Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 6 /2023 9 Wenn man den Einfluss von Kapitalgesellschaften auf die ambulante Versorgung einschränken will, reicht eigentlich der gesetzliche Ausschluss von nicht-ärztlichen Personen und Kapitalgesellschaften als Gründer beziehungsweise Betreiber von medizinischen Versorgungszentren. Denn egal ob Einweisungssicherung und Portfoliooptimierung bei originären Krankenhausbetreibern oder Neustrukturierung und Setzen auf Skaleneffekt bei Kapitalgebergesellschaften: primär pekuniär getrieben bei der MVZ- Beteiligung sind letztlich beide Gruppen. Und auch selbstständige Ärztinnen und Ärzte sind nicht frei von wirtschaftlichen Überlegungen. Das wäre alles nicht weiter tragisch, wenn die Höhe der Vergütung für alle Versorgungsformen gleich wäre und sich an nachgewiesener Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit orientieren würde. Für die hierfür notwendige Nutzung von Behandlungsdaten fehlt allerdings bis dato der politische Wille. Bis es also soweit ist, bleibt die Hoffnung, dass die direkte Beziehung zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patienten dazu beiträgt, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden. Und es bleibt die bange Frage, ob denn der Nachwuchs in gleichem Maße in die von vielen Unwägbarkeiten geprägte Selbstständigkeit drängt wie die Kolleginnen und Kollegen der sogenannten BabyboomerGeneration. Wobei diese bei der Abgabe ihrer Praxen oder MVZ-Anteile leider in der Regel den goldenen Handschlag der Finanzinvestoren akzeptieren. Dr. Emanuel Ingenhoven, Neuss Gesundheitsreport Personalmangel macht krank Personalnot wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dies ist ein Ergebnis des DAK-Gesundheitsreports 2023. In die Analyse flossen die Daten von 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten und die Ergebnisse einer Befragung von mehr als 7.000 weiteren Erwerbstätigen ein. 45 Prozent der Beschäftigten erlebten in ihrem Arbeitsalltag Personal- und Fachkräftemangel. Besonders betroffen sind Kranken- und Altenpflegekräfte sowie Kinderbetreuungspersonal. Um die fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugleichen, gehe eine Mehrheit auch krank zur Arbeit, was das Gesundheitsrisiko noch erhöhe. Die Tendenz zum „Präsentismus“ sei mit 70 Prozent in Berufen mit Personalmangel deutlich stärker ausgeprägt als in Branchen ohne Mangel (41 Prozent). Ein Viertel der im Gesundheitsreport eingeschlossenen Erwerbstätigen leide unter Schmerzen, ein Drittel unter Schlafstörungen und mehr als die Hälfte gebe an, komplett erschöpft zu sein. Dass der Personalmangel an der Gesundheit zehre, zeige sich auch am überdurchschnittlichen Krankenstand in Mangelberufen. Dieser liegt laut Gesundheitsreport bei bis Gutachterkommission Trauer um Rainer Rosenberger Der 1. stellvertretende Vorsitzende der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler (GAK), Vorsitzender Richter am OLG a. D. Rainer Rosenberger, ist am 7. Mai 2023 im Alter von 78 Jahren überraschend verstorben. Rosenberger begann seine Tätigkeit bei der GAK mit seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2009. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Vorsitzender des für Arzthaftungssachen zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Köln stand er den medizinischen und juristischen Mitgliedern der Gutachterkommission stets als geschätzter Ratgeber zur Seite. In vielen Veröffentlichungen sowie in zahllosen Vorträgen in den Plenarsitzungen der GAK, bei Veranstaltungen des Instituts für Qualität in Nordrhein (IQN) sowie bei medizinischen Fortbildungen und auf Fachtagungen hat er sein großes Wissen weitergegeben. Neben der GAK hat Rosenberger nahezu zehn Jahre lang auch die Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein mit seiner weitreichenden Expertise unterstützt. ÄkNo zu sieben Prozent und damit rund 1,5 Prozent höher als im Durchschnitt aller Berufstätigen. Weitere Ergebnisse des Gesundheitsreports www.dak.de. bre Zu „MVZ: Zwischen Profit und Patientenwohl“ in Heft 5/2023 erreichte uns folgender Leserbrief: Erwerbstätige in Mangelberufen, wie im Gesundheitswesen, tragen ein höheres Gesundheitsrisiko als der Durchschnitt der Arbeitnehmer. Foto: Wavebreakmedia/istockphoto.com Geschätzter juristischer Ratgeber: Rainer Rosenberger Foto: Stephanie Bartoli
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