Rheinisches Ärzteblatt 6/2024

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 6 / 2024 15 Nach der Veröffentlichung des offiziellen Wahlergebnisses in den Amtlichen Bekanntmachungen im Internet und in gestraffter Form auch im Rheinischen Ärzteblatt findet am 31. August 2024 die konstituierende Kammerversammlung für die Wahlperiode 2024–2029 statt. Das neu zusammengesetzte Ärzteparlament wird an diesem Tag eine neue Präsidentin oder einen neuen Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten sowie die Beisitzerinnen und Beisitzer im Vorstand wählen. Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH ist stellvertretende Geschäftsführerin der Ärztekammer Nordrhein. den Kolleginnen und Kollegen der Kassenärztlichen Vereinigung den ärztlichen Notdienst und gestalten das Fortbildungsangebot vor Ort. Allein im vergangenen Jahr reichten die Fortbildungsthemen von Klimawandel und Gesundheit über Polypharmazie, Infektiologie und Kommerzialisierung bis hin zum Umgang mit traumatischen Erfahrungen im Arztberuf. Die Kreisstellenvorstände kümmern sich darüber hinaus aber auch um die Schlichtung von Patientenbeschwerden und den innerärztlichen Austausch auf Mitgliederversammlungen und in Qualitätszirkeln. Wer zur Wahl für einen Sitz im Ärzteparlament in Düsseldorf oder in einem der Vorstände der 27 Kreisstellen antritt und welche Positionen die Kandidatinnen und Kandidaten vertreten – all diese (Selbst-)Informationen sind über diese Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts zugänglich, entweder per Link in der elektronischen oder per QR-Code in der gedruckten Version des Heftes. Ab Seite 63 findet sich ein Überblick über alle Wahlvorschläge für die Wahl zur Kammerversammlung und für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen. Vorangestellte Inhaltsverzeichnisse auf den Seiten 64 (Regierungsbezirk Düsseldorf) und 75 (Regierungsbezirk Köln) zur Wahl der Kammerversammlung und auf Seite 85 zur Wahl der Kreisstellenvorstände sollen das Auffinden der Wahlvorschläge erleichtern. Wahlergebnisse am 29. Juni Wichtig: Die Wahlvorschläge führen in der Printausgabe nur die ersten zehn Kandidatinnen und Kandidaten auf. Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber mit allen Angaben zu ihrer Person sind auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekno.de/Amtliche_ Bekanntmachungen veröffentlicht oder per QR-Code abrufbar. Über einen Link oder QR Code sind zudem erstmals Selbstinformationen der Wahllisten zu finden. Die Kammerwahl ist eine Briefwahl. Ab dem 21. Mai 2024 erhalten alle Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein per Post zwei Briefumschläge, in denen ihre Wahlunterlagen zur Kammerwahl der Ärztekammer Nordrhein und zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein enthalten sind (siehe Grafiken). Die Stimmzettel müssen bis zum 28. Juni um 18.00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein. Die Stimmen werden in den Wahlbezirken ausgezählt und am Samstag, den 29. Juni 2024 gegen 19 Uhr auf der Wahlparty im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf und im Internet bekanntgegeben. Zur Wahlparty sind alle nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte eingeladen. Nach der Verkündung der (vorläufigen) Ergebnisse sollte ausreichend Zeit sein, damit Wähler und Gewählte ins Gespräch kommen können. Denn eine an den Bedürfnissen ihrer Mitglieder orientierte Selbstverwaltung lebt vom Austausch, von der Meinungsvielfalt und dem gemeinsamen Wunsch, den Arztberuf attraktiv zu erhalten und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten. Ein einminütiger Videospot zeigt warum eine hohe Wahlbeteiligung für Wähler und Gewählte ein Gewinn ist. www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 und auf Instagram: @aerztekammernordrhein. Grafik: keport/istock.com Selbst gestalten Kammer WählEn KAMMERWAHLEN 2024 Kammerwahlen@aekno.de 0211 4302-2110, -2140 Briefwahl: 24. Mai bis 28. Juni Ihre Stimme zählt. www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=