Rheinisches Ärzteblatt 7/2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2024 19 Debatte über das Leben Schwangerschaftsabbruch, Eizellspende, Leihmutterschaft: Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat in ihrem Abschlussbericht empfohlen, Frauen in den ersten zwölf Wochen ein Recht auf Abtreibung einzuräumen und die Eizellspende unter engen Voraussetzungen zu erlauben. Die altruistische Leihmutterschaft solle hingegen verboten bleiben. Der Deutsche Ärztetag will sich im nächsten Jahr in Leipzig in einem eigenen Tagesordnungspunkt mit einer möglichen Liberalisierung des Abtreibungsrechts befassen. von Heike Korzilius Was wiegt mehr? Das Selbstbestimmungsrecht der Frau oder das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes? Gibt es ein Recht auf ein Kind und damit das Recht, sämtliche reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten auszuschöpfen? Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ein gutes Jahr Emotional aufgeladen Wenn sich der Kinderwunsch auf natür- lichem Wege nicht erfüllt, eröffnet die Reproduktionsmedizin immer ausgefeiltere Möglichkeiten, Eltern doch noch zu ihrem Wunschkind zu verhelfen. Methoden wie die Eizellspende oder die Leihmutterschaft werfen dabei ethisch-moralische Fragen auf. Ebenso wie der Schwangerschaftsabbruch. Die Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin gewichtet das Lebensrecht eines acht Wochen alten Foetus (kleines Foto) weniger hoch als zum Beispiel das eines 22 Wochen alten. Je fortgeschrittener das Gestationsalter, desto gewichtiger seien die Belange des Ungeborenen, heißt es dort. Foto (groß): abhijith3747/stock.adobe.com Foto (Klein): Sebastian Kaulitzki/stock.adobe.com Spezial

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