Rheinisches Ärzteblatt 7/2024

42 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2024 Amtliche Bekanntmachungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Amtliche Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Alle Amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – finden Sie im Internet unter www.kvno.de (§ 16 der Satzung). Dort erfolgen in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ sämtliche Veröffentlichungen insbesondere der Satzung und sonstiger allgemeiner Bestimmungen wie dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) sowie der Verträge und Richtlinien, soweit sie Rechte und Pflichten der Mitglieder betreffen. Kurzlink: www.kvno.de/bekanntmachungen Die Bekanntmachungen treten – soweit in der Bekanntmachung kein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist – am achten Tage nach der Veröffentlichung (Einstelldatum ins Internet) in Kraft. Ausschreibung von Vertragsarztsitzen In den Amtlichen Bekanntmachungen werden alle im Landesteil Nordrhein nachzubesetzenden Vertragsarztsitze/Psychotherapeutensitze mit der geltenden Bewerbungsfrist ausgeschrieben (§ 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Bedarfsplanung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen In den Amtlichen Bekanntmachungen wird die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen auf Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen veröffentlicht (§§ 16 Abs. 7, 16 b Abs. 4 Ärzte-ZV). Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Alle Amtlichen Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – finden Sie gemäß § 15 der Satzung der Ärztekammer Nordrhein im Internet unter www.aekno.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“. Direktlink: www.aekno.de/ Amtliche_Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen im Juli 2024 Am 15. Juli 2024 werden folgende Amtliche Bekanntmachungen zu den Kammerwahlen auf www.aekno.de (Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht: Wahl zur Kammerversammlung Dritte Wahlbekanntmachung des Hauptwahlleiters für die Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein – Wahlperiode 2024-2029 gemäß § 21 Abs. 9 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern: Öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Hinweis zur Frist für die Einreichung von Einsprüchen gegen die Wahl: Gemäß § 24 Abs. 2 der Wahlordnung kann jeder wahlberechtigte Kammerangehörige Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl oder von Teilen der Wahl einlegen. Der Einspruch ist gemäß § 24 Abs. 3 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Hauptwahlleiter schriftlich einzureichen. Wahl zu den Kreisstellenvorständen Dritte Wahlbekanntmachung des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein – Wahlperiode 2024-2029 gemäß § 21 Abs. 9 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein: Öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse. –Fortsetzung → 100 Kilometer Fußweg für ein medikament. das geht zu weit. Jede Spende hilft: www.medeor.de Die Notapotheke der Welt. medeor_Anzeige_100Kilometer_179x50mm_0u_Rheinisches_Aerzteblatt.indd 2 18.10.22 12:11 – Fortsetzung – Hinweis zur Frist für die Einreichung von Einsprüchen gegen die Wahl: Gemäß § 24 Abs. 2 der Wahlordnung kann jeder wahlberechtigte Kreisstellenangehörige Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl oder von Teilen der Wahl einlegen. Der Einspruch ist gemäß § 24 Abs. 3 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Präsidenten schriftlich einzureichen.

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