Rheinisches Ärzteblatt 8/2023

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2023 Sozialversicherung Ausnahmen für Poolärzte Für den ambulanten Bereitschaftsdienst soll es eine Ausnahmegenehmigung von der Sozialversicherungspflicht geben – analog zur Tätigkeit für Notärztinnen und Notärzte im öffentlichen Rettungsdienst. Das haben Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung in Nordrhein gefordert. Hintergrund sind Bestrebungen der Deutschen Rentenversicherung, sogenannte Poolärztinnen und -ärzte, die freiwillig am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, künftig als abhängig beschäftigt einzustufen. Damit unterlägen sie der Sozialversicherungspflicht. Nach Ansicht der ärztlichen Körperschaften gefährden diese Pläne die Notfallversorgung. HK Digitalisierung IT-Pauschalen für Praxen eingeführt Per Verordnung hat das Bundesgesundheitsministerium die Finanzierung der Soft- und Hardware für die in Arztpraxen verwendeten Komponenten zur Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) neu geregelt. Seit 1. Juli erhalten Praxen mit bis zu drei Ärztinnen und Ärzten jeden Monat eine Pauschale von rund 238 Euro. Bei größeren ambulanten Einrichtungen mit mehr als sechs Ärzten beträgt die Pauschale 324 Euro im Monat. Falls eine Komponente der Digitalisierung wie etwa das eRezept in der Praxis fehlt, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte die Einführung der TI-Pauschalen als zu kurzfristig. bre Behandlung von Schlaganfällen Ärzte und Krankenhäuser in NRW weisen Kritik zurück Als fachlich nicht haltbar und grob vereinfachend haben die Ärztekammern und die Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen die Aussagen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ zur Schlaganfallbehandlung in Deutschland zurückgewiesen. Die Kommission war im Rahmen einer Studie zu dem Schluss gekommen, dass jährlich bundesweit zusätzlich rund 5.000 Menschen einen Schlaganfall im ersten Jahr überleben könnten, wenn alle Patienten in einem Krankenhaus mit Stroke Unit behandelt würden. Ärzte und Krankenhäuser in NRW kritisierten neben der Datengrundlage, dass eine sorgfältige Einzelfallanalyse zu den Beweggründen fehle. Die Krankenhauskommission untermauert mit ihrer Studie das Ziel der geplanten Krankenhausreform, komplizierte Behandlungen künftig nur noch in spezialisierten Krankenhäusern vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund warnten Ärzte und Krankenhäuser in NRW, mit ihrer Pauschalkritik an der Behandlungsqualität verunsichere die Regierungskommission die Patientinnen und Patienten. HK Konstituierende Sitzung Präsident Koch wird wiedergewählt Amt bis 1993 bekleidete und dann zum Präsidenten der ÄkNo gewählt wurde. Odenbach hatte sein Amt niedergelegt, als er geschäftsführender Arzt der Abteilung für „Fortbildung und Wissenschaft“ bei der Bundesärztekammer wurde. Hoppe und auch der 1981 zum Präsidenten gewählte Dr. Horst Bourmer aus Köln wurden von den Delegierten auf der konstituierenden Sitzung 1973 in den Vorstand gewählt. In der Rubrik „Neues aus Nordrhein“ stellte das Rheinische Ärzteblatt eine vom Lan- desgesundheitsministerium zusammen mit dem Kultusministerium herausgegebene Schallplatte vor. „Die Platte ‚probieren heißt ‚beDrogen‘ sein‘, wendet sich an die Zielgruppe der acht- bis zwölfjährigen; eine spannende Geschichte, in Beatmusik eingebettet, soll für Eltern und Erzieher Ausgangspunkt sein, mit den Kindern über die Gefahren des Drogenkonsums zu sprechen.“ bre An den Krankenhäusern in NRW gibt es zurzeit 69 Stroke Units. Damit ist nach Auffassung der dortigen Ärztekammern und der Krankenhausgesellschaft die Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt. Foto: upixa/istockphoto.com Am 11. August 1973 fand in Köln die konstituierende Sitzung der neu gewählten Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) statt. Der Chirurg Dr. FriedrichWilhelm Koch aus Essen wurde in seinem Amt als Präsident bestätigt. Zu seinem Stellvertreter wählten die Delegierten erneut Dr. Erwin Odenbach aus Rondorf, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Dies teilte das Rheinische Ärzteblatt in seiner zweiten August-Ausgabe 1973 mit. Koch und Odenbach traten damit ihre zweite gemeinsame Amtsperiode an. Sie wurden in der vorherigen Wahlperiode am 6. September 1969 erstmals als Führungsspitze der ÄkNo gewählt. Koch blieb bis 1981 Präsident der ÄkNo. Odenbach hingegen wurde bereits 1975 von Dr. Jörg-Dietrich Hoppe als Vizepräsident abgelöst, der dieses

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