Rheinisches Ärzteblatt 8/2024

Krankenhausreform NRW Harte Entscheidungen stehen bevor August 2024 Heft 8 / 31.7.2024 79. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Wenn Ärztinnen und Ärzte erkranken Die Selbstbehandlung steht hoch im Kurs, birgt aber Risiken Was wird aus dem Pakt für den ÖGD? Die Finanzierung bröckelt, doch die Aufgaben nehmen zu Terminmanagement in der Praxis Bei Online-Portalen gilt es, den Datenschutz zu beachten

Die Vorlesung stellt die Auftaktveranstaltung zu einer Veranstaltungsreihe „Arztbild im Wandel“ dar. Begrüßung Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Zwischen Therapiefreiheit und Fremdbestimmung – Ärztliche Freiberuflichkeit in der Bewährung Peter Müller, Bundesverfassungsrichter a. D. Herr Müller war von 2011 bis 2023 Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, zuvor war er Ministerpräsident und Justizminister des Saarlandes Diskussion und anschließend Empfang am Mittwoch, den 28. August 2024, um 19:00 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Einladung zur Anmeldung und Information Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an Frau Rüttgen unter nina.ruettgen@aekno.de oder Tel.: 0211 4302 - 2120 wenden. www.aekno.de/hoppe-vorlesung-2024 JörgV-oDrleiesutrnigch-Hoppe- 2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 3 Heft 8 • August 2024 Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes Haben Evidenz und Wirtschaftlichkeit ausgedient? Gesundheitsminister Karl Lauterbach will mit einem neuen Gesetz zur Senkung der Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland beitragen. Dazu hat er im Juni einen Referentenentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG) vorgelegt, der sowohl Fragen zur Evidenz und Zuständigkeit als auch zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen aufwirft. Nicht-übertragbare Erkrankungen sind heute die Haupttodesursache weltweit. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen machen über 80 Prozent der Todesfälle aus. Viele Risikofaktoren wie Rauchen, mangelnde körperliche Bewegung, schädlicher Alkoholkonsum und ungesunde Ernährung sind durch einen gesundheitsförderlichen Lebensstil vermeidbar. Zurecht heißt es daher in der Problembeschreibung des Referentenentwurfs zum GHG, dass nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand bis zu 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch modifizierbare Lebensstilfaktoren verursacht würden. Der Verminderung dieser Risikofaktoren und damit zusammenhängender Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Bluthochdruck durch Unterstützung eines gesunden Lebensstils komme daher eine Schlüsselrolle zu. Doch dieser zutreffenden Beschreibung folgt eine Auflistung von Maßnahmen, die aus Sicht vieler wissenschaftlicher Fachgesellschaften und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen nicht geeignet sind, die lebensstilbedingten Risikofaktoren in geeigneter Weise zu senken. Denn statt für mehr Bewegungsangebote und gesunde Ernährung in Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen zu sorgen, statt über Sonderabgaben auf gesundheitsschädliche Genussmittel mehr Mittel für die Primärprävention zu gewinnen, sollen per Rechtsverordnung Screeninginstrumente wie Fragebögen und Laboruntersuchungen eingeführt werden, um kardiovaskuläre Risikofaktoren im Rahmen der J1-Untersuchungen (12–14 Jahre) und der „Checkup“-Untersuchungen (25, 30 und 50 Jahre) verbindlich und ohne hinreichende Prüfung der Evidenz durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu erheben. Ebenso ist eine Ausweitung der Indikationen für die präventive Verordnung von Statinen auf gesetzlich festgelegte altersabhängige Risikoschwellen geplant. Finanzieren sollen das Vorhaben die Krankenkassen, indem sie bisherige Mittel im Bereich der Gesundheitsförderung und Primärprävention nach § 20 Absatz 6 SGB einsetzen. Doch damit nicht genug: Laut Referentenentwurf wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, bei der Bestimmung von Gesundheitsuntersuchungen die zentralen Merkmale der gesetzlichen Krankenversicherung außer Kraft zu setzen: dass GKV-Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen müssen und dass bei diesen Leistungen das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt. Regelungen zum Screening ebenso wie zur Statinverordnung sollen nun nach Konsultation von Expertinnen und Experten vom BMG getroffen werden können, ohne dass Transparenz zum Auswahlverfahren der Expertinnen und Experten hergestellt oder mögliche Interessenkonflikte dokumentiert werden. Mit dieser Herangehensweise gefährdet der Gesundheitsminister nicht nur die Akzeptanz der beschriebenen Präventionsmaßnahmen, er höhlt damit auch die Grundsätze evidenzbasierter Medizin, der Therapiefreiheit und der partizipativen Entscheidungsfindung aus und öffnet somit die Pforte zur Staatsmedizin. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass mit dem Gesetz das Signal gesendet wird, dass lebensstilbedingte Zivilisationserkrankungen mithilfe von Medikamenten und Check-ups in den Griff zu kriegen sind und von der Versichertengemeinschaft bezahlt werden müssen.

Rauchstopp und Tabakentwöhnung – Beratungsmethoden und motivierende Gesprächsführung Freitag, 30. August 2024, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Das ABC der evidenzbasierten Tabakentwöhnung • Tabakentwöhnung in der Hausarztpraxis – wie kann das gelingen? • Patientenkurse zur Tabakentwöhnung/Erfahrungsberichte Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz PhD MSc MPH, Olaf Reddemann, Lisa Welmes, Özden Yerlikaja, Dr. med. Sabine Mewes Hinweis: Die vollständige Teilnahme berechtigt zur Abrechnung der Beratungsleistung über das DMP Asthma/COPD in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Neue Impulse für den Praxisalltag: Patientinnen und Patienten mit Demenz in der Arztpraxis Mittwoch, 04. September 2024, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Demenz – ein Überblick • Unterstützungs- und Hilfsangebote für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige • Begegnungen in Praxen – Erfahrungen und Gedanken eines pflegenden Angehörigen Dr. med. Michael Lorrain, Peter Rischard, Monika Rueb, Dr. med. Matthias Schlochtermeier, Dipl.-Soz.-Wiss. Aline Wybranietz, Dr. med. Sabine Mewes Sepsis erkennen und handeln Prävention, frühzeitiges Erkennen, Therapie und Nachsorge Mittwoch, 18. September 2024, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Sepsis – in Erwägung ziehen und frühzeitig erkennen • (Sofort-)Maßnahmen bei Verdacht auf Sepsis • Versorgung nach der Akutbehandlung, Langzeitfolgen, Rehabilitation und Nachsorge, Präventionsmöglichkeiten • Maßnahmen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit gegenüber dem Krankheitsbild Sepsis Univ.-Prof. Dr. med. Michael Adamzik, Dr. med. Carolin Fleischmann-Struzek, Prof. Dr. med. Stefan Schröder MHBA, Dr. med. Evjenia Toubekis, Dr. med. Sabine Mewes Anmeldung erforderlich: www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: +49 211 4302-2751 E-Mail: iqn@aekno.de Die Veranstaltungen sind kostenfrei und mit je 3 Fortbildungspunkten anerkannt! Internet: www.iqn.de

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 5 Vom 6. bis 9. Juni wird ein neues Europa-Parlament gewählt. Zwar regelt jeder EU-Mitgliedstaat die Gesundheitsversorgung in seinem Land selbst. Doch werden aktuell auf europäischer Ebene wichtige Projekte der länderübergreifenden Gesundheitsversorgung vorangetrieben, zum Beispiel im Kampf gegen Krebs oder zur Sicherung der Arzneimittelversorgung. Krankenhausreform NRW Harte Entscheidungen stehen bevor In Nordrhein-Westfalen ist die Reform der Krankenhausplanung in die heiße Phase eingetreten. Das Gesundheitsministerium hat den Krankenhäusern im Land ihr zukünftiges Leistungsportfolio zugeteilt. Noch sind diese Entscheidungen nicht verbindlich. Sicher ist aber, dass es in einzelnen Leistungsbereichen zu erheblichen Standortreduzierungen kommen wird. Der Arzt als Patient Wenn Ärztinnen und Ärzte erkranken, wenden sie sich Studien zufolge zunächst einmal an sich selbst. Dabei betonen internationale Leitlinien, dass mit der Selbstbehandlung insbesondere bei ernsthaften Erkrankungen durchaus Risiken verbunden sind. Die Zukunft des ÖGD Angesichts von Klimawandel, Epidemien und zunehmender sozialer Ungerechtigkeit gewinnt der Öffentliche Gesundheitsdienst als „Dritte Säule des Gesundheitssystems“ an Bedeutung. Doch die Finanzhilfen im Rahmen des „Pakts für den ÖGD“ drohen auszulaufen. Heft 8 • August 2024 Meinung Haben Evidenz und Wirtschaftlichkeit ausgedient? Seite 3 Magazin Seiten 6 bis 10 Portalpraxis verbessert den Notdienst · Vor 50 Jahren · Kammerwahlen: Wahlbeteiligung blieb nahezu stabil · Berufsanerkennung für Ärzte aus dem Ausland beschleunigen · Kammer Online · MFA: Lossprechungsfeiern in Nordrhein · NRW schafft Beratungsangebot zu Corona-Spätfolgen · Studium und Berufseinstieg Thema Harte Entscheidungen stehen bevor Seite 12 Spezial Der Arzt als Patient Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik ÖGD – für die Zukunft gewappnet? Seite 17 Praxis Landpartie im Kreis Mettmann: raus aufs Land, rein in die Praxis Seite 18 GOÄ – verbindliches Gebührenrecht auch für juristische Personen – Folge 142 der Reihe „Arzt und Recht“ Seite 19 Online-Terminbuchung im Trend Seite 20 Medizinische Fachangestellte: Umschulen in Essen Seite 21 Forum Suchtprävention an Schulen stärken Seite 22 Gemeinsam die Qualitätszirkel weiterentwickeln Seite 23 Wissenschaft und Fortbildung Fehler bei Leistenhernien-Operation – Folge 143 der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkommission“ Seite 24 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 28 RÄ Regional Seite 31 Bücher Seite 34 An Rhein und Ruhr Seite 35 Kulturspiegel Leuchtende Chrysanthemen fehlen am Himmel Seite 36 Kammerwahlen 2024 Seite 37 Amtliche Bekanntmachungen Seite 60 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 61 Mein Beruf „Mich fesselt der Beruf des Seemanns“ Seite 71 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: hxdbzxy/istockphoto.com

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 Jülich Portalpraxis verbessert den Notdienst Das Rheinland hat eine weitere Portalpraxis: Gemeinsam haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und das Krankenhaus Jülich vor Ort das kooperative Konzept im ambulanten Notdienst umgesetzt. Zum 1. Juli hat die zuvor in einem Nachbargebäude der Klinik ansässige Praxis ihren Betrieb in der Zentralen Notaufnahme des Hauses aufgenommen. Durch die eng verzahnte Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Klinikpersonal können Patientinnen und Patienten zügig in die richtige Versorgungsstruktur geleitet werden. Schon bei der Anmeldung wird an einem gemeinsam von KVNO- und Klinik-Personal besetzten Tresen entschieden, ob Erkrankte ambulant oder stationär versorgt werden müssen. Für die Akutversorgung der Patienten durch Haus- und Fachärzte stehen nunmehr zwei Behandlungsräume zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es einen Anmelde- und Wartebereich. Insgesamt leisten in der Portalpraxis Jülich über 80 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aus der Region wechselweise ihre vertragsärztlichen Notdienste. KVNO Sonderausgabe Rheinisches Ärzteblatt betont Bedeutung der Fortbildungswoche In einer 88 Seiten starken Sonderausgabe des Rheinischen Ärzteblatts, die am 30. August 1974 erschien, dokumentierte die Ärztekammer Nordrhein die Vorträge, die während der Fortbildungswoche auf der ostfriesischen Insel Norderney gehalten wurden. Professor Dr. Ulrich Kanzow, damaliges Vorstandsmitglied, schrieb in einem Geleitwort: „Steigende Teilnehmerzahlen und die Beobachtung, daß viele der teilnehmenden Ärzte zum wiederholten Male an dieser Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, können als Zeichen der Anerkennung bewertet werden.“ Den Skeptikern der Fortbildung auf der beliebten Ferieninsel hielt er entgegen, „daß gerade bei den Veranstaltungen in Norderney über Jahre hinweg eine große Übereinstimmung zwischen der Zahl der Käufer von Teilnehmerkarten und der Zahl der Teilnehmer an Vorträgen und Seminaren festzustellen war.“ Neben den Fortbildungen lasse es der Veranstaltungsplan zu, in den Mittagspausen „die klimatischen und auch sonst vielfältigen rehabilitierenden Möglichkeiten der Insel zu nutzen. Eine solche Synthese von körperlicher Erholung, Entspannung und Training mit geistiger, fachlicher Fortbildung hat sich nicht nur in Norderney bewährt“, so Kanzow, der auch in der nordrheinischen Fortbildungsakademie engagiert war. Die Veranstaltung, die 1974 zum elften Mal stattgefunden hatte, solle nicht auf eine Stufe mit „Arbeitsessen“ oder „Frühstücks-Konferenzen“ gestellt werden. Kritiker hielten die Fortbildungswoche für ein „finanztechnisches Tarnmanöver“, wie Kanzow es formulierte. Die 15 dokumentierten Referate beschäftigten sich beispielsweise mit Herzglykosiden, der Wirkung von Beta Rezeptorenblockern, arteriellen Durchblutungsstörungen, mit endogenen Psychosen, larvierten Depressionen oder der Rehabilitation psychisch Kranker. Der Fortbildungskongress auf Norderney fand bis 2019 insgesamt 89 Mal statt. bre Beratungsangebot Mehr IT-Sicherheit für Arztpraxen Für Arztpraxen sowie kleinere und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bietet das Kompetenzzentrum „DIGITAL.SICHER. NRW“ kostenfreie Angebote zur IT-Sicherheit an. Unter www.digital-sicher.nrw können Interessierte beispielsweise einen Termin zur digitalen Erstberatung vereinbaren, bei der Handlungsbedarfe ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe erarbeitet werden können. Webinare verschaffen einen Überblick über die wichtigsten Bereiche digitaler Sicherheit. Flankiert wird das Angebot von Informationsmaterial, beispielsweise zu sicheren Passwörtern und Schadsoftware. MST Arzneimittel Lieferengpässe besser bekämpfen Im Rahmen ihrer 69. Konsultativtagung haben die deutschsprachigen Ärzteorganisationen die Politik auf EU-Ebene zu entschiedenerem Handeln im Kampf gegen Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln aufgefordert. „Wir brauchen eine Diversifizierung von Lieferketten, eine nachhaltige Stärkung der Produktion sowohl von Arzneimitteln als auch von Wirkstoffen in Europa und wirksame Maßnahmen für eine ausreichende Vorratshaltung“, forderten die Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol, Luxemburg und Liechtenstein. Die mangelnde Verfügbarkeit erschwere zunehmend die bestmögliche medizinische Behandlung. vt Die Portalpraxen an Krankenhäusern sollen als zentrale Anlaufstellen dienen, von wo aus Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. Foto: KVNO

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 28. Oktober bis 4. November 2024. Anmeldeschluss: Mittwoch, 11. September 2024 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Klimawandel Allergene breiten sich aus Das Netzwerk Umweltmedizin der Ärztekammer Nordrhein lädt für Donnerstag, 29. August 2024 zu seinem 28. Fortbildungstreffen ein. Thema der Online-Veranstaltung, die um 17.30 Uhr beginnt, ist „Klimawandel und Gesundheit – Was macht der Klimawandel mit luftgetragenen Allergenen“ und „Pollenflug regional – Erfahrungen aus der Pollenfalle in Leverkusen“. Referieren werden der Arbeitsmediziner und Allergologe Dr. Dipl.-Chem. Herbert Lichtnecker und der niedergelassene Pneumologe Norbert Mülleneisen. Das von der Ärztekammer Nordrhein 1988 ins Leben gerufene Netzwerk Umweltmedizin dient als gebietsübergreifende Kommunikationsplattform. Informationen zur Veranstaltung und zum Netzwerk finden Interessierte unter www.aekno.de/ umweltmedizin. bre Kammerwahlen 2024 Wahlbeteiligung blieb nahezu stabil Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte haben ihre standespolitische Vertretung für die nächsten fünf Jahre gewählt. Hauptwahlleiter Dr. Heinrich Schüller gab am 29. Juni im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf die vorläufigen Ergebnisse zu den Kammerwahlen 2024 bekannt. Im Vergleich zur Wahl 2019 lag die Wahlbeteiligung nahezu konstant bei 42,7 Prozent (2019: 43,8 Prozent). Im Regierungsbezirk Düsseldorf fiel sie mit 40,3 Prozent niedriger aus als im Regierungsbezirk Köln, wo 45,1 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben. Auffällig war Schüller zufolge die vergleichsweise geringe Wahlbeteiligung der Ärztinnen und Ärzte unter 40 Jahren: Nur 35 Prozent dieser Altersgruppe machten von ihrem Stimmrecht Gebrauch (siehe Grafik), während es in der Wählergruppe der 60- bis 65-Jährigen mehr als 50 Prozent waren. Der Anteil der Frauen in der neu gewählten Kammerversammlung stieg im Vergleich zur zurückliegenden Wahlperiode von 32,2 auf 38,9 Prozent. Die 121 Abgeordneten der Kammerversammlung wählen am 31. August bei ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium sowie die 16 Beisitzerinnen und Beisitzer im Betäubungsmittel: Was tun im Urlaub? Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat unter www.bfarm.de Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln zusammengestellt. Grundsätzlich gelte, dass Patienten Betäubungsmittel, die von einem Arzt verschieben wurden, in einer der Reisedauer angemessenen Menge für maximal 30 Tage mitführen dürfen. Je nach Reiseziel seien unterschiedliche Bescheinigungen erforderlich. In den meisten Ländern gelte auch medizinisches Cannabis als Betäubungsmittel. In Deutschland ist dies seit dem 1. April nicht mehr der Fall. HK Kurz gemeldet Forschung: Eine Studie, ein Votum Für multizentrische medizinische Studien soll in Zukunft ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen. Das haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Ende Juni beschlossen. Das Verfahren gilt bereits jetzt für Arzneimittelstudien. Mit der bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung habe man ein dringendes Anliegen aus Wissenschaft und Industrie aufgegriffen, so die BÄK. HK Mammografie-Screening wird ausgeweitet Seit dem 1. Juli können Frauen bis zum Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre das Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wahrnehmen. Bislang war eine Teilnahme nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren vorgesehen. Damit seien künftig bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine möglich, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss mit. Da die neu anspruchsberechtigten Frauen vorerst noch keine persönliche Einladung erhielten, sollten sie sich bei den Zentralen Stellen für einen Termin anmelden. Informationen: https://www. mammo-programm.de/ vt Wahlberechtigte nach Alter In der Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen war die Wahlbeteiligung mit mehr als 50 Prozent am höchsten. Grafik: ÄkNo Vorstand. Die Ergebnisse der Wahl zur Kammerversammlung sowie zu den Vorständen der 27 Kreisstellen sind einsehbar unter www. aekno.de/wahlen2024. MST Wahlberechtigte Wahlbeteiligte 0 5000 10000 15000 20000 20.000 15.000 10.000 5.000 19.683 6.952 13.085 4.933 12.190 5.779 8.569 4.497 16.893 7.894 Altersgruppe bis 39 40–49 50–59 60–65 über 65 35,3 % 37,7 % 47,4 % 52,48 % 46,73 % Wahlberechtigte Wahlbeteiligte

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 Medizinische Fachangestellte Via Jobbörse Auszubildende oder Mitarbeiterinnen finden mer bietet MFA die Möglichkeit, nach freien Ausbildungs-, Praktikums- oder Arbeitsplätzen zu suchen, oder selbst eine Anzeige aufzugeben. Die hinterlegten Informationen, insbesondere die Kontaktinformationen, sind auf der Homepage abrufbar und ermöglichen die direkte Kontaktaufnahme. Um missbräuchliche Inhalte zu verhindern, werden die eingegebenen Informationen erst nach vorheriger Prüfung online gestellt. Dies geschieht wochentags in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die Stellenangebote und Stellengesuche sind sechs Wochen sichtbar. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Der Fachkräftemangel in den Arztpraxen lässt sich auch daran ablesen, dass viele Ärztinnen und Ärzte die kostenfreie Jobbörse auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein nutzen, um Medizinische Fachangestellte (MFA) zu finden. Auch Ausbildungsplätze werden auf www.aekno.de/ mfa/jobboerse annonciert. Praxen, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken können ebenso wie Menschen, die den Beruf der MFA erlernen oder ausüben möchten, mit wenigen Klicks ein kostenloses Inserat an diesem digitalen Schwarzen Brett hinterlassen. Die ÄrztekamCIRS-NRW Bewusstsein für Risiken schärfen Rahmenbedingungen in medizinischen Einrichtungen, die risikoreiches Verhalten des Personals fördern könnten, sollten im Mittelpunkt eines Patientensicherheitsprogramms stehen. Darauf weist CIRS-NRW hin (www. cirsmedical.de). In einem Fall (258949) zeigte der Respirator eines invasiv beatmeten Patienten eine Leckage an. Das Team vereinbarte eine Umintubation entsprechend der internen Standardvorgehensweise. Ohne auf den Abschluss der Vorbereitungen des Teams zu warten, entfernte jedoch der Anästhesist den defekten Tubus, und aus einer elektiven Umintubation wurde eine Notfallintubation. Erfahrene Personen sähen Risiken oft nicht mehr und entfernten sich in der Folge von Regeln und Richtlinien, warnt CIRS-NRW. Dem gelte es, eine gelebte Sicherheitskultur entgegenzusetzen. HK Weiterbildung Notfallversorgung im Team Zur Erarbeitung und Umsetzung effektiver Notfallstrategien im Team veranstaltet das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Nordrhein erstmals ein gemeinsames Seminar für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie deren Weiterbilder. Inhalte des Seminars sind unter anderem ein Reanimationstraining und moderierte Gesprächsrunden. Das Seminar besteht aus zwei Teilen: am 15. November in Präsenz in Köln und am 29. November Online. Informationen: https://kompetenzzentrumnordrhein.de HK Berufsanerkennung Verfahren für Ärzte aus dem Ausland beschleunigen Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen will der Bundesrat die Verfahren zur Anerkennung der Berufsabschlüsse von Ärztinnen und Ärzten beschleunigen, die ihre Ausbildung im außereuropäischen Ausland absolviert haben. In einer Entschließung hat er die Bundesregierung am 5. Juli aufgefordert, künftig die Kenntnisprüfung als Regelfall vorzusehen, bei der die Betroffenen in einer mündlich-praktischen Prüfung nachweisen müssen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen wie die Absolventen medizinischer Hochschulen in Deutschland. Damit könnten Anerkennungsverfahren zügiger durchgeführt werden, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Die Prüfung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse anhand von Dokumenten und Bescheinigungen, wie sie zurzeit die Regel sei, erweise sich häufig als ursächlicher Faktor für überlange Verfahrensdauern und verlaufe auch oft nicht erfolgreich, heißt es im Beschluss der Länderkammer. Nordrhein-Westfalen hatte sich an der Bundesratsinitiative beteiligt. „Wenn die Kenntnisprüfung zum Regelfall im Approbationsverfahren wird, haben wir die Chance, die oft langwierigen und zuweilen auch frustrierenden Anerkennungsverfahren erheblich schneller zu machen“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Damit Deutschland für die dringend benötigten Fachkräfte ein attraktives Einwanderungsland bleibe, müssten diese hier zügig ihren Beruf ausüben können. HK Ärzte aus Drittstaaten sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig ihre Befähigung zur Ausübung des Arztberufs regelhaft im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachweisen. Foto: Pressmaster/stock.adobe. com

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 9 Krankenhäuser Leitfaden zur Gewaltprävention Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat einen Leitfaden „Gewalt und Gewaltprävention im Krankenhaus“ veröffentlicht. Er soll Führungskräften Handlungsempfehlungen und Praxistipps an die Hand geben. Im Rahmen der Studie „Belastungen durch Aggression und Gewalt gegenüber Beschäftigten der Pflege- und Betreuungsbranche in Deutschland“ der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hätten 94 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notaufnahmen von verbalen und 70 Prozent von körperlichen Angriffen durch Patienten oder deren Angehörige berichtet, begründete die KGNW die Veröffentlichung des Leitfadens. Er kann unter www.kgnw.de heruntergeladen werden. MST Nordrhein Hausärzteverband mit neuer Spitze Mit Elke Cremer, Fachärztin für Allgemeinmedizin in einer Gemeinschaftspraxis in Troisdorf, hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Nordrhein eine neue Vorsitzende gewählt. Sie löst Dr. Oliver Funken an der Verbandsspitze ab, der nicht mehr zur Wahl antrat. Cremer, die seit Jahren in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Nordrhein aktiv ist, erklärte, sie wolle in den nächsten vier Jahren die Weichen dafür stellen, dass der Beruf des Hausarztes und die Niederlassung in eigener Praxis wieder attraktiv für junge Ärztinnen und Ärzte werden. vt Medizinische Fachangestellte Lossprechungsfeiern in Nordrhein Insgesamt 2.169 Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben in Nordrhein die Abschlussprüfungen im Winter 2023/24 sowie im Sommer 2024 bestanden. Von den 1.731 Auszubildenden, die zur Sommerabschlussprüfung antraten, haben nach Angaben der Ärztekammer Nordrhein 1.559 ihre Prüfung bestanden. Damit lag die Bestehensquote bei 90,1 Prozent. Zur Winterabschlussprüfung traten 748 Teilnehmerinnen an, von denen 610 ihre Prüfung bestanden. Zahlreiche Kreisstellen überreichten den Absolventinnen ihre Zeugnisse im Rahmen einer feierlichen Lossprechung. Auf der gemeinsamen Lossprechungsfeier der Kreisstellen Düsseldorf, Neuss und Mettmann Mitte Juni im Haus der Ärzteschaft hob der Düsseldorfer Kreisstellenvorsitzende Dr. Sven Dreyer in seiner Laudatio unter anderem die vielfältigen Einsatzorte für MFA hervor: „Ihnen steht nun die gesamte medizinische Welt offen. Sie werden zum Gesicht einer Arztpraxis, eines MVZ, eines Krankenhauses oder eines Gesundheitsamtes.“ Am meisten gebraucht würden die MFA jedoch in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, betonte Dreyer. Mehr zu den Lossprechungen der einzelnen Kreisstellen unter www.aekno. de/kreisstellen MST Dr. Sven Dreyer, Vorsitzendender der Kreisstelle Düsseldorf, ehrt Annika Luzia Dölling (Mitte) und Andrea Stach (li.) als Jahrgangsbeste auf der gemeinsamen Lossprechungsfeier der Kreisstellen Düsseldorf, Neuss und Mettmann. Foto: Marc Strohm Hotline NRW mit Beratungsangebot zu Corona-Spätfolgen Seit dem 1. Juli gibt es in Nordrhein-Westfalen ein kostenloses telefonisches Beratungsangebot für Betroffene von Long- und Post-­ COVID, Post-Vac und ME/CFS. Die Hotline (0800 2381000, erreichbar montags bis freitags, von 10 bis 14 Uhr), die das Land gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eingerichtet hat, soll Betroffene und deren Angehörige unterstützen und ausführlich zu sozialrechtlichen Themen wie Rente, Pflege und Leistungen der Krankenversicherung beraten. Außerdem sollen Betroffene dabei unterstützt werden, geeignete Anlaufstellen für ihre Anliegen zu finden. Der Landesregierung sei bewusst, dass sich die von Corona-Spätfolgen betroffenen Menschen in teils existenzgefährdenden Situationen befänden, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die neue telefonische Anlaufstelle soll ihnen Unterstützung bieten, um den Herausforderungen des Alltags besser begegnen können”, so der Minister. Von der Akutbehandlung über die Rehabilitation bis zur Nachsorge wisse die Deutsche Rentenversicherung Westfalen sehr genau um die Nöte der Betroffenen, sagte deren Erster Direktor Thomas Keck. Die Beraterinnen und Berater zeigten Perspektiven auf und lotsten Betroffene zu den unterschiedlichen Versorgungsangeboten – und das unbürokratisch und systemübergreifend, versprach er. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hotline keine medizinische Beratung leistet. Eine Vermittlung an Ärztinnen und Ärzte sei weiterhin durch das Regelsystem zum Beispiel unter der Telefonnummer 116 117 möglich. vt

„Ausbildung statt Ausbeutung“: Über 1.000 Medizinstudierende demonstrierten für bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen während des Praktischen Jahres im Medizinstudium. Foto: Marc Strohm 10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 Magazin – Studium und Berufseinstieg Kliniksuche Bestes PJ-Krankenhaus finden Mit wenigen Klicks das beste Krankenhaus für das Praktische Jahr (PJ) finden, das verspricht eine Internetplattform mit einem PJ-KlinikRanking. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hat zusammen mit dem Karrierenetzwerk ethimedis ein Ranking der besten Krankenhäuser in Deutschland für PJler erstellt und kürzlich die Kliniken mit herausragenden Ausbildungsbedingungen in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin und einem Wahlfach vorgestellt. Den PJ-Preis in den drei Kategorien errangen Kliniken in Neustadt an der Weinstraße, Naumburg/ Saale und Eberswalde, wie die Studierendenvertretung mitteilte. Mit dem PJ-Preis soll ab 2024 jährlich der besondere Einsatz für gute Ausbildungsbedingungen hervorgehoben werden, so der bvmd. Medizinstudierende können für den PJ-Preis 2025 ab sofort Rückmeldungen zu ihren Erfahrungen geben. Die Preisträger finden sich unter www.ethimedis. de/pj-preis. Auch kann auf der Plattform des PJ-Rankings geografisch oder bezogen auf medizinische Fächer nach Kliniken gesucht werden, in denen ein PJ absolviert werden kann. Zur Auswahl stehen über 8.000 Kliniken und Abteilungen im gesamten Bundesgebiet. Jeder Eintrag ist mit Informationen zur Klinik, deren Ausstattung, der Ausbildungsqualität und, soweit vorhanden, mit Erfahrungsberichten von PJ-lern hinterlegt. Das Ranking ist erreichbar über www.ethimedis.de/ pj-ranking. bre Protest in NRW Medizinstudierende fordern faires Praktisches Jahr Über 1.000 Medizinstudierende der Fachschaften Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln, Bochum, Bielefeld, und Witten-Herdecke demonstrierten Mitte Juni im Rahmen der Aktionswoche „Faires PJ“ der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) vor dem Landtag in Düsseldorf für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen während des Praktischen Jahres (PJ) im Medizinstudium. Unter dem Motto „Ausbildung statt Ausbeutung“ bekräftigten sie die Forderungen des bvmd, der sich unter anderem für eine Trennung von Krankheits- und Fehltagen, strukturierte Ausbildungskonzepte sowie für eine bundesweite Anhebung der PJ-Aufwandsentschädigung auf den BAföG-Höchstsatz ausspricht. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, solidarisierte sich mit den Anliegen der Medizinstudentinnen und -studenten. „Die Situation der Medizinstudierenden im Praktischen Jahr ist seit Jahren unbefriedigend: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung in den Kliniken – oft inklusive von Diensten in der Nacht und an Wochenenden – erhalten dafür aber weder eine strukturierte Ausbildung noch eine angemessene Aufwandsentschädigung“, erklärte er am Rande der Veranstaltung. „Es ist daher nachvollziehbar, dass die Medizinstudierenden heute für eine faire Aufwandsentschädigung sowie für strukturierte PJ-Ausbildungsprogramme auf die Straße gehen“, so Henke. MST „Welche Fachärztin möchtest du später werden?“ Meiner Erfahrung nach wird mir diese Frage als Medizinstudentin am häufigsten gestellt – sei es von Familienmitgliedern, Freunden oder anderen medizinischen Fachkräften. Bisher lautet meine Antwort darauf immer: „Ich weiß es noch nicht.“ Da ich im sechsten Semester studiere, habe ich noch genügend Zeit, mich für eine Fachrichtung zu entscheiden. In Praktika oder Praxisblöcken kann ich oft neue interessante Fachrichtungen entdecken, über die ich zuvor noch nicht nachgedacht habe, oder ich kann andere wiederum ausschließen. So absolvierte ich meine letzte Famulatur auf einer chirurgischen Station im Krankenhaus. Zuvor war ich überzeugt, dass Chirurgie nicht das Richtige für mich ist. Dennoch wollte ich in diesem Bereich Erfahrungen sammeln und den OP kennenlernen. Die Famulatur hat mir jedoch viel Freude bereitet, sodass ich den chirurgischen Facharzt nun doch nicht mehr komplett ausschließe. Andererseits interessierte ich mich lange für die Pädiatrie. Doch nach einem Praktikum auf einer pädiatrischen Station wurde mir klar, dass ich nicht ausschließlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte und habe diesen Bereich deshalb für mich ausgeschlossen. Ich bewundere die Studierenden, die von Anfang an wissen, was sie machen wollen. Ich bin froh, in einem Modellstudiengang zu studieren, der frühzeitig Patientenkontakte in verschiedenen Bereichen ermöglicht. Somit kann ich vieles erleben, ausprobieren und offen für alle Fachrichtungen sein, um diese Entscheidung treffen zu können. Wie erlebt Ihr das Studium der Humanmedizin? Schreibt mir an medizinstudium@ aekno.de. Elisa Kremer Foto: privat Mail aus Düsseldorf

Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts IQN Bild: tria-z-modro | fotolia Der ältere Mensch Eine Fortbildungsreihe für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie medizinisches Fachpersonal, die sich mit der Versorgung älterer Menschen beschäftigen. Live-Online-Seminar PROGRAMM Begrüßung und Einführung Dr. med. Matthias Schlochtermeier | Niedergelassen in Gemeinschaftspraxis in Hürth | Vorsitzender des beratenden Fachausschusses Hausärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Moderation Dr. med. Sabine Mewes | Stellvertretende Geschäftsführerin IQN Monika Rueb | Mitglied im Landesvorstand West, Verband medizinischer Fachberufe e. V. Demenz — ein Überblick Dr. med. Michael Lorrain | Ehemalig niedergelassen als Facharzt für Nervenheilkunde in Düsseldorf Privatordination in der Praxis NCN — Neurochirurgische Praxis Neuss Unterstützungs- und Hilfsangebote für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige Dipl.-Soz.-Wiss. Aline Wybranietz | Projektleitung Alzheimer Telefon NRW | Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e. V. Begegnungen in Praxen — Erfahrungen und Gedanken eines pflegenden Angehörigen Peter Rischard | Vertreter der Selbsthilfe Angehöriger Fragen und Diskussion Eine Anmeldung ist erforderlich unter www.iqn.de Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das IQN unter der Telefonnumer 0211 4302 2752. Patientinnen und Patienten mit Demenz in der Arztpraxis Mittwoch, 4. September 2024 | 15.30 bis 17.45 Uhr RbP - Punkte: 3 Registrierung beruflich Pflegender CME - Punkte: 3 Anrechnung nur bei vollständiger Teilnahme

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 Ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung soll für 90 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein. Komplexe Behandlungen wie Krebsoperationen oder elektive Eingriffe wie Knie- und Hüftoperationen sollen dagegen künftig an spezialisierten Zentren gebündelt werden. Das ist das Ziel der Krankenhausplanungsreform in NRW, die gerade in ihre heiße Phase eintritt. Nachdem zunächst Krankenhäuser und Krankenkassen über das künftige Leistungsportfolio verhandelt haben und dabei in vielen Fällen im Dissens auseinandergegangen sind, hat das Gesundheitsministerium inzwischen auf dieser Basis seine Vorstellungen veröffentlicht, welche Leistungen in welchem Umfang die Kliniken in Zukunft noch erbringen dürfen. Noch seien diese Entscheidungen nicht verbindlich, teilt das Ministerium mit. Die Betroffenen hätten nun Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Bis Ende des Jahres sollen dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten. Für die notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen stellt die Landesregierung bis 2027 rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Denn im Rahmen der Schwerpunktbildung werden einige Kliniken ihr Leistungsangebot ausbauen, andere werden Abteilungen oder ganze Standorte schließen müssen. Zu „erheblichen Standortreduzierungen“ soll es insbesondere in den Leistungsbereichen und -gruppen Endoprothetik, Viszeralchirurgie (Leber-, Ösophagus-, Pankreas- und Tiefe Rektumeingriffe), beim Ovarialkarzinom und bei Perinatalzentren der höchsten Versorgungsstufe (Level 1) kommen, erklärte die Leiterin der Gruppe Krankenhaus im NRW-Gesundheitsministerium, Cornelia Sennewald, beim Dialogforum für Leitende Ärztinnen und Ärzte kürzlich im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Damit wolle man gewährleisten, dass die Krankenhäuser, die derart hoch komplexe Behandlungen vornehmen wollen, über die notwendige Kompetenz und Routine verfügen. Eine solche Leistungsbündelung könne die Qualität der Patientenversorgung verbessern und zudem den Fachkräftemangel in den Krankenhäusern entschärfen, sagte Sennwald. Sie kündigte zugleich an, dass in einigen Leistungsgruppen eine Ausweitung der Kapazitäten ermöglicht werde, unter anderem in der Geriatrie, der Palliativmedizin sowie in Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatischer Medizin. Sollte die Krankenhausplanungsreform nicht wie angestrebt umgesetzt werden, rechnet man im Ministerium mit einer Welle von Krankenhausinsolvenzen. Denn unter der alten Planungssystematik werde sich der ruinöse Wettbewerb um Patienten, Fallzahlen und Personal fortsetzen. Als Beispiel dient dem Ministerium die Insolvenz der Kplus-Gruppe in katholischer Trägerschaft, die eine Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen, des St. Josefs Krankenhauses in Hilden und des St. Josef Krankenhauses in Haan zur Folge hatte. Eine heikle Situation, weil sie unter anderem die Schlaganfallversorgung in der Region betraf, räumte die Leitende Ministerialrätin Sennewald beim Dialogforum ein. Nach Foto: hxdbzxy/istockphoto.com Harte Entscheidungen stehen bevor In Nordrhein-Westfalen ist die Reform der Krankenhausplanung in die heiße Phase eingetreten. Das Gesundheitsministerium hat seine Vorstellungen veröffentlicht, welches Leistungsportfolio die einzelnen Krankenhäuser im Land künftig in welchem Umfang erbringen dürfen. Noch sind diese Entscheidungen nicht verbindlich und die Betroffenen zur Stellungnahme aufgerufen, darunter auch die beiden Ärztekammern. Sicher ist aber, dass es in einzelnen Leistungsbereichen „zu erheblichen Standortreduzierungen“ kommen wird, wie es aus dem Ministerium heißt. von Heike Korzilius

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 13 intensiven Gesprächen unter Beteiligung des Ministeriums sei es aber inzwischen gelungen, die Versorgungsstruktur in der Region so anzupassen, dass die stationäre Versorgung in Solingen und dem Kreis Mettmann gesichert sei – und zwar erstmals auf der Grundlage der neuen Planungssystematik. Im Ergebnis bleibt das St. Josefs Krankenhaus in Hilden in neuer Trägerschaft erhalten, das Leistungsspektrum soll aber auf das der Klinik im benachbarten Langenfeld abgestimmt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Das Städtische Klinikum Solingen sichert künftig die Schlaganfallversorgung in der Stadt, die Neurologische Klinik der St. Lukas Klinik wurde dorthin verlagert. In Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Solingen wird außerdem am Evangelischen Krankenhaus in Mettmann eine Neurologische Klinik mit Stroke Unit aufgebaut. Zusätzlich erhält das Evangelische Krankenhaus eine Geriatrie, während die Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie aus der St. Lukas Klinik nach Hilden verlagert wurde. Größere Umbauten erforderlich Mit diesen Maßnahmen habe man die dramatischsten Folgen der Kplus-Insolvenz auffangen können, erklärt eine Sprecherin des Kreises Mettmann auf Anfrage. Grundsätzlich begrüße man auch, dass Leistungen in den Kreis Mettmann verlagert wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser für das zusätzliche Leistungsangebot erst einmal ertüchtigt, umgebaut oder in den nächsten Jahren baulich vergrößert werden. Darüber hinaus habe eine weitere Insolvenz, die des Sankt Marien Krankenhauses in Ratingen, im Januar 2024 zu einer weiteren, erheblichen Schwächung der stationären Versorgung geführt. Die verbliebenen Krankenhäuser im Kreis Mettmann könnten mit den derzeit verfügbaren räumlichen und personellen Ressourcen den Mehrbedarf, der durch die Schließung der drei Krankenhäuser in Solingen, Haan und Ratingen entstanden sei, nicht vollständig auffangen. Die fehlenden Kapazitäten würden zum Teil Krankenhäusern in Düsseldorf und Duisburg zugewiesen. Das bedeute aber nicht nur für die Bevölkerung in Mettmann, sondern auch für den Rettungsdienst längere Wege. Am Beispiel der jüngsten Insolvenzen wies auch Dr. Sven Dreyer beim Dialogforum auf die Herausforderungen hin, die Krankenhausschließungen und Leistungsverlagerungen für die umliegenden Kliniken bedeuten. Allein die Schließung des Krankenhauses in Ratingen habe dazu geführt, dass eine Klinik im Düsseldorfer Norden wöchentlich 250 Patienten zusätzlich versorgen müsse, sagte das Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein: „Damit müssen wir erst einmal lernen umzugehen.“ Ob sich die Hoffnung erfülle, dass freigesetztes ärztliches Personal und Pflegepersonal an die Krankenhäuser wechseln wird, die dringend Personal suchen, müsse sich ebenfalls erst erweisen. Dreyer, der zugleich Vorsitzender der Weiterbildungskommission der Kammer ist, rückte zudem mit Blick auf die Krankenhausplanungsreform die ärztliche Weiterbildung in den Fokus. Die beabsichtigte Spezialisierung der Krankenhäuser werde unweigerlich dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr ihre gesamte Weiterbildung an einem Haus absolvieren könnten. Hier gelte es, Weiterbildungsverbünde nach dem Vorbild der Allgemeinmedizin zu schaffen, die eine sektorenübergreifende Weiterbildung aus einer Hand, ohne häufige Stellen- und Wohnortwechsel ermöglichen. Während in NRW die Krankenhausreform auf die Zielgerade einbiegt, wurde die geplante Reform auf Bundesebene (siehe Kasten) am 27. Juni in einer kontroversen Debatte erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Grundlegende Nachbesserungen am Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach hatten im Vorfeld die 16 Gesundheitsminister der Länder angemahnt. Zu ihren zentralen Forderungen zählt, dass der Bund vor Verabschiedung der Reform eine „nachvollziehbare Auswirkungsanalyse“ des neuen Finanzierungssystems aus Vorhalte- und Fallpauschalen vorlegt und den Ländern mit Blick auf Qualitätsvorgaben und Mindestvorhaltezahlen mehr Gestaltungsspielraum einräumt. Denn die Krankenhausplanung sei verfassungsrechtlich verbrieft Ländersache, heißt es dort. Das betonte beim Dialogforum in Düsseldorf auch Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Krankenhauskommission der Ärztekammer Nordrhein. „Nur wir hier vor Ort in der Kommune, im Kreis können die Folgen beurteilen, wenn ein Krankenhaus vom Netz geht“, sagte sie. Für ebenso wichtig hält Mitrenga-Theusinger die Forderung der Länder nach einer Folgenabschätzung der geplanten Finanzierungsreform im Vorfeld und nicht erst ab 2029, wie im Gesetzentwurf vorgesehen. Es müsse verhindert werden, dass versorgungsrelevante Häuser im Zuge der Reform in wirtschaftliche Schieflage gerieten. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten der Krankenhäuser über eine Vorhaltepauschale finanziert werden und 40 Prozent über Fallpauschalen. Die neue Finanzierungssystematik soll den ökonomischen Druck auf die Häuser verringern. Diese erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von den Ländern zugewiesen werden. Der Bund hat – auf Basis der Vorarbeiten aus NRW – 65 Leistungsgruppen definiert, die mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft sind. Sie legen für die Leistungsgruppen eine bestimmte technische Ausstattung, qualifiziertes Personal und erforderliche Fachdisziplinen fest. Ausnahmeregelungen für bedarfsnotwendige Krankenhäuser sollen eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren von 2026 bis 2035 soll ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Finanziert werden soll er zur Hälfte von den Ländern und zur anderen Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen. Ob die Ziele des Gesetzgebers damit erreicht werden können, ist unter Fachleuten umstritten. Das plant der Bund

14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 15 Der Arzt als Patient An wen wenden sich hierzulande Ärztinnen und Ärzte, wenn sie erkranken? Zunächst einmal offenbar an sich selbst – das lassen zumindest die wenigen vorliegenden Studien zu diesem Thema vermuten. Internationale Leitlinien betonen die mit der Selbstbehandlung verbundenen Risiken. Eine aktuelle Umfrage gibt Aufschluss über das Verhalten von Ärzten im Krankheitsfall. von Thomas Gerst Ärztinnen und Ärzte sollten sich, wenn sie erkranken, nicht selbst behandeln, außer es handelt sich um Notfälle oder schnell vorübergehende Bagatellerkrankungen – so steht es zumindest in den Leitlinien der großen angloamerikanischen Ärzteorganisationen. Die British Medical Association (BMA) beispielsweise sieht ihre Mitglieder in der Verantwortung, im Krankheitsfall die Hilfe ärztlicher Kollegen oder Kolleginnen in Anspruch zu nehmen. Viel zu lange sei bei Ärzten die Tendenz vorherrschend gewesen, die eigene Verletzlichkeit zu ignorieren und Fürsorge für die eigene Gesundheit Ärztinnen und Ärzte werden krank – wie andere Menschen auch. Sie leiden an chronischen Erkrankungen, infizieren sich, haben Herzinfarkte oder bekommen Krebs. Die hohe Arbeitsbelastung und unzureichende berufliche Rahmenbedingungen gehen mit einem erhöhten Risiko für Depression und Suchterkrankungen einher. Gesundheitliche Risiken bei der Ausübung des ärztlichen Berufs lassen sich nie ganz vermeiden. Umso wichtiger ist es deshalb für Ärzte, die Verantwortung und Fürsorge für die eigene Gesundheit bei allem Engagement für die Belange der Patienten nicht aus dem Blick zu verlieren, so der Appell des 122. Deutschen Ärztetages. Foto groß: Jacob Wackerhausen/istockphoto.com Foto klein: andresr/istockphoto.com Spezial

16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 Spezial Gesundheitsprobleme zu vernachlässigen. In der BMALeitlinie wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Ärzte im Krankheitsfall tendenziell die eigene Fachkompetenz überschätzten oder die eigenen Beschwerden verharmlosten. Wie bei der Behandlung von Familienangehörigen oder engen Freunden bestehe das Risiko, bei der Selbstbehandlung die ausgewogene emotionale Distanz zu verlieren und deshalb Symptome zu übersehen, die anderen Ärzten aufgefallen wären. Auch wird als Problem erörtert, dass Ärzte zur Selbstmedikation neigen würden. Schwierig scheint allerdings auch hier eine genaue Definition, wo die Grenze zwischen einer als zulässig erachteten Selbstbehandlung und der Notwendigkeit, kollegiale Hilfe in Anspruch zu nehmen, verläuft. Empfehlungen ärztlicher Organisationen in Deutschland, im Erkrankungsfall von einer Selbstbehandlung abzusehen, gibt es bisher nicht. Der 122. Deutsche Ärztetag befasste sich 2019 insbesondere mit den für die Gesundheit abträglichen Arbeitsbedingungen von Ärzten und formulierte Forderungen zu deren Abbau. Eine Diskussion über die Grenzen ärztlicher Selbstbehandlung fand in diesem Zusammenhang nicht statt. Zunächst einmal selbst behandeln Auch liegen bisher für Deutschland zum Verhalten von Ärzten im Krankheitsfall nur wenige Forschungsergebnisse vor. Eine 2017 veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, dass hierzulande mit 19 Prozent nur ein vergleichsweise geringer Anteil der in die Untersuchung einbezogenen Hausärzte bei einem anderen Hausarzt in Behandlung war. Viele der Befragten gaben an, im akuten Krankheitsfall zur Selbst-Diagnose und Selbst-Therapie zu schreiten. Unter den Ärzten mit einer chronischen Erkrankung nahm allerdings der Anteil derjenigen, die regelmäßig hausärztliche Hilfe in Anspruch nahmen, mit der Schwere der Erkrankung zu. Eine Auswertung qualitativer Interviews mit Hausärztinnen und -ärzten ergab, dass alle 16 Befragten sich im Krankheitsfall zunächst einmal selbst behandelten. Hierbei umfasste das Spektrum der Selbstbehandlung das eigene Abtasten, das Abhören der Lunge, selbst durchgeführte Blutabnahme oder die Verschreibung von Medikamenten. Als Begründung für die Selbstbehandlung wurde von einigen der befragten Ärzte angeführt, dass sie glaubten, ihre ärztlichen Kollegen erwarteten das. Auch zeigte die Befragung der Hausärzte, dass diese oft die eigenen Krankheitssymptome in ihrer Schwere nicht ausreichend würdigten. Im Gegensatz dazu stand die Wahrnehmung der Befragten, sich auch bei eher einfachen Befindlichkeitsstörungen ihrer Patienten ernsthaft um deren Belange zu kümmern. Ärzte würden zum Negieren eigener Beschwerden tendieren und dazu, krank zur Arbeit zu gehen, sagt Professor Dr. Thomas Kötter vom Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Universitätsklinikums Schleswig-­ Holstein, Campus Lübeck. Zu befürchten seien so auch negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Die Wahrscheinlichkeit für Behandlungsfehler steige in solchen Fällen, während die Empathiefähigkeit sinke. Eine Studie aus der Schweiz auf der Grundlage einer Befragung von 1.784 Hausärzten, Internisten und Pädiatern kommt zu dem Ergebnis, dass diese im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung viel seltener über einen festen Hausarzt als erste Anlaufstelle im Krankheitsfall verfügten (21 gegenüber 92 Prozent). Problematisiert wurde auf der Grundlage dieser Studienergebnisse insbesondere die Selbstverschreibung von Medikamenten, und das nicht nur bei eher harmlosen Erkrankungen. Aufschluss über das Verhalten von Ärzten in Deutschland im Krankheitsfall bieten aktuell die Ergebnisse einer vom Informationsdienst Medscape durchgeführten Befragung, an der 1.037 Ärztinnen (49 Prozent) und Ärzte (51 Prozent) im Zeitraum von April bis Juli 2023 teilnahmen. Auch hier zeigt sich, dass die meisten Ärzte im Krankheitsfall zum Selbstbehandler werden. Nur acht Prozent der Ärzte gaben in der Befragung an, sich grundsätzlich bei einer Erkrankung an andere Ärzte oder Gesundheitsdienstleister zu wenden. Die meisten Befragten (92 Prozent) therapieren sich zunächst selbst, nehmen im Bedarfsfall aber auch die Hilfe von Kollegen in Anspruch. Anders als die bisher vorliegenden Studien vermuten lassen, gaben aber bei der Medscape-Befragung 58 Prozent der Umfrageteilnehmer an, einen eigenen Hausarzt zu haben, was wohl darauf zurückzuführen sein dürfte, dass hier nicht vorwiegend niedergelassene Hausärzte zu Wort kamen. Durchaus unterschiedlich waren die Präferenzen der Ärzte, von wem sie sich im Krankheitsfall am liebsten behandeln lassen wollten. Die meisten Befragten ziehen die Behandlung durch einen Kollegen vor, mit dem sie bereits länger bekannt sind, entweder als Freund (24 Prozent), als Kollege am Arbeitsplatz (14 Prozent) oder als Studienkollege (sechs Prozent). Rund ein Viertel der Ärzte gab dagegen an, sich lieber von einem Arzt behandeln zu lassen, der ihnen persönlich nicht bekannt ist; rund ein Drittel der Ärzte antwortete, sie hätten keine Präferenz, wer sie behandelt. Ärztliches Fachwissen scheint dazu zu führen, dass viele Ärzte (50 Prozent) bei einem Krankenhausaufenthalt eher misstrauisch den Behandlungsablauf verfolgen; viele der von Medscape Befragten (47 Prozent) sind der Meinung, dass ihr Fachwissen die eigenen Ängste im Behandlungsfall noch verstärken würde. Rund drei Viertel (78 Prozent) gaben an, bei einer Pharmakotherapie besonders auf Risiken durch Arzneimittel zu achten. Ob eine generelle Vorgabe für Ärzte, von der eigenen Behandlung abzusehen, nach dem Vorbild internationaler Leitlinien anzustreben ist, bewertet Dr. Friederike Hecker auf der Grundlage ihrer Untersuchung zur „Inanspruchnahme des Gesundheitssystems durch ArztPatienten im eigenen Krankheitsfall – eine qualitative Studie an Hausärzten“ zurückhaltend. Sie kommt zu der Einschätzung, dass „eine kompetente Eigenbehandlung, die ein gewisses Maß nicht überschreitet, keineswegs verwerflich und ökonomisch sinnvoll ist“. Wichtiger als das Formulieren allgemeingültiger Forderungen sei es, das Empfinden der Ärzte im eigenen Krankheitsfall zu schulen und die möglichen Gefahren einer Rollenambiguität für Arzt-Patienten zu verdeutlichen.

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