Rheinisches Ärzteblatt 8/2024

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 Ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung soll für 90 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein. Komplexe Behandlungen wie Krebsoperationen oder elektive Eingriffe wie Knie- und Hüftoperationen sollen dagegen künftig an spezialisierten Zentren gebündelt werden. Das ist das Ziel der Krankenhausplanungsreform in NRW, die gerade in ihre heiße Phase eintritt. Nachdem zunächst Krankenhäuser und Krankenkassen über das künftige Leistungsportfolio verhandelt haben und dabei in vielen Fällen im Dissens auseinandergegangen sind, hat das Gesundheitsministerium inzwischen auf dieser Basis seine Vorstellungen veröffentlicht, welche Leistungen in welchem Umfang die Kliniken in Zukunft noch erbringen dürfen. Noch seien diese Entscheidungen nicht verbindlich, teilt das Ministerium mit. Die Betroffenen hätten nun Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Bis Ende des Jahres sollen dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten. Für die notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen stellt die Landesregierung bis 2027 rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Denn im Rahmen der Schwerpunktbildung werden einige Kliniken ihr Leistungsangebot ausbauen, andere werden Abteilungen oder ganze Standorte schließen müssen. Zu „erheblichen Standortreduzierungen“ soll es insbesondere in den Leistungsbereichen und -gruppen Endoprothetik, Viszeralchirurgie (Leber-, Ösophagus-, Pankreas- und Tiefe Rektumeingriffe), beim Ovarialkarzinom und bei Perinatalzentren der höchsten Versorgungsstufe (Level 1) kommen, erklärte die Leiterin der Gruppe Krankenhaus im NRW-Gesundheitsministerium, Cornelia Sennewald, beim Dialogforum für Leitende Ärztinnen und Ärzte kürzlich im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Damit wolle man gewährleisten, dass die Krankenhäuser, die derart hoch komplexe Behandlungen vornehmen wollen, über die notwendige Kompetenz und Routine verfügen. Eine solche Leistungsbündelung könne die Qualität der Patientenversorgung verbessern und zudem den Fachkräftemangel in den Krankenhäusern entschärfen, sagte Sennwald. Sie kündigte zugleich an, dass in einigen Leistungsgruppen eine Ausweitung der Kapazitäten ermöglicht werde, unter anderem in der Geriatrie, der Palliativmedizin sowie in Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatischer Medizin. Sollte die Krankenhausplanungsreform nicht wie angestrebt umgesetzt werden, rechnet man im Ministerium mit einer Welle von Krankenhausinsolvenzen. Denn unter der alten Planungssystematik werde sich der ruinöse Wettbewerb um Patienten, Fallzahlen und Personal fortsetzen. Als Beispiel dient dem Ministerium die Insolvenz der Kplus-Gruppe in katholischer Trägerschaft, die eine Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen, des St. Josefs Krankenhauses in Hilden und des St. Josef Krankenhauses in Haan zur Folge hatte. Eine heikle Situation, weil sie unter anderem die Schlaganfallversorgung in der Region betraf, räumte die Leitende Ministerialrätin Sennewald beim Dialogforum ein. Nach Foto: hxdbzxy/istockphoto.com Harte Entscheidungen stehen bevor In Nordrhein-Westfalen ist die Reform der Krankenhausplanung in die heiße Phase eingetreten. Das Gesundheitsministerium hat seine Vorstellungen veröffentlicht, welches Leistungsportfolio die einzelnen Krankenhäuser im Land künftig in welchem Umfang erbringen dürfen. Noch sind diese Entscheidungen nicht verbindlich und die Betroffenen zur Stellungnahme aufgerufen, darunter auch die beiden Ärztekammern. Sicher ist aber, dass es in einzelnen Leistungsbereichen „zu erheblichen Standortreduzierungen“ kommen wird, wie es aus dem Ministerium heißt. von Heike Korzilius

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