Rheinisches Ärzteblatt 8/2024

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2024 13 intensiven Gesprächen unter Beteiligung des Ministeriums sei es aber inzwischen gelungen, die Versorgungsstruktur in der Region so anzupassen, dass die stationäre Versorgung in Solingen und dem Kreis Mettmann gesichert sei – und zwar erstmals auf der Grundlage der neuen Planungssystematik. Im Ergebnis bleibt das St. Josefs Krankenhaus in Hilden in neuer Trägerschaft erhalten, das Leistungsspektrum soll aber auf das der Klinik im benachbarten Langenfeld abgestimmt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Das Städtische Klinikum Solingen sichert künftig die Schlaganfallversorgung in der Stadt, die Neurologische Klinik der St. Lukas Klinik wurde dorthin verlagert. In Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Solingen wird außerdem am Evangelischen Krankenhaus in Mettmann eine Neurologische Klinik mit Stroke Unit aufgebaut. Zusätzlich erhält das Evangelische Krankenhaus eine Geriatrie, während die Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie aus der St. Lukas Klinik nach Hilden verlagert wurde. Größere Umbauten erforderlich Mit diesen Maßnahmen habe man die dramatischsten Folgen der Kplus-Insolvenz auffangen können, erklärt eine Sprecherin des Kreises Mettmann auf Anfrage. Grundsätzlich begrüße man auch, dass Leistungen in den Kreis Mettmann verlagert wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser für das zusätzliche Leistungsangebot erst einmal ertüchtigt, umgebaut oder in den nächsten Jahren baulich vergrößert werden. Darüber hinaus habe eine weitere Insolvenz, die des Sankt Marien Krankenhauses in Ratingen, im Januar 2024 zu einer weiteren, erheblichen Schwächung der stationären Versorgung geführt. Die verbliebenen Krankenhäuser im Kreis Mettmann könnten mit den derzeit verfügbaren räumlichen und personellen Ressourcen den Mehrbedarf, der durch die Schließung der drei Krankenhäuser in Solingen, Haan und Ratingen entstanden sei, nicht vollständig auffangen. Die fehlenden Kapazitäten würden zum Teil Krankenhäusern in Düsseldorf und Duisburg zugewiesen. Das bedeute aber nicht nur für die Bevölkerung in Mettmann, sondern auch für den Rettungsdienst längere Wege. Am Beispiel der jüngsten Insolvenzen wies auch Dr. Sven Dreyer beim Dialogforum auf die Herausforderungen hin, die Krankenhausschließungen und Leistungsverlagerungen für die umliegenden Kliniken bedeuten. Allein die Schließung des Krankenhauses in Ratingen habe dazu geführt, dass eine Klinik im Düsseldorfer Norden wöchentlich 250 Patienten zusätzlich versorgen müsse, sagte das Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein: „Damit müssen wir erst einmal lernen umzugehen.“ Ob sich die Hoffnung erfülle, dass freigesetztes ärztliches Personal und Pflegepersonal an die Krankenhäuser wechseln wird, die dringend Personal suchen, müsse sich ebenfalls erst erweisen. Dreyer, der zugleich Vorsitzender der Weiterbildungskommission der Kammer ist, rückte zudem mit Blick auf die Krankenhausplanungsreform die ärztliche Weiterbildung in den Fokus. Die beabsichtigte Spezialisierung der Krankenhäuser werde unweigerlich dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr ihre gesamte Weiterbildung an einem Haus absolvieren könnten. Hier gelte es, Weiterbildungsverbünde nach dem Vorbild der Allgemeinmedizin zu schaffen, die eine sektorenübergreifende Weiterbildung aus einer Hand, ohne häufige Stellen- und Wohnortwechsel ermöglichen. Während in NRW die Krankenhausreform auf die Zielgerade einbiegt, wurde die geplante Reform auf Bundesebene (siehe Kasten) am 27. Juni in einer kontroversen Debatte erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Grundlegende Nachbesserungen am Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach hatten im Vorfeld die 16 Gesundheitsminister der Länder angemahnt. Zu ihren zentralen Forderungen zählt, dass der Bund vor Verabschiedung der Reform eine „nachvollziehbare Auswirkungsanalyse“ des neuen Finanzierungssystems aus Vorhalte- und Fallpauschalen vorlegt und den Ländern mit Blick auf Qualitätsvorgaben und Mindestvorhaltezahlen mehr Gestaltungsspielraum einräumt. Denn die Krankenhausplanung sei verfassungsrechtlich verbrieft Ländersache, heißt es dort. Das betonte beim Dialogforum in Düsseldorf auch Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Krankenhauskommission der Ärztekammer Nordrhein. „Nur wir hier vor Ort in der Kommune, im Kreis können die Folgen beurteilen, wenn ein Krankenhaus vom Netz geht“, sagte sie. Für ebenso wichtig hält Mitrenga-Theusinger die Forderung der Länder nach einer Folgenabschätzung der geplanten Finanzierungsreform im Vorfeld und nicht erst ab 2029, wie im Gesetzentwurf vorgesehen. Es müsse verhindert werden, dass versorgungsrelevante Häuser im Zuge der Reform in wirtschaftliche Schieflage gerieten. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten der Krankenhäuser über eine Vorhaltepauschale finanziert werden und 40 Prozent über Fallpauschalen. Die neue Finanzierungssystematik soll den ökonomischen Druck auf die Häuser verringern. Diese erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von den Ländern zugewiesen werden. Der Bund hat – auf Basis der Vorarbeiten aus NRW – 65 Leistungsgruppen definiert, die mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft sind. Sie legen für die Leistungsgruppen eine bestimmte technische Ausstattung, qualifiziertes Personal und erforderliche Fachdisziplinen fest. Ausnahmeregelungen für bedarfsnotwendige Krankenhäuser sollen eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren von 2026 bis 2035 soll ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Finanziert werden soll er zur Hälfte von den Ländern und zur anderen Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen. Ob die Ziele des Gesetzgebers damit erreicht werden können, ist unter Fachleuten umstritten. Das plant der Bund

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