Rheinisches Ärzteblatt 9/2023

22 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2023 Wissenschaft und Fortbildung – Aus der Arbeit der Gutachterkommission, Folge 139 zehnmal kam es zu Fußheberparesen, darunter viermal mit der Folge der Haftung. Weiterhin erlitten Patientinnen und Patienten als Komplikation der Eingriffe teilweise Paresen an den Beinen (n = 6) oder Armen (n = 3), drei Rekurrensparesen sowie zwei Horner-Syndrome, eine Vestibulopathie und eine Phrenikusparese. Fazit In Anbetracht der Häufigkeit von Eingriffen an der degenerativ veränderten Wirbelsäule werden Patientinnen- und Patientenbeschwerden gegenüber der Gutachterkommission nur sehr selten vorgebracht. Bei der Begutachtung bestätigten sich nur selten die Vorwürfe zu technischen Operationsfehlern. Risikoaufklärungsfehler und Dokumentationsmängel bestanden bei diesen Eingriffen seltener als im allgemeinen Durchschnitt. Selbst wenn haftungsrechtlich nicht relevant, waren doch bei knapp der Hälfte (44,3 Prozent) der Patientinnen und Patienten Revisionseingriffe erforderlich geworden sowie in etwa einem Viertel (26,7 Prozent) zusätzliche Neuropathien sowie Materialfehllagen (22,9 Prozent) postoperativ aufgetreten. Möglicherweise müssen Patientinnen und Patienten über diese bekannten und nicht stets vermeidbaren Komplikationen prä- und postoperativ noch besser informiert und im Verlauf begleitet werden. Die Vorwürfe und die Behandlungsfehler erlauben wenig beziehungsweise kaum Diskussionspotenzial über unterschiedliche Lehrmeinungen. Es handelt sich bei den Behandlungsfehlern um offensichtliche Fehler, die die Gutachter und/oder die Gutachterkommission nicht mit anderweitigen Literaturangaben interpretieren oder rechtfertigen können. Professor Dr. Viola Bullmann ist Chefärztin der Abteilung Orthopädie II, Wirbelsäulenchirurgie am St. Franziskus-Hospital, Köln-Ehrenfeld, Professor Dr. Hartmut Vatter ist Stellvertretendes Geschäftsführendes Kommissionsmitglied, Dr. Beate Weber war bis Juni 2023 die für die Dokumentation und Auswertung der Begutachtungen zuständige Referentin der Gutachterkommission Nordrhein. Save the date – Terminvorankündigung: 11. November 2023, 10:00 – 15:00 Uhr im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf Die Teilnahme ist kostenfrei. CME-Punkte: Für die Veranstaltung sind 6 Fortbildungspunkte beantragt. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ihnen das Team des Veranstaltungsmanagements, Tel. 0211 4302-2216, E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Veranstaltungsort: Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf. Parkmöglichkeiten: Sie finden kostenlose Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage, Einfahrt Tersteegenstraße 9. Im Rahmen der erfolgreichen Veranstaltungsreihe „Kammerkolloquium Kindergesundheit“ lädt die Ärztekammer Nordrhein am Samstag, 11. November 2023 zum Thema „Aktuelle Risiken für die Kinder- und Jugendgesundheit“ zur Präsenz- veranstaltung in das Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf ein. Ausgewiesene Experten referieren zu Themen wie der Betrachtung von sozialen Faktoren für gesundheitliche Ungleichheit in Kindheit und Jugend, der Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen, Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen, Gefährdung für Kinder und Jugendliche durch den Klimawandel sowie den Kinderschutz. Freuen Sie sich auf interessante Impulse und Diskussionen. Detaillierte Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.aekno.de. © tina ennen Aktuelle Risiken für die Kinder- und Jugendgesundheit Präsenzveranstaltung im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf 10. Kammerkolloquium Kindergesundheit AZ_Kindergesundheit_179 x 163 mm_v1.indd 1 07.08.23 13:56

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