Rheinisches Ärzteblatt 9/2023

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2023 Breite 57mm aekno 12pt Breite 39mm aekno 12pt Stellungnahmen zum geplanten Digital-Gesetz Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein Wenn durch die Digitalisierung Arbeitsabläufe vereinfacht und Prozesse optimiert werden könnten, bliebe mehr Zeit für die individuelle Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Dieses Potenzial müsse ausgeschöpft werden, sagte die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB) Dr. Susanne Johna mit Blick auf den Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). „Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen“. Sie forderte, dass diejenigen in die Entwicklung der Prozesse eingebunden werden, die in den Praxen und Krankenhäusern mit den Anwendungen arbeiten und nicht selten darunter leiden würden. Grundsätzlich begrüße der MB die geplanten Verbesserungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA), dem elektronischen Rezept, den Videosprechstunden und Telekonsilien sowie der Cybersicherheit. Gleichzeitig warnt die Ärztegewerkschaft in ihrer Stellungnahme vor dem Mehraufwand, der in Arztpraxen und Klinken entstehen werde. Der MB befürchtet zum Beispiel durch die Erstbefüllung der ePA und die regelmäßige Übertragung der Behandlungsdaten einen hohen zusätzlichen zeitlichen Aufwand für Vertrags- und Krankenhausärzte. Dieser Aufwand könne durch das vorhandene Personal nicht erledigt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin betonte in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetz, dass die Erstbefüllung der ePA durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen müsse, die umfassend mit der Krankengeschichte der jeweiligen Patientinnen und Patienten vertraut seien. Nur so lasse sich gewährleisten, dass die Akte alle versorgungsrelevanten Informationen enthalte. bre Ethik-Kommission Übersichtlich – kompakt – aktuell sionen die Prüfung eines Forschungsvorhabens übernehmen. Zu jedem Studien- oder Prüfungsbereich wie zum Beispiel Studien nach Clinical Trials Regulation oder nach dem Strahlenschutzgesetz finden sich Hinweise zur Antragstellung, zu den einzureichenden Unterlagen und den Gebühren des Verfahrens. Links zu Check- und Hinweislisten, unter anderem zu denen des Arbeitskreises Medizinischer EthikKommissionen, helfen bei der Vorbereitung der Antragstellung. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Internetseiten der Ethik-Kommission auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) präsentieren sich in einem neuen Layout. Auch inhaltlich wurden die Seiten komplett überarbeitet, gestrafft und auf den neuesten Stand gebracht. Die Seiten der Ethik-Kommission finden sich auf der Kammer-­ Homepage in der Rubrik „Ärztekammer“ oder direkt über www.aekno.de/ethik- kommission. In einem aufklappbaren Menü sind aktuelle Mitteilungen und organisatorische Hinweis für Antragsteller zusammengefasst. Die Ethik-Kommission informiert über ihre Arbeit und darüber, bei welchen Studien sie zuständig ist und in welchen Fällen universitäre Ethik-KommisFoto: Generative AI/stock.adobe.com Pflege Weniger Auszubildende In Nordrhein-Westfalen ging im Jahr 2022 die Zahl der Auszubildenden zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent zurück. Im gesamten Bundesgebiet sank die Zahl um sieben Prozent auf rund 52.100 Auszubildende. Das teilte der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen kürzlich mit. Gleichzeitig werde der Bedarf an Pflegekräften in den kommenden Jahren deutlich steigen. Nach einer Modellrechnung des Statistischen Landesamtes werden in NRW in 30 Jahren schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen leben, die pflegebedürftig sind, derzeit leben in NRW 1,19 Millionen Pflegebedürftige. „Damit sind die politischen Bestrebungen und Beteuerungen der Politik, die Attraktivität des Pflegeberufes und die Zahl der Auszubildenden zu steigern, erneut ins Leere gelaufen“, sagte der Landesvorsitzende des VdK NRW, Horst Vöge. bre Schlaganfall Neuer Ratgeber Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat den Ratgeber „Wieder zu Hause“ neu aufgelegt. Die 32-seitige Broschüre enthält nützliche Tipps für Schlaganfallpatientinnen und -patienten sowie für deren Angehörige. Beispielsweise wird die Versorgung mit Hilfsmitteln, Therapien und Medikamenten nach dem Krankenhausaufenthalt thematisiert. Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden unter www.schlaganfall-hilfe.de/ shop, Tel.: 05241 977 00 und steht dort als PDF-Dokument zur Verfügung. bre

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