Rheinisches Ärzteblatt 9/2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2024 25 Praxis Evaluation der Weiterbildung: Befugte im Fokus Die gute Nachricht: An der diesjährigen Evaluation der Weiterbildung haben sich mit gut 1.200 Weiterzubildenden 20 Prozent mehr beteiligt als 2023. Die weniger gute Nachricht: Nur etwas mehr als die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung würden ihre Weiterbildungsstätte weiterempfehlen. Die Ärztekammer Nordrhein will hier unter anderem mit Train-the-Trainer-Seminaren für Verbesserungen sorgen. von Vassiliki Temme Eine qualitativ hochwertige Weiterbildung ist das Fundament für eine gute Patientenversorgung. Um zu erfahren, wie es vor Ort tatsächlich um die Vermittlung fachärztlicher Kompetenzen steht, befragt die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) regelmäßig und anonym Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung über ihre Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen. Wie bereits im vergangenen Jahr wurde die aktuelle Umfrage vom Institut für ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein ausgewertet, das auch die parallel durchgeführten Befragungen der Weiterzubildenden in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen aufbereitet hat. Die Ärztekammer Nordrhein hat im Frühjahr per E-Mail 11.450 Ärztinnen und Ärzte angeschrieben, die 45 Jahre und jünger waren und noch keine Facharztbezeichnung führen. 1.232 von ihnen nahmen an der Evaluation teil. Die Teilnehmerzahl lasse zwar noch zu wünschen übrig, liege aber immerhin 20 Prozent höher als im vergangenen Jahr, heißt es aus der Weiterbildungsabteilung der ÄkNo. Die wichtigsten Ergebnisse: Nur etwas mehr als die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung würden ihre Weiterbildungsstätte weiterempfehlen (54 Prozent). W eiterbilder und Weiterzubildende führen zu wenige Weiterbildungsgespräche und dokumentieren den Stand der Weiterbildung zu selten. Nur 51,3 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung haben bisher mindestens einmal pro Jahr ein Weiterbildungsgespräch geführt, und lediglich 51,14 Prozent dokumentieren ihre geleisteten Weiterbildungsinhalte kontinuierlich in ihrem Logbuch. D as für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis erforderliche Weiterbildungsprogramm wird häufig nicht ausgehändigt (72 Prozent) oder ist in der gelebten Praxis nicht Grundlange der Weiterbildung (34 Prozent). Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung, wie beispielsweise die Inhalte der Weiterbildungs- und Berufsordnung sowie Regelungen aus dem Sozialrecht, werden größtenteils nicht vermittelt (56 Prozent). Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung vermissen die strukturierte Vermittlung kommunikativer und psychosomatischer Kompetenzen zum Beispiel durch verpflichtende Kursangebote (52 Prozent). Grafik: Tina Ennen 2023/24 Ergebnisse der Evaluation Ich kann meine Weiterbildungsstätte weiterempfehlen. (n = 1.232) Wenn Sie ein Weiterbildungsprogramm erhalten haben, orientierte sich Ihre Weiterbildung an diesem Programm? (n = 266) Wurde in Ihrer jetzigen Weiterbildungsstätte bisher mindestens einmal pro Jahr ein Weiterbildungsgespräch mit Ihnen durch- geführt? (n = 1.232) Ich stimme bedingt zu keine Antwort Ich stimme überwiegend zu Ich stimme nicht zu Ich stimme zu keine Antwort Ich stimme nicht zu Ich stimme zu keine Antwort Ich stimme nicht zu Ich stimme zu 33,69 % 9,82 % 25,65 % 10,47 % 20,37 % 0 % 34 % 66 % 42,69 % 51,30 % 6,01 %

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