Rheinisches Ärzteblatt 9/2024

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2024 Aids 2024 Deutschland erfüllt zwei von drei UN-Zielen Bis 2030 sollen weltweit mindestens 95 Prozent aller Menschen mit HIV ihren Status kennen, bei Kenntnis therapeutisch versorgt und so eingestellt werden, dass die Viruslast unter der Nachweisgrenze von 20 Viruskopien/ml liegt. Diese Ziele hat das Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids formuliert. Bei der 25. Welt-Aids-Konferenz Ende Juli in München warnten Experten davor, dass diese Ziele angesichts der weltweit anhaltenden Krisen in Gefahr geraten könnten. Diskutiert wurden in München aber auch Fortschritte: Neue Arzneimittelklassen mit weniger Nebenwirkungen, injizierbare Depotpräparate und „Single dose/Once a day“-Regime erleichterten Patienten die Therapie, dort wo sie zugänglich sei. Deutschland hat inzwischen zwei von drei UN-Zielen erreicht. Von geschätzt 96.700 HIV-Infizierten wissen dem Robert Koch- Institut (RKI) zufolge 92 Prozent, dass sie sich angesteckt haben. 99 Prozent der Menschen, die wissen, dass sie HIV-positiv sind, werden behandelt und bei 96 Prozent liegt die Viruslast unter der Nachweisgrenze. In NRW sei die Zahl der Neuinfektionen geringfügig gestiegen, so das RKI. Neue Therapieoptionen wie zum Beispiel die Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) veränderten die Einstellung zur Erkrankung positiv, allerdings verzeichne man weltweit zunehmende Stigmatisierungsängste bei den Betroffenen. KVNO Landesgesetzgebung Rettungsdienst wird neu geregelt Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde vor 50 Jahren der „Entwurf eines Gesetzes über den Rettungsdienst“ diskutiert. Das Gesetz sollte die bestehenden Organisationsstrukturen reformieren. Ziel war „eine straffe Lenkung und Koordinierung sowie die ausreichende personelle und sachliche Ausstattung aller am Rettungsdienst beteiligten Kräfte“, berichtete das Rheinische Ärzteblatt in seiner Ausgabe vom 24. September 1974. Die Landesregierung schätzte, dass rund zehn Prozent der jährlich 50.000 Notfall-Todesfälle in Nordrhein-Westfalen bei einer besseren Struktur und Ausstattung vermeidbar wären. Kreise und kreisfreie Städte sollten zukünftig als Träger des Rettungsdienstes fungieren. Als Träger der Rettungswachen sah das Gesetz die Gemeinden vor. Gemeinsam nahmen Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein zu dem Gesetzentwurf Stellung und betonten, dass „die Planung und die Aufsicht über die Organisation und Arbeitsweise des Rettungsdienstes eine Aufgabe darstellt, die der entscheidenden Mitwirkung von Ärzten bedarf.“ Die Körperschaften widersprachen der in der Gesetzesnovelle enthaltenen Auffassung, dass der Rettungsdienst als Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung zu verstehen sei. Sie stellten klar, dass „der Notfalldienst das Vorfeld ambulanter Behandlung in der ärztlichen Praxis und der Rettungsdienst das Vorfeld der stationären Behandlung im Krankenhaus“ sei. Wichtig sei eine gemeinsame Einsatzleitung für beide Bereiche der Notfallversorgung. Die Leitstellen und Arztnotrufzentralen sollten untereinander abstimmen, „ob im Einzelfall der Notfalldienstarzt oder der Rettungswagen gerufen wird“, empfahlen Kammer und KV. Um dies zu ermöglichen, müsse in den Kliniken die nötige Anzahl von Ärztinnen und Ärzten vorhanden sein. „Das setzt insbesondere eine entsprechende Gestaltung der Stellenpläne voraus.“ bre Strafrecht Praxen vor Gewalt schützen Angriffe auf Rettungskräfte und Vollstreckungsbeamte sollen durch eine Änderung des Strafrechts künftig härter bestraft werden. Damit will Justizminister Marco Buschmann unter anderem Poli-­ zisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Notärzte besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen. Angesichts dieser geplanten Gesetzesänderung forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), auch die Praxen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten explizit in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Beschimpfungen und rüdes Verhalten würden in den Praxen mehr und mehr zur Belastung, erklärte dazu der stellvertretende KBV-Vorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. MST Pflege-Azubis Verdienst über dem Durchschnitt Auszubildende zur Pflegefachkraft verdienten 2023 in Nordrhein-Westfalen im ersten Lehrjahr durchschnittlich 1.191 Euro. Dem Statis- tischen Landesamt zufolge verdienten sie damit im ersten Lehrjahr knapp 400 Euro mehr als Auszubildende in handwerklichen Betrieben. Dort war die Vergütung mit 790 Euro im Vergleich zu allen Ausbildungsbereichen am niedrigsten. Zu den Ausbildungsberufen mit der besten Vergütung zählten mit durchschnittlich 1.142 Euro die Sozialversicherungsfachangestellten. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung aller Auszubildenden im dualen System ohne Pflegeberufe betrug 2023 im ersten Lehrjahr 935 Euro. MST Infektionsschutz: Therapieoptionen wie die Prä-Expositionsprophylaxe verändern die Einstellung zu HIV/Aids. Foto: Tina/stock.adobe.com

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