Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2024 9 Poolärzte Voraussetzung für Selbstständigkeit Politik und Ärzteschaft haben sich Mitte Juli auf Kriterien verständigt, nach denen Poolärzte im vertragsärztlichen Notdienst als selbstständig gelten und mithin von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Danach rechnen Ärztinnen und Ärzte im Notdienst ihre Leistungen mit eigener Abrechnungsnummer selbst ab und zahlen für zur Verfügung gestellte Räumlich- keiten und Personal ein Nutzungsentgelt. Dieses muss nicht kostendeckend, darf aber auch nicht nur symbolisch sein. Zudem müssen Ärzte den vertragsärztlichen Notdienst nicht persönlich erbringen, sondern können sich vertreten lassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können den am Notdienst beteiligten Ärzten eine Sicherstellungspauschale gewähren. Das Ergebnispapier soll noch von einer gesetzlichen Regelung flankiert werden. HK Kongress Mehr Sicherheit in der Arzneitherapie Am 24. und 25. Oktober findet in Berlin der 6. Deutsche Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft statt. In diesem Jahr geht es insbesondere um den Einfluss der Digitalisierung auf die Arzneimitteltherapie- sicherheit. Diskutiert wird aber auch darüber, ob die Einführung eines Medi- cation Safety Officers ein Modell für Deutschland sein kann. Informationen: www.patientensicherheit 2024.de HK Krankenhausreform Verbände dringen auf „zielführende Kompromisse“ Für eine Krankenhausreform noch in dieser Legislaturperiode haben sich Bundesärztekammer, Deutscher Pflegerat, Marburger Bund und Deutsche Krankenhausgesellschaft Anfang August in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausgesprochen. Eine Reform sei dringend notwendig und man appelliere an die Parlamentarier, sich für „zielführende Kompromisse“ zwischen Bund und Ländern im Gesetzgebungsverfahren einzusetzen. „Sollte dieses Gesetz scheitern, droht uns eine lähmende Phase der Unsicherheit bei der Standortentwicklung der Krankenhäuser über die nächste Bundestagswahl hinaus“, warnten die Verbände. Die Krankenhäuser benötigten verlässliche Rahmenbedingungen, um Personal und Investitionen für ihr zukünftiges Leistungsspektrum planen zu können. Aufgesetzt werden solle die geplante Krankenhausreform auf der Planung des Landes Nordrhein-Westfalen, so die Verbände. Strittige Weiterentwicklungen des Bundes wie zum Beispiel die Einführung von Mindestfallzahlen und zusätzlicher Leistungsgruppen sollten zurückgestellt werden. Auch die derzeit geplante stark fallzahlenabhängige Vorhaltevergütung lehne man ab. Voraussetzung für eine gute Krankenhausreform sei zudem eine konsequente Entbürokratisierung des Systems und ein wirksamer Inflationsausgleich, heißt es in dem gemeinsamen Brief. Eine Anhörung zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ist für den 25. September geplant. HK Weniger Standorte, sichere Versorgung in der Fläche: Bundesärztekammer, Deutscher Pflegerat, Marburger Bund und Deutsche Krankenhausgesellschaft warnen vor einem Scheitern der Krankenhausreform. Foto: hxdbzxy/istockphoto.com Ärztekammer Nordrhein Antworten auf Fragen zur Weiterbildung Bei individuellen Fragen zur ärztlichen Weiterbildung ist die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten erste Ansprechpartnerin. Diese ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr sowie an Freitagen von 8 bis 14 Uhr telefonisch unter der Nummer 0211 4302 2899 zu erreichen. Außerhalb der Sprechzeiten steht neben der Mög- lichkeit einer E-Mail an wbantrag@aekno.de seit Dezember 2023 auf der Internetseite der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de/weiter bildung ein kammereigener Chatbot zur Verfügung. Mithilfe Künstlicher Intelligenz beantwortet dieses System die Fragen der Nutzer und lernt mit jeder gestellten Frage dazu. Darüber hinaus finden Ärztinnen und Ärzte auf der Seite ein ausführliches Informa - tionsangebot, so zum Beispiel ein breitge- fächertes FAQ zur ärztlichen Weiterbildung und eine Checkliste für die Unterlagen, die zur Beantragung einer Prüfungszulassung notwendig sind. Ebenso lässt sich eine Übersicht der Anmeldefristen für die Fach- arzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen finden unter www.aekno. de/aerzte/weiterbildung/pruefungstermine. Diese Termine werden ebenfalls monatlich auf den Nachrichtenseiten im Rheinischen Ärzteblatt veröffentlicht. MST
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