Einsamkeit macht krank Oktober 2023 Heft 10 / 29.9.2023 77. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Schieflage in der ambulanten Versorgung Die Niedergelassenen bieten tragfähige Lösungen an Kammerwahlen 2024 in Nordrhein Eine starke Selbstverwaltung braucht aktive Mitglieder Notvertretungsrecht von Ehepartnern Die ärztliche Verantwortung bei kritischen Entscheidungen bleibt
Eröffnung Vorträge Mittagspause Vorträge Begrüßung, Einführung Grußwort Moderation Wie steht es aktuell um die gesundheitliche Ungleichheit in Kindheit und Jugend? Gesundheitskompetenz in der Grundschule Auswirkungen auf die psychische Gesundheit Frühe Hilfen Diskussion Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen Veränderungen des Klimas, Gefährdungen für Kinder und Jugendliche Kinderschutz Diskussion Ende der Veranstaltung Dr. med. Christian Köhne, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein Christiane Thiele, Landesvorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendmediziner in Nordrhein Dr. med. Rudolf Lange, Vorsitzender des Ausschusses Öffentliches Gesundheitswesen der Ärztekammer Nordrhein Petra Rattay, Robert Koch-Institut Berlin, Abt. Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring, Fachgebiet Soziale Determinanten der Gesundheit Snezana Marijan, Referentin für Gesundheitsförderung und Prävention, Ärztekammer Nordrhein Dr. med. Josef Kirchner, Vorsitzender des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. in Nordrhein Mechthild Paul, Leiterin Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Moderation Dr. med. Rudolf Lange Prof. Dr. med. Christine Joisten, Institut für Bewegung und Neuro- wissenschaft an der Deutschen Sporthochschule Köln Dr. med. Thomas Lob-Corzilius, Leiter der Arbeitsgruppe Umwelt- medizin der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin Dr. med. Andrea Eulgem/Prof. Dr. med. Sibylle Banaschak, Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW am Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Köln Moderation Dr. med. Rudolf Lange Samstag, 11. November 2023 , 10:00– 15:00 Uhr Illustration: tina ennen Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung sind erforderlich und können online durch- geführt werden unter: www.aekno.de/veranstaltungen. Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 3.11.2023. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ihnen das Team des Veranstaltungs- managements, Tel. 0211 4302-2216, E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Parkmöglichkeiten Sie finden kostenlose Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage, Einfahrt Tersteegenstraße 9. CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei. 10. Kammerkolloquium Kindergesundheit Aktuelle Risiken für die Kinder- und Jugendgesundheit Präsenzveranstaltung im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 3 Heft 10 • Oktober 2023 Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes Scheintransparenz Mitte September hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass ab April 2024 im Internet ein interaktiver Krankenhaus-Atlas zur Verfügung stehen soll, der Patientinnen und Patienten Entscheidungshilfen bei der Klinikwahl, zum Beispiel durch die Einordnung der Häuser in Versorgungsstufen (Level), liefert. Krankenhäuser werden verpflichtet, die dazu nötigen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zu übermitteln. Grundsätzlich ist der Ansatz, Patientinnen und Patienten mit transparenten Informationen über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu unterstützen, richtig und er wird heute schon durch die Erstellung von Qualitätsberichten der Häuser verfolgt, die auf der Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verfügung stehen. Denn schon seit 2003 sind alle zugelassenen deutschen Kranken- häuser gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte über das Internet zu veröffentlichen. Sicherlich hätte man deren Darstellung optimieren können, ohne das Rad neu zu erfinden. Ob der nun vorliegende Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz eine wirkliche Hilfe für Patienten ist, muss bezweifelt werden. Schon der Titel verrät, dass es hier vorrangig nicht um Patienteninformation geht, sondern um die Durchsetzung der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Einteilung der Krankenhäuser in Level und der damit verbundenen Qualitätskriterien durch die Hintertür. Die Vorstellung, dass die Einteilung in Level für mehr Transparenz und Qualität sorgt, ist wenig schlüssig. Denn die geplante Zuordnung eines Hauses zu Versorgungsstufen sagt weder etwas über die Versorgungsqualität noch über die Spezialisierung aus. Auch ist die Darstellung der Ergebnisqualität ohne eine patientenbezogene Risikoadjustierung gar nicht möglich. Statt wirklicher Transparenz schafft man mit der Einführung von Leveln eine Scheintransparenz, die im schlimmsten Fall dazu führt, dass Patienten annehmen, dass die beste Qualität in den größten Krankenhäusern der Region zu finden ist. Die Folge davon wird sein, dass kleine Krankenhäuser, die gute Qualität erbringen, nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Ausbaden müssen die Folgen einer solchen Fehlsteuerung die Kliniken, das Personal sowie die Länder und Kommunen und am Ende auch die Patientinnen und Patienten. Was mich aber auch besorgt, ist die Begründung des Gesetzes, wenn es heißt, „der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Gefahren gebietet ein staatliches Transparenzverzeichnis“. Mit solchen Formulierungen deutet das Ministerium unterschwellig an, dass von dem in der Patientenversorgung tätigen Personal in den Kliniken eine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Das ist angesichts der täglich von Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten und weiteren medizinischen Gesundheitsberufen im Krankenhaus engagiert erbrachten Leistungen eine Missachtung von deren Arbeit und trägt ganz unnötig zur Verunsicherung der Patienten bei. Da hilft es dann auch nicht, wenn der Bundesgesundheitsminister auf einer Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss beteuert, dass Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte eine phantastische Arbeit leisten. Wer dieser Ansicht ist, würde das Gesetz anders begründen.
Videokonferenz am xx, xx , von xx:00 –xx:00 Uhr Videokonferenz: Titel Va Online Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung erforderlich über unsere Homepage www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter: iqn@aekno.de IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2752 oder -2751 iqn@aekno.de Internet www.iqn.de Anmeldung und Information Programmänderung möglich! Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes, Stellv. Geschäftsführerin des IQN Einführung und Moderation PD Dr. med. Björn Bühring, Chefarzt Klinik für Rheumatologie, Immunologie und Osteologie, Krankenhaus St. Josef, Wuppertal Osteoporose: Ein Überblick Prof. Dr. med. Christopher Niedhart, Orthopädische Gemeinschaftspraxis, Heinsberg Osteoporose aus endokrinologischer Sicht Dr. med. Monica Negrean, Chefärztin Klinik für Diabetologie und Endokrinologie, St. Vinzenz-Hospital, Köln Diagnostik der Osteoporose im Jahr 2023 PD Dr. med. Björn Bühring Therapie der Osteoporose: Aktueller Stand und Ausblick Univ.-Prof. Dr. med. Uwe Maus, Leitender Arzt Endoprothetik und Osteologie, Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Universitätsklinikum Düsseldorf Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Osteoporose Mittwoch, 8. November 2023,15:30 –17:45 Uhr, Live Online-Seminar Einsatz von Antibiotika im Praxisalltag – ein Update Mittwoch, 18. Oktober 2023, 15:30 –17:45 Uhr, Live Online-Seminar Begrüßung Dr. med. Martina Levartz, MPH, Geschäftsführerin des IQN Einführung und Moderation Dr. rer. nat. Holger Neye, Apotheker, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf Antibiotikaverordnungen in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Dr. rer. nat. Holger Neye Antimicrobial stewardship – „Choosing Wisely“ in 2023 Prof. Dr. med. Dipl. chem. Norma Jung, Oberärztin, Klinik I für Innere Medizin; Leiterin Stabsstelle ABS, Leiterin infektiologischer Konsilservice, Universitätsklinikum Köln Akute obere Atemwegsinfekte – Ist eine Antibiose ratsam? Dr. med. Shabnam Fahimi-Weber, Niedergelassen in HNO-Praxis, Essen Antibiotische Therapie sexuell übertragbarer Infektionen (STIs) Dr. med. Harm-Henning Lindhof, Leiter der andrologischen Ambulanz und des Hauttumorzentrums, Universitätsklinikum Düsseldorf Fallvorstellung aus der Gutachterkommission: Behandlungsfehlervorwürfe bei Antibiotikagabe PD Dr. med. Beate Appenrodt, Chefärztin der Medizinischen Klinik, St. Elisabeth Krankenhaus, Köln Stellv. Geschäftsführendes Mitglied der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Begrüßung Dr. med. Martina Levartz, MPH, Geschäftsführerin des IQN Einführung und Moderation Prof. Dr. med. Hartmut Vatter, Direktor Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie, Universitätsklinikum Bonn Wann ist eine OP notwendig und sinnvoll, wann nicht? Prof. Dr. med. Hartmut Vatter Anforderungen an die Aufklärung und die Durchführung der Operation Prof. Dr. med. Viola Bullmann, Chefärztin Orthopädie II und Wirbelsäulenchirurgie, Stv. Ärztliche Direktorin, St. Franziskus-Hospital Köln Anforderungen an die Nachsorge Dr. med. Jürgen Hekler, Ärztlicher Direktor Rehabilitationsklinik für orthopädische Erkrankungen, Aggertalklinik, Engelskirchen Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten 92. Fortbildungsveranstaltung „Aus Fehlern lernen“ in Zusammenarbeit mit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Eingriffe an der Wirbelsäule Indikation, Durchführung und Nachsorge Mittwoch, 22. November 2023,15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 5 Einsamkeit macht krank Die Praxen brauchen bessere Rahmenbedingungen Unterfinanzierung, fehlende Fachkräfte, mangelhafte Digitalisierung: Kritik und berechtigte Interessen der Vertragsärzteschaft finden in der Politik zu wenig Beachtung, meint die Vertreterversammlung der KV Nordrhein. Die Selbstverwaltung hat eigene Lösungsansätze angekündigt. Notvertretungsrecht des Ehepartners: schwer umsetzbar Mit der Neuregelung des Notvertretungsrechts sollten die Vertretungsmöglichkeiten von Ehepartnern in medizinischen Notfällen erweitert werden. Die Praxis zeigt: Die Regelung ersetzt weder die Vorsorgevollmacht, noch entbindet sie die Ärzte von ihrer Verantwortung. Meinung Scheintransparenz Seite 3 Magazin Seiten 6 bis 10 Long COVID: NRW fördert Telekonsile mit bis zu einer Million Euro · Vor 50 Jahren · Jüdische Ärzte in der NS-Zeit: Mahnung und Auftrag für heute · Neue Regeln zu Sexualverhalten und Alter bei der Blutspende · Kammer Online · Terminhinweis: Aufklärung über den Menschen · Im Fokus: der Wert der ärztlichen Selbstverwaltung · Kammerwahlen 2024 · Studium und Berufseinstieg Thema Einsamkeit macht krank Seite 12 Spezial Nahe am Beruf entscheiden Seite 14 Auf dem Weg zur Durchsetzung beruflicher Autonomie Seite 17 Gesundheits- und Sozialpolitik „Wir sollten uns zusammen- setzen und neu denken“ Seite 18 Die Praxen brauchen bessere Rahmenbedingungen Seite 19 Krisentreffen in Berlin: KVen senden starkes Zeichen an die Politik Seite 21 Praxis Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen neu geregelt Seite 23 Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten darf als „Zentrum“ bezeichnet werden – Folge 137 der Reihe „Arzt und Recht“ Seite 24 Forum Außerklinische Intensivpflege: Neuregelung führt zu Umsetzungsproblemen Seite 25 Der Weltärztebund: ethischer Kompass der ärztlichen Profession Seite 26 Notvertretungsrecht des Ehepartners: in der Praxis schwer umsetzbar Seite 27 Wissenschaft und Fortbildung Patientin ohne Ikterus mit schwerer cholestatischer Hepatopathie – Folge 78 der Reihe „Zertifizierte Kasuistik“ Seite 28 Tagungen und Kurse Seite 32 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 33 RÄ Regional Seite 38 Bücher Seite 42 An Rhein und Ruhr Seite 43 Kulturspiegel Was Mann nicht alles für eine intakte Ehe tut Seite 44 Amtliche Bekanntmachungen Seite 45 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 45 Mein Beruf „Als Fliegerärztin leiste ich einen Beitrag zur Flugsicherheit“ Seite 55 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: photobac/istockphoto.com Heft 10 • Oktober 2023 Die Wissenschaft definiert Einsamkeit als schmerzhaft empfundenen Mangel an gewünschten sozialen Beziehungen. Einsame Menschen entwickeln nicht selten aus diesem Gefühl heraus körperliche und psychische Beschwerden. Besonders alte Menschen sind betroffen.
Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 Long COVID Land NRW fördert Telekonsile mit bis zu einer Million Euro Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern, die an Long COVID erkrankt sind oder am Post-VAC-Syndrom leiden, setzt Nordrhein-Westfalen unter anderem auf Telekonsile, die einen Fachaustausch zwischen Hausarztpraxen und den bestehenden Corona-Ambulanzen ermöglichen. Auf diese Weise könnten außerdem die Ambulanzen entlastet und die Weiterbehandlung beim Hausarzt vor Ort ermöglicht werden, teilte die Landesregierung Ende August mit. Die Konsilvermittlung soll über das Virtuelle Krankenhaus NRW (VKh.NRW) erfolgen. Das Landesgesundheitsministerium stellt im Haushaltsjahr 2023 hierfür kurzfristig eine Million Euro zur Verfügung. Das Geld dient der Landesregierung zufolge in erster Linie dazu, die Vergütung von Televisiten anzuheben und die digitale Anbindung an das Netzwerk des Virtuellen Krankenhauses zu bezuschussen. Eine valide Aussage darüber, wie viele Patienten von Long COVID, dem Post-VAC-Syndrom und dem Chronic Fatigue-Syndrom in NRW betroffen sind, sei bislang nicht möglich, räumte die Landesregierung ein. Zudem gebe es derzeit keine standardisierten Diagnostik- und Therapieverfahren, da Kenntnisse über die Ursachen der Erkrankungen fehlten. Auch die Bundesregierung wolle die Versorgung der Betroffenen verbessern und habe bis spätestens Ende dieses Jahres eine entsprechende Richtlinie angekündigt. HK Gesetzentwurf Krankenhausreform unter der Lupe Auf neun Seiten beschäftigte sich das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) in der ersten Oktober-Ausgabe 1973 ausführlich mit dem Gesetzentwurf zum Landeskrankenhausgesetz NordrheinWestfalen. Der damalige NRW-Gesundheitsminister Werner Figgen hatte im Juni 1973 den Referentenentwurf vorgestellt. Das RÄ kritisierte, dass „sachverständige Organisationen der Ärzte und der Krankenhausträger“ nicht bereits in der Vorbereitungsphase hinzugezogen worden waren. „Manche unrealistische Formulierung wäre dann vielleicht vermieden worden“, so das RÄ. „Nach genauer Prüfung dieses Entwurfs ist zu hoffen, daß er noch in wesentlichen Punkten geändert wird.“ Das Landeskrankenhausgesetz wurde Ende 2007 vom aktuell geltenden Krankenhausgestaltungsgesetz abgelöst. Es enthielt unter anderem Grundsätze zur Krankenhausplanung und zur Förderung der Kliniken. Bei der Krankenhausplanung war vorgesehen, die Kliniken in Versorgungsstufen einzuteilen: von ortsnahen Häusern der Grundversorgung mit 180 bis 320 Betten bis zu regionalen Spitzenversorgern mit mehr als 600 Betten. Dabei blieb die Frage offen, was mit kleineren Häusern mit weniger als 180 Betten passieren sollte. In Punkto Investitionskosten regelte das übergeordnete Bundesgesetz zur Krankenhausfinanzierung aus dem Jahr 1972, dass die finanzielle Sicherstellung der Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe ist. Der Landesgesetzentwurf verteilte die nicht vom Bund getragenen Investitionskosten, die rund zwei Drittel der Gesamtsumme entsprachen, zwischen Land, Kommunen und Landschaftsverbänden. Das Land trug 60 Prozent und die Kommunen sowie Landschaftsverbände sollten jeweils 20 Prozent beitragen. Im Landeshaushalt für 1973 war eine Milliarde DM an Investitionskosten eingeplant. bre Noch gibt es keine standardisierten Diagnostik- und Therapieverfahren bei Long COVID. Das führt der NRW-Landesregierung zufolge mitunter dazu, dass Betroffene Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung nicht erhalten. Foto: Zerbor/stock.adobe.com Gewaltschutz Beschwerdestelle für Pflegebedürftige Zum Schutz vor Gewalt hat das Land NRW eine Monitoring- und Beschwerdestelle für Menschen in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Der neuen Anlaufstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) müssen künftig sämtliche freiheitsbeschränkende und -entziehende Maßnahmen gemeldet werden. Zu den Einrichtungen, die unter das WTG fallen, zählen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Hospize und Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Menschen, die in den betroffenen Einrichtungen leben oder arbeiten sowie Angehörige, die Gewalt erlebt oder beobachtet haben, können sich ebenfalls an die Monitoring- und Beschwerdestelle wenden (www.lbbp.nrw.de/ monitoring-und-beschwerde stelle). bre Grippe Patienten an Impfung erinnern Das Projekt ALIVE (altersspezifische Impfinanspruchnahme verbessern) hat den 676 teilnehmenden Arztpraxen in den Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein erneut Materialien zum Thema Impfen zur Verfügung gestellt. Ziel ist, die Impfquoten bei über 60-Jährigen durch gezielte Aufklärung zu erhöhen, teilten der Verband der Ersatzkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Besonderes Augenmerk liege auf Influenza und Pneumokokken. HK
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 4. Dezember bis 22. Dezember 2023. Anmeldeschluss: Freitag, 13. Oktober 2023 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Verordnung der Pille weiter rückläufig Immer weniger junge Frauen verhüten mit der klassischen Pille. Der Anteil der GKV-Versicherten, denen zulasten der Krankenkasse kombinierte orale Kontrazeptiva zur Verhütung verordnet wurden, sank von 43 Prozent im Jahr 2013 auf 28 Prozent im Jahr 2022. Das teilte die AOK auf Basis einer Analyse von Verordnungsdaten mit. Mitursächlich für den Rückgang ist nach Ansicht der AOK, dass die Risiken einer hormonellen Verhütung in den sozialen Medien immer stärker thematisiert würden. Die Kassen übernehmen die Kosten für die Pille bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. HK Kurz gemeldet Stadt-Land-Gefälle bei HIV-Infektionen Knapp 73.000 gesetzlich Krankenversicherte befanden sich im Jahr 2021 wegen einer HIV-Infektion in vertragsärztlicher Behandlung, 78 Prozent von ihnen waren Männer. Das geht aus einer aktuellen Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor. Die HIV-Diagnoseprävalenz liege damit bei 101 je 100.000 Versicherten. Dabei zeige sich jedoch ein großes Stadt-Land-Gefälle mit Prävalenzen zwischen 13 im bayerischen Kreis Eichstatt und 417 in Berlin. Auch Frankfurt am Main (406) und Köln (389) gehören zu den Großstädten mit den höchsten HIV-Prävalenzen. HK 890 Millionen Euro für Kliniken in NRW An Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sind im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds des Bundes Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 890 Millionen Euro geflossen. Die letzten Förderbescheide wurden im August versendet. Die Fördergelder werden zu gut zwei Dritteln von der Europäischen Union refinanziert, ein Drittel trägt das Land. Gefördert werden sollen Investitionen in die digitale Infrastruktur. Dazu zählen der Aufbau von Patientenportalen, das digitale Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit oder auch der Ausbau sektorenübergreifender telemedizinischer Netzstrukturen. HK Schicksal jüdischer Ärztinnen und Ärzte in der NS-Zeit Mahnung und Auftrag für heute Am 30. August wurde im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf die Ausstellung „Fegt alle hinweg …“ zum Approbationsentzug und Schicksal jüdischer Ärztinnen und Ärzte in der NSZeit eröffnet. Bei der Veranstaltung zur Ausstellungseröffnung betonte Ärztekammer-Präsident Rudolf Henke, wie wichtig auch heute noch die Rückbesinnung auf das an den jüdischen Kolleginnen und Kollegen begangene Unrecht ist: „Was vor 85 Jahren geschah, muss uns stets Mahnung und Auftrag sein, denn auch unsere heutige Gesellschaft ist vor Intoleranz, Ausgrenzung und Antisemitismus sowie einer zu gleichmütigen Einschätzung ihrer Konsequenzen nicht gefeit.“ Der Entzug der Approbation im Jahr 1938 bildete den Schlusspunkt einer seit 1933 zunehmenden Ausgrenzung und Entrechtung. Als einziger Ausweg blieb in der Folge das Exil; die in Deutschland verbliebenen jüdischen Ärzte wurden deportiert und bis auf wenige Ausnahmen ermordet. Die von dem Münchener Ehepaar Ursula und Dr. Hansjörg Ebell konzipierte Wanderausstellung hatte bereits im Jahr 2018 bei der Ärztekammer Nordrhein Station gemacht. Den damals vorgestellten exemplarischen Portraits wurden nun zehn Portraits betroffener jüdischer Ärztinnen und Ärzte aus dem Gebiet der Kammer Nordrhein hinzugefügt. Henke wies darauf hin, dass die biografische Spurensuche auch mit Unterstüzung der ehrenamtlichen Die Wanderausstellung „Fegt alle hinweg…“ machte zum zweiten Mal seit 2018 Station im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Sie wurde um zehn Porträts jüdischer Ärztinnen und Ärzte aus Nordrhein erweitert. Foto: Andreas Köhring Kammermitglieder durchgeführt worden sei. Archivmaterial sei aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen worden. Nach der Station in Düsseldorf wird die Ausstellung ins Saarland zur dortigen Ärztekammer gehen. TG
Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 Breite 57mm aekno 12pt Breite 39mm aekno 12pt Hämotherapie-Richtlinie Neue Regeln zu Sexualverhalten und Alter Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ novelliert. Danach sind künftig Menschen für vier Monate von der Blutspende zurückzustellen, die innerhalb der zurückliegenden vier Monate ein Sexualverhalten aufgewiesen haben, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartner spielen bei der Bewertung des Risikos keine Rolle mehr, stellte die BÄK klar. Die Einschränkung hatte zuvor in erster Linie für Männer gegolten, die Sex mit Männern hatten. Der Bundestag hatte diese Regelung als diskriminierend abgelehnt. Zum risikoreichen Sexualverhalten zählt die neue Richtlinie Sexualverkehr mit mehr als zwei Personen, mit einer neuen Person, wenn Analverkehr praktiziert wurde, Sexarbeit und deren Inanspruchnahme sowie Sexualverkehr mit einer Person, die mit Hepatitis B oder C oder mit HIV infiziert ist oder die in einem Hochprävalenzland für diese Viren lebt oder von dort eingereist ist. Des weiteren sieht die Richtlinie vor, dass zur Untersuchung der Spendetauglichkeit auch telemedizinische Verfahren eingesetzt werden können. Außerdem sind die oberen Altersgrenzen für die Blutspende entfallen. Jetzt muss die Eignung bei über 60-Jährigen alle fünf Jahre ärztlich überprüft werden. HK Service Benutzerprofil für exklusive Angebote E-Mail-Konto, ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) und die Arzt-Nummer der Ärztekammer Nordrhein, auch Mitgliedsnummer genannt. Diese ist nicht zu verwechseln mit der „Lebenslangen Arztnummer“. Nach dem Abschicken des OnlineFormulars wird automatisch eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mit einem Verifizierungslink geschickt, der angeklickt werden muss. Damit ist die Registrierung abgeschlossen und der Benutzer kann sich mit seiner E-Mail-Adresse und dem selbst gewählten Passwort einloggen. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Ob Online-Fortbildungen, direkter Zugang zum Fortbildungspunktekonto oder zur Cochrane Library – für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein bietet ein Benutzerprofil auf der Homepage www. aekno.de komfortable Services. Bereits mehr als 20.500 Ärztinnen und Ärzte haben sich auf der Homepage registriert. Dabei ist zu beachten, dass ein Benutzerprofil auf der Homepage www.aekno.de nicht identisch ist mit der Registrierung auf dem Mitgliederportal www.meineaekno.de. Der direkte Zugang zum Anlegen eines Benutzerprofils funktioniert mit einem Klick auf das Kästchen „Homepageservice Fortbildung“ am oberen rechten Rand der Homepage. Zur Registrierung benötigen Ärztinnen und Ärzte lediglich ein Um die Sicherheit von Blutspenden zu gewährleisten, passt die Bundesärztekammer ihre Richtlinien regelmäßig an den Stand der Wissenschaft an. Foto: toeytoey/stock.adobe.com Seminartag Dermatologie für künftige Hausärzte Am 29. November 2023 veranstaltet das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Nordrhein in Duisburg einen Seminartag Dermatologie. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in den Fächern Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendheilkunde. In Kleingruppen werden den Veranstaltern zufolge interaktiv praxisrelevante Themen wie Hautkrebsscreening und häufige Hauterkrankungen behandelt. Außerdem auf dem Programm stehen Fragen rund um Facharzt- und Zusatzqualifikationen sowie zur Praxisführung. Informationen und Anmeldung unter www.kompetenz zentrum-nordrhein.de HK Suizide Mehr Geld für Prävention Das Nationale Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro) hat gemeinsam mit anderen Organisationen, darunter die Bundesärztekammer, eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Suizidprävention gefordert. Anlass war der Weltsuizidpräventionstag am 10. September. Bewährte Angebote und Strukturen dürften nicht aus finanziellen Gründen aufgegeben werden und eine Nationale Informations- und Koordinationsstelle zur Suizidprävention nicht an mangelndem Geld scheitern, forderten sie. Im Juli hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2024 einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorzulegen. HK
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 9 Auf Einladung von Bundesärztekammer und Ärztekammer Nordrhein fand vom 7. bis zum 9. September das sogenannte ZEVA-Symposium der mittel- und osteuropäischen Ärztekammern im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf statt. Im Mittelpunkt der einmal im Jahr jeweils in einem anderen Gastgeber- land stattfindenden Treffen standen Aufbau, Weiterentwicklung und Festigung der Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung. „Wir haben ähnliche Kammersysteme und können im Austausch voneinander lernen“, betonte Dr. Ramin Parsa-Parsi, Leiter des Dezernats für internationale Angelegenheiten der Bundesärztekammer, vor den Delegierten aus 16 geladenen Nationen. Ehrengäste waren die Mitglieder einer Abordnung aus der Ukraine. Viktoriia Tymoshevska, Public Health Program Director, skizzierte die Geschichte der ärztlichen Selbstverwaltung in der Ukraine und beschrieb die Fortschritte beim Aufbau des dortigen Kammersystems. Weitere Schwerpunktthemen waren in diesem Jahr unter anderem die Krankenhausplanung in NRW sowie Chancen und Herausforderungen neuer medizinischer Assistenzberufe. Darüber hinaus wurde das Treffen der Länder am Rande auch genutzt, um Migrationsfragen zu besprechen und beispielsweise die Suche nach Ansprech- partnern im Bereich der Anerkennung von Berufsbezeichnungen und Facharzttiteln zu erleichtern. Die Bundesärztekammer hat es sich nach eigener Aussage nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 zur Aufgabe gemacht, die Ärztekammern in Mittel- und Osteuropa, die historisch denen in Deutschland und Österreich sehr ähnlich sind, ideell und programmatisch zu unterstützen. MST sam zu vertreten.“ (siehe auch „Nahe am Beruf entscheiden“ auf Seiten 15 ff.). Am Donnerstag, den 14. März 2024 um 16 Uhr schließen die Wählerverzeichnisse. Bis dahin sollten alle Kammermitglieder – möglichst über das Portal www.meineaekno. de – prüfen, ob ihre Meldedaten noch aktuell sind und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Das ist für die Zustellung der Wahlunterlagen im Mai 2024 unerlässlich. Korrekte Daten sind ebenfalls die Grundlage für die eigene Kandidatur und zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die Frist hierfür endet am Freitag, 5. April 2024 um 18 Uhr. ÄkNo Terminhinweis Aufklärung über den Menschen Naturwissenschaftliche Forschung begründet eine Verbesserung von Lebensqualität und Lebenserwartung, die prämodern unvorstellbar erschien, und einen technischen Fortschritt, der Entlastung von Arbeit, kreative Freizeitgestaltung und kulturelle Teilhabe für die meisten Menschen ermöglicht. Doch je weiter der wissenschaftliche Kenntnisstand entwickelt ist, desto bewusster wird auch das Wissen über das Nichtwissen. Entsprechend geht der technische Fortschritt mit einer zunehmenden Unübersichtlichkeit und Komplexität einher, mit Nebenwirkungen und Kontrollverlust. Es entsteht der Eindruck, dass nichts mehr sicher ist: Was können wir wissen, wem können wir vertrauen, was sollen wir tun? Statt sich irrationalen Mythen und Verschwörungstheorien zu überantworten oder im postmodernen Transhumanismus die Überwindung menschlicher Übel zu erwarten, tut eine neue Aufklärung über den Menschen not. Das 26. Euskirchener Gespräch widmet sich diesen Fragen in einem interdisziplinären Austausch. Die mit vier Punkten von der Ärztekammer Nordrhein anerkannte Hybridveranstaltung findet statt am Samstag, 28. Oktober 2023 von 10 bis 14 Uhr in der Aula der Marienschule, Basingstoker Ring 3, 53879 Euskirchen, und online als Webinar. Die Teilnahme ist kostenfrei. Informationen und Anmeldung unter www.aekno.de/euskirchener- gespraech usa Treffen der mittel- und osteuropäischen Ärztekammern Im Fokus: der Wert der ärztlichen Selbstverwaltung Kammerwahlen 2024 Ärztinnen und Ärzte können vom 24. Mai bis 28. Juni ihre Stimme abgeben 24. Mai bis 28. Juni 2024 Im Sommer 2024 stehen in der Ärztekammer Nordrhein Wahlen an: Vom 24. Mai bis zum 28. Juni 2024 um 18 Uhr können die rund 69.000 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein ihre Stimme abgeben und damit den Kurs der Kammer für die Legislaturperiode 2024–2029 bestimmen. Gewählt werden das „rheinische Ärzteparlament“ sowie die 27 Vorstände der Kreisstellen. Informationen über den Ablauf der Wahl finden sich unter https://www.aekno.de/ aerztekammer/wahlen2024. „Ärztinnen und Ärzte tragen mit ihrer Kandidatur und ihrer Stimmabgabe nicht nur dazu bei, ein klares Zeichen für die ärztliche Selbstverwaltung zu setzen und das zukünftige Wirken der Ärztekammer Nordrhein aktiv mitzugestalten“, sagte Kammerpräsident Rudolf Henke. „Sondern ihnen bietet sich auch generell die Möglichkeit, die Interessen des Berufsstandes wirk
10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 Magazin – Studium und Berufseinstieg Bonn Uni rückt im Ranking vor Die Rheinische FriedrichWilhelms-Universität Bonn steht im aktuellen Shanghai Academic Ranking of World Universities (ARWU) auf Platz 66 in der Weltrangliste und verbesserte sich damit um zehn Plätze im Vergleich zum Vorjahr, wie die Universität mitteilte. Unter den europäischen Unis belegt sie Platz zehn. Im Deutschlandvergleich steht die Uni Bonn auf Platz vier hinter Heidelberg und den beiden Münchner Universitäten. Das Ranking legt den Schwerpunkt auf die Forschung. Tausend Universitäten weltweit werden nach Indikatoren wie etwa der Zahl wissenschaftlicher Publikationen oder hochrangiger Auszeichnungen unter die Lupe genommen. Professor Dr. Michael Hoch, Rektor der Universität Bonn, sieht die Rahmenbedingungen für innovative Forschungsvorhaben und den Aufbau von transdisziplinären Forschungsbereichen als wichtige Faktoren für das gute Abschneiden der Bonner Universität. bre Service Kostenloses Abo für Studierende Die Ärztekammer Nordrhein bietet Medizinstudierenden der Fakultäten in Aachen, Bonn, Düsseldorf, DuisburgEssen und Köln, die das neunte Fachsemester erreicht haben, ein kostenloses Abonnement des Rheinischen Ärzteblattes an. Interessierte senden eine Mail mit Name, Anschrift und einer aktuellen Studienbescheinigung an rheinisches-aerzteblatt@ aekno.de. bre einer schönen Studienzeit, die in den letzten Monaten langsam zu Ende ging. Das WG- Zimmer war bereits abgegeben, die Freunde teilweise wieder in die Heimat zurückgekehrt und doch stand noch die Ungewissheit des dritten Teils der ärztlichen Prüfung elefantös im Raum. Alles flexibel, keine klaren Lernvorgaben, plötzliche Prüferwechsel zehn Minuten vor der Prüfung. Es war viel Aufregung um zwei Tage, die für mich allerdings die Tätigkeit sowie den Aufenthaltsort für die nächsten sechs Monate bestimmen würden. Falle ich durch, dann ab zurück ins Kinderzimmer. Bestehe ich, dann geht ein Lebensabschnitt zu Ende, es wird ein Umzug in eine neue Großstadt mit völlig neuem Umfeld folgen. Die Aussicht, jeden Prüfling an der Uni nach der Prüfung in Empfang zu nehmen, lindert die Wehmut. Ein letztes Mal mit allen Freunden vereint, dazu Luftballons und das gemeinsame Lieblingsessen. Nun heißt es für mich: Danke zu sagen an meine Mitmenschen für die unvergess- liche Reise, die mein Leben ist. Volle Kraft voraus – und ja, es hat bei der Prüfung gereicht. Wie erlebt Ihr das Studium der Humanmedizin? Schreibt mir an medizinstudium@ aekno.de. Das Projekt „Masterplan Medizinstudium 2020“ das seit 2017 mit einem Maßnahmenkatalog zur Reform der ärztlichen Ausbildung auf dem Tisch liegt, ging vor wenigen Wochen in eine weitere Runde. Das Bundesgesundheitsministerium legte einen überarbeiteten Referentenentwurf für die Novellierung der Approbationsordnung vor. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) äußerte sich verhalten lobend zu der Vorlage. Positiv sei die Verknüpfung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten über das gesamte Studium. Gleichzeitig warnte die Vereinigung vor einer Mehrbelastung der Medizinstudierenden durch die Verschiebung von Verpflichtungen in die vorlesungsfreie Zeit. Auch laufe die Ausweitung der Vorklinik zulasten des klinisch-praktischen Teils dem Ziel zuwider, die Ausbildung von klinikorientierten Ärztinnen und Ärzten in den Mittelpunkt des Studiums zu stellen. Der bvmd wiederholte die Forderungen, im Praktischen Jahr (PJ) Kranken- und Fehltage zu trennen, eine ausreichende Aufwandsentschädigung zu zahlen, die Lehre statt Hilfstätigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen und einen vierwöchigen Mindestabstand zwischen PJ-Ende und dem dritten Teil der ärztlichen Prüfung zu garantieren. Der Marburger Bund (MB) bemängelte die fehlende Verbindlichkeit etwa bei Mindestvorgaben für Curricula zur Patientenvorstellung oder zu Ausbildungsgesprächen. Der Entwurf beschränke sich auf die Festlegung von Mindestanforderungen und räume den Fakultäten großen Entscheidungsspielraum ein. Dabei gerate das berechtigte Interesse der Studierenden an verbindlichen Vorgaben aus dem Blick, so der MB. bre Die Studienzeit neigte sich mit dem Praktischen Jahr (PJ) in der Schweiz, Deutschland und Malta dem Ende entgegen. Die letzte Zeit auf Malta war für mich doch eher abenteuerlich mit überraschenden Einblicken in das dortige Gesundheitssystem. Dieses befindet sich akademisch auf hohem Niveau. Allerdings sind die infrastrukturellen Gegebenheiten als provisorisch zu bezeichnen. Zum Beispiel gibt es 40-Bett-Zimmer und Dixi-Toiletten, ohne Aussicht auf zügige Besserung für den Mix an Patienten, die nicht getrennt liegen, ganz gleich, ob sie an Typhus, Brustkrebs oder an psychiatrischen Erkrankungen leiden. Für mich bleibt unabhängig davon aber der Eindruck, dass es sich sehr lohnt, mindestens ein Auslandstertial zu absolvieren. Die wunderschöne Landschaft auf Malta ist nur ein Grund mehr. Das PJ war ein fulminanter Abschluss Referentenentwurf Novellierung der Approbationsordnung geht in die nächste Runde Anna-Katharina Langerenken Foto: privat Mail aus Köln
CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 4 Fort- bildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Moderatorin: Gesa Dankwerth Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Claudia Middendorf, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. med. Ullrich Graeven, Vorstand der Krebsgesellschaft NRW e.V. Annika Nietzio, Kompetenzzentrum Barrierefreiheit – Evangelische Stiftung Volmarstein und weitere Projektbeteiligte Prof. Anne Hermann-Johns, Universität Regensburg (angefragt) Workshop I: Tipps für Gespräche in der Arztpraxis Annika Nietzio (Kompetenzzentrum Barrierefreiheit – ESV) und Team Workshop II: Materialien und Hilfen zur selbstbestimmten Entscheidung Friederike Kreuzwieser (Krebsgesellschaft NRW e.V.) und Team Workshop III: Vorstellung weiterer Ergebnisse des Modellprojekts Martin Schieron (Hochschule für Gesundheit Bochum) und Team Dr. Marion Heise (Neurologin), Fabian Hesterberg (Bildungsfachkraft), Norbert Killewald (Stiftung Wohlfahrtspflege), Annika Nietzio (Kompetenzzentrum Barrierefreiheit), Melanie Schulte-Braucks (People First - Chicco - We are one), Prof. Dr. med. Susanne Schwalen (Ärztekammer Nordrhein), Andreas Tintrup (Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben – Reg.-Bezirk Arnsberg) Gesa Dankwerth Donnerstag, 9. November 2023, 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Anmeldungen zur Veranstaltung sind erforderlich und können online durchgeführt werden über den QR-Code oder unter: https://www.aekno.de/presse/veranstaltungen/09112023-duesseldorf-leichte-sprache-in-der-praxis-wir-verstehen-uns Fragen zur Veranstaltung beantworten Ihnen Frau Kreuzwieser: kreuzwieser@krebsgesellschaft-nrw.de oder das Veranstaltungsmanagement der Ärztekammer Nordrhein, Tel. 0211 4302 2216, E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Das Projekt wird vom Kompetenzzentrum Barrierefreiheit der Ev. Stiftung Volmarstein, der Krebsgesellschaft NRW e.V. und der Hochschule für Gesundheit Bochum in Kooperation mit der Ärztekammer Nordrhein durchgeführt und durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert. Barrierefreie Veranstaltung im Haus der Ärzteschaft Leichte Sprache in der Praxis – Wir verstehen uns! Begrüßung Grußworte Leicht gesagt und einfach gemacht: Ergebnisse des Modellprojekts Shared Decision Making – Gemeinsame Entscheidungsfindung mit Leichter Sprache Workshops Dauer: 45 Min. Podiumsdiskussion: „Leichte Sprache im Gesundheitssystem – Was wünschen wir uns für die Zukunft?“ Verabschiedung © Bild: Inga Kramer, www.ingakramer.de Vorträge Workshops Podiumsdiskussion in Leichter Sprache in einfacher Sprache
Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 Einsamkeit, soziale Isolation und Alleinsein sind Begriffe, die im Alltag oftmals synonym verwendet werden, allerdings meinen sie doch unterschiedliche Dinge. Bei der Veranstaltung „Niemanden allein lassen – gemeinsam in die Zukunft“, die im Rahmen der Fortbildungsreihe „Der ältere Mensch“ Mitte August im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft stattfand, erläuterte Professor Dr. phil. Maike Luhmann die Unterschiede. Die Dekanin der Fakultät für Psychologie an der Ruhr-Universität Bochum und Einsamkeitsforscherin sagte, dass „Alleinsein“ ein freiwilliger Zustand sei und von den Menschen als angenehm empfunden werde. Auch die „soziale Isolation“ sei nicht unbedingt negativ konnotiert, selbst wenn darunter der objektive Mangel an sozialen Beziehungen verstanden werde. „Einsamkeit“ dagegen sei ein als schmerzhaft empfundener subjektiver Mangel an gewünschten sozialen Beziehungen. Dabei komme es weniger auf die Zahl der sozialen Beziehungen an, sondern vielmehr auf deren Qualität. Zahlreiche Risikofaktoren „Einsamkeit“ sei eine Empfindung und keine Krankheit, es gebe auch keine Diagnosekriterien, betonte Luhmann. Daher sei unklar, ab wann jemand als einsam gelte. Konsens sei, dass besonders häufig über 80-Jährige von Einsamkeit betroffen sind. Vor der Coronapandemie fühlten sich zwischen sechs und zehn Prozent der älteren Menschen fast immer oder immer einsam. Manchmal einsam fühlten sich sogar 15 bis 30 Prozent, wie Untersuchungen ergaben. Nach Ansicht des Ärztlichen Direktors und Vorstandsvorsitzenden des Universitätsklinikums Düsseldorf, Professor Dr. Frank Schneider, wird das Thema Einsamkeit im Alter an politischer Bedeutung zunehmen, da sich der Anteil der über 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung stetig steigert. Diese Menschen seien von Einsamkeit besonders bedroht, da zum Beispiel Lebenspartner, Freunde und Bekannte vielfach bereits verstorben seien, ihre Mobilität abnehme oder auch Armut sie daran hindere, am sozialen Leben teilzunehmen. Psychologin Luhmann nannte weitere Risikofaktoren für Einsamkeit wie eine introvertierte Persönlichkeit oder emotionale Instabilität, aber auch ein Migrationshintergrund, geringes Einkommen, Arbeitslosigkeit, keine feste Partnerschaft oder einschneidende Lebensereignisse wie etwa die Trennung von einem Partner oder der Tod eines nahestehenden Menschen könnten Auslöser für eine Lebensphase sein, in der man sich einsam fühlt. Weniger eindeutig könne aus wissenschaftlicher Sicht gesagt werden, ob das Geschlecht oder das Alter einer Person eine Rolle spiele. Auch habe man bislang keine systematischen Unterschiede zwischen Stadt und Land gefunden. Ob Menschen sich einsam fühlen, hänge mit der Entfernung zum nächsten Oberzentrum, der Entfernung zu Parks, Sport- und Freizeiteinrichtungen oder mit der Fußgängerfreundlichkeit einer Ortschaft zusammen, so die Psychologin. „Psychische Gesundheit braucht sozialen Austausch“, sagte Schneider. Fehlende soziale Kontakte könnten Einsamkeit macht krank Menschen sind soziale Wesen. Fehlt der Kontakt zu anderen Menschen, wirkt sich das auf Dauer negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus. Besonders alte Menschen sind gefährdet, unter Einsamkeit zu leiden. Ärztinnen und Ärzte sollten auf Warnsignale achten und Hilfe anbieten. von Jürgen Brenn Foto: photobac/istockphoto.com
Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 13 wenig mobil oder sogar bettlägerig. Daher träfen allgemeingültige Referenzwerte bei älteren Menschen selten auf den Einzelfall zu. Er empfahl, Ernährungszustand und -gewohnheiten von älteren Patientinnen und Patienten zu erheben und auf dieser Grundlage individuelle Empfehlungen abzugeben. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass bei älteren Menschen ein BMI von 24 bis 29 als Normalgewicht gelte. Da häufig ein Vitamin D Mangel festgestellt werde, sollte dieses unterstützend gegeben werden, so der Ernährungsmediziner. Auch das Wohnumfeld ist ein Faktor, um Einsamkeit vorzubeugen. Universitätsdirektor Schneider wies auf ein Ergebnis der Studie „Hohes Alter in Deutschland (D80+)“ hin, wonach 35 Prozent der Menschen in Pflegeheimen sich einsam fühlten, aber lediglich zehn Prozent, die zuhause leben. Allerdings sind nur zwei bis drei Prozent der Wohnungen barrierefrei, sagte Susanne Tyll von der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW. Das Risiko für ältere Menschen sei groß, infolge von Stürzen in der häuslichen Umgebung nicht mehr in die eigenen Wohnung zurückkehren zu können. In diesen Fällen müsse auch die stationär-ambulante Versorgungskette besser funktionieren und Angehörigen müsse die nötige Unterstützung angeboten werden, um den alten Menschen zu ermöglichen, weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, betonte Dr. Harald Brauer vom Landesverband der Alzheimer- Gesellschaften Nordrhein-Westfalen. Für ein positives Bild vom Alter warb Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein und Hausarzt mit geriatrischem Schwerpunkt, bei den rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung. „Ich freue mich, dass ich hier und heute nicht alleine bin“, sagte Zimmer mit Blick auf die zahlreichen Professionen, die das Thema ins Haus der Ärzteschaft gelockt hatte, darunter Ärztinnen und Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Medizinische Fachangestellte sowie Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe. krank machen. Sechs Prozent der unter 80-Jährigen älteren Menschen litten an Depressionen. Bei Menschen, die über 80 Jahre alt sind, liege der Anteil bei 15 Prozent, so Schneider. Einsamkeit könne, besonders wenn das Gefühl längere Zeit anhalte, allgemein zu einem ungesunden Lebensstil oder verringerter Stress-Resistenz führen, ergänzte Psychologin Luhmann. Neben psychischen Leiden könnten auch physische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schlaganfälle von Einsamkeit begünstigt werden. Teufelskreis der Einsamkeit „Einsamkeit ist ein Signal wie Hunger“, sagte Luhmann. Viele Menschen reagierten darauf, indem sie aktiv soziale Kontakte suchten. Gelinge dies nicht, könne Einsamkeit chronisch werden und eine Negativspirale in Gang setzen. Viele Betroffene entwickelten ein Gefühl der Bedrohung und lebten mit erhöhter Vigilanz. „Man wird vorsichtiger“, so Luhmann. Auch würden die Begegnungen mit anderen Menschen zunehmend negativ interpretiert, was zur Folge habe, dass sich die Betroffenen immer weiter zurückziehen oder feindselig auf andere Menschen reagierten. Ein Teufelskreis, den die einsamen Menschen nur schwer ohne Hilfe durchbrechen könnten, so Luhmann. Als wichtigste Gegenmaßnahme nannte die Wissenschaftlerin die Veränderung kognitiver Muster bei den Betroffenen mittels psychotherapeutischer Methoden. Allerdings sei Einsamkeit im sozialrechtlichen Sinne keine Indikation für eine Therapie. Einsame Menschen seien nicht im klinischen Sinne krank. Dennoch gebe es entsprechende Programme, die oftmals nicht wissenschaftlich evaluiert seien, schränkte Luhmann ein. Vor allem Ärztinnen und Ärzte sollten sensibel auf Warnhinweise bei ihren Patientinnen und Patienten reagieren, zumal das Thema von Betroffenen aus Scham oft nicht angesprochen werde, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Frank Bergmann. Hilfreich könne dabei die „UCLA Loneliness Skala“ sein, ein Fragebogen zum Erkennen des Schweregrades von Einsamkeit, so Bergmann. Besser sei es gegenzusteuern, bevor man in eine Abwärtsspirale der Einsamkeit gerate. Dabei könnten zum Beispiel Sport und Bewegung eine zentrale Rolle spielen. „Kann man der Einsamkeit davonlaufen?“, fragte der niedergelassene Allgemein- und Sportmediziner Dr. Michael Fritz auf der Düsseldorfer Veranstaltung. Sport wirke sich positiv auf Körper und Geist aus und steigere sowohl das Selbstwertgefühl als auch die Selbstwirksamkeit. „Sportler sind vernetzt gegen Einsamkeit“, sagte Fritz und appellierte an die Ärztinnen und Ärzte, viel häufiger auch ihren älteren Patienten Sport „zu verordnen“. Neben Bewegung sei auch die richtige Ernährung im Alter ein wichtiger Faktor, um sich wohl zu fühlen, sagte der niedergelassene Allgemein- und Ernährungsmediziner Urs Schaden. Allerdings seien ältere Menschen eine sehr heterogene Gruppe. Manche seien aktiv, andere Kompetenznetz Einsamkeit (https://kompetenznetz-einsamkeit.de) Sport im Park (Düsseldorf) (www.duesseldorf.de/sportamt/sport-im-park) Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW (www.seniorenverpflegung.nrw) Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung (www.wohnberatungsstellen.de) Landesverband der Alzheimer-Gesellschaften NRW e.V. (https://alzheimer-nrw.de) Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz (https://alter-pflege-demenz-nrw.de) Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz (www.bagso.de) Vier Pfoten für Sie – Hundebesuchsdienst für Menschen mit Demenz (www.4-pfoten-fuer-sie.de) AOK – altersgerechte Musterwohnung (www.aok.de/pk/rh/musterwohnung-demenz) Informations- und Unterstützungsangebote
14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 15 Nahe am Beruf entscheiden Im kommenden Jahr sind die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte zur Kammerwahl aufgerufen. Eine funktionierende Selbstverwaltung ist angewiesen auf die aktive Mitarbeit möglichst vieler Kammermitglieder. von Thomas Gerst Ob sich die frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte bei der Begrüßungsveranstaltung der Ärztekammer Nordrhein wohl zu Herzen nahmen, was ihnen Ärztekammerpräsident Rudolf Henke vor vier Jahren mit auf den Weg gab? „Nehmen Sie über die Wahlen Einfluss auf die ärztliche Selbstverwaltung“, hatte er die neuen Kammermitglieder mit Blick auf die bevorstehende Wahl zur Kammerversammlung aufgefordert. Nicht zuletzt auf das Engagement der nachwachsenden Ärztegenerationen in der Selbstverwaltung wird es ankommen, wenn die Ärztekammer in ihrer Doppelfunktion als Körperschaft öffentlichen Rechts und als Interessenvertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein weiterhin erfolgreich auf Kurs bleiben soll. Gut wäre es, wenn dieses EngaSpezial 24. Mai bis 28. Juni 2024 Selbstverwaltung seit vielen Jahren Ärztliche Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn sich viele Ärztinnen und Ärzte - wie hier bei der Kammerversammlung 2023 – engagiert in die Arbeit der Kammer einbringen. Oben links ist ein Auszug aus der Verordnung, betreffend die Errichtung einer ärztlichen Standesvertretung, vom 25. Mai 1887 zu sehen, oben rechts ein Briefumschlag-Vordruck der rheinischen Ärztekammer mit Stempel vom 30. März 1904. Das Foto rechts stammt von der Begrüßung der frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2019 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Fotos: Jochen Rolfes
16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 Fachangestellter, in der Gutachterkommission oder Ethikkommission. Übernahme öffentlicher Aufgaben Wesensmerkmal der Ärztekammer ist, dass sie einerseits als Körperschaft öffentlichen Rechts Aufgaben in der Gesundheitsversorgung wahrnimmt, die ihr vom Staat übertragen wurden, und sie andererseits für die Belange des Berufsstandes eintritt. In dieser Doppelfunktion steht sie in einer Tradition, die in das 19. Jahrhundert zurückreicht. Seit dem Jahr 1887 ist die Ärztekammer im Rheinland gesetzlich verankert. In der königlichen Verordnung über die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung in der Rheinprovinz und in der Provinz Brandenburg vom 25. Mai 1887 wird diese Doppelfunktion bereits deutlich benannt. Dort heißt es: „Der Geschäftskreis der Aerztekammer umfaßt die Eörterung aller Fragen und Angelegenheiten, welche den ärztlichen Beruf oder das Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege betreffen, oder auf die Wahrnehmung und Vertretung der ärztlichen Standesinteressen gerichtet sind. Die Aerztekammern sind befugt, innerhalb ihres Geschäftskreises Vorstellungen und Anträge an die Staatsbehörden zu richten und sollen die letzteren geeignetenfalls, insbesondere auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege, den Aerztekammern Gelegenheit geben, sich über einschlägige Fragen gutachtlich zu äußern.“ Sehr viel ausführlicher als in den 14 Paragrafen der königlichen Verordnung sind heute die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe in den 121 Paragrafen des Heilberufsgesetzes NRW geregelt, wobei dem Unterabschnitt zur Berufsgerichtsbarkeit allein 65 Paragrafen gewidmet sind. Beim Blättern durch den Gesetzestext wird deutlich, in welchem Umfang die Kammer Nordrhein neben der Regelung der ärztlichen Berufsausübung in Form von Berufsordnung oder Fort- und Weiterbildungsordnung zur Erledigung öffentlicher Aufgaben in der Gesundheitspflege herangezogen wird. So sind auf Verlangen der Aufsichtsbehörde Stellungnahmen oder Fachgutachten ab- zugeben. Auch die Ausbildung und Prüfung der Medizinischen Fachangestellten ist der ärztlichen Selbstverwaltung übertragen. Als Pflichtaufgaben übernimmt die Ärztekammer beispielsweise die Überprüfung festgelegter Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung oder die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen; mit der Errichtung einer Kommission zur Begutachtung von Behandlungsfehlern oder einer Ethikkommission zur Beratung der Kammerangehörigen in berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen folgt sie ebenfalls gesetzlichen Vorgaben. Auch verpflichtend vorgegeben ist die Schaffung einer Versorgungseinrichtung mit Leistungen einer Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Letztendlich geschieht dies alles in der Überzeugung, dass die ärztliche Selbstverwaltung Entscheidungen pragmatischer und näher am Beruf treffen kann als eine staatliche Behörde. Spezial gement bei vielen nicht beschränkt bliebe auf die Stimmabgabe bei der Wahl zur Kammerversammlung und der Kreisstellenvorstände. Die ärztliche Selbstverwaltung, die staatliche Aufgaben in eigener Verantwortung übernimmt, funktioniert auf Dauer nur, wenn sich viele Ärztinnen und Ärzte ehrenamtlich mit ihrer fachlichen Expertise und ihren berufspolitischen Überzeugungen in die Arbeit der Ärztekammer einbringen. Doch zunächst einmal muss gewählt werden. Im Sommer 2024 ist es nach fünf Jahren wieder soweit – die aktuelle Legislaturperiode 2019–2024 endet. Vom 24. Mai bis zum 28. Juni 2024 können die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein über die Zusammensetzung der Kammerversammlung, in der aktuell eine Koalition von Marburger Bund, VoxMed und Ärztebündnis den berufspolitischen Kurs vorgibt, für den Zeitraum 2024– 2029 bestimmen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Durchführung der Kammerwahlen im nächsten Jahr an. „Mit Ihrer Stimmabgabe … setzen Sie ein klares Zeichen für die ärztliche Selbstverwaltung heute und für das zukünftige Wirken von Ärztekammern generell“, wirbt die Ärztekammer auf ihrer Homepage für eine rege Wahlbeteiligung der Ärztinnen und Ärzte (https:// www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 ). Diese lag bei den vergangenen drei Kammerwahlen auf einem vergleichbaren Niveau von mehr als 40 Prozent (2009: 45,7 %; 2014: 45,4 %; 2019: 43,8 %). Vergleicht man das mit der Wahlbeteiligung bei den ersten Nachkriegswahlen, ist da noch Luft nach oben (siehe Seite 17). Aber auch mit einer weiter konstanten Wahlbeteiligung von mehr als 40 Prozent können die ehrenamtlich Tätigen in der Ärztekammer auf den Rückhalt der Kolleginnen und Kollegen setzen. Vielfältiges Aufgabenspektrum Blickt man auf die Ergebnisse der Wahl im Jahr 2019, so fällt insbesondere auf, dass sich der Anteil der Frauen in der Kammerversammlung im Vergleich zur Wahlperiode zuvor von 16,5 Prozent auf 32,2 Prozent fast verdoppelte. Ärztinnen gingen also nicht nur wählen, sondern brachten sich deutlich aktiver in die ärztliche Selbstverwaltung ein. Bis zu einer zahlenmäßigen Repräsentanz der nordrheinischen Ärztinnen in den Gremien der Selbstverwaltung, die ihrem Anteil an der berufstätigen Gesamtärzteschaft in Höhe von rund 50 Prozent entspräche, fehlen aber noch einige Prozentpunkte – vielleicht ist das ja Motivation genug für ärztliche Leserinnen, sich bei der nächsten Kammerwahl noch aktiver berufspolitisch zu engagieren und als Kandidatinnen in einer der Wahllisten aufstellen zu lassen. Gefragt ist das ehrenamtliche Engagement von Ärztinnen und Ärzten aber nicht nur in der Kammerversammlung und in den Ausschüssen und Kommissionen oder in den Kreis- und Bezirksstellen, sondern viele ehrenamtlich Tätige sind auch im Einsatz beispielsweise bei Facharztprüfungen, Fachsprachprüfungen, bei der praktischen Prüfung Medizinischer
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