Rheinisches Ärzteblatt 10/2023

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 15 Nahe am Beruf entscheiden Im kommenden Jahr sind die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte zur Kammerwahl aufgerufen. Eine funktionierende Selbstverwaltung ist angewiesen auf die aktive Mitarbeit möglichst vieler Kammermitglieder. von Thomas Gerst Ob sich die frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte bei der Begrüßungsveranstaltung der Ärztekammer Nordrhein wohl zu Herzen nahmen, was ihnen Ärztekammerpräsident Rudolf Henke vor vier Jahren mit auf den Weg gab? „Nehmen Sie über die Wahlen Einfluss auf die ärztliche Selbstverwaltung“, hatte er die neuen Kammermitglieder mit Blick auf die bevorstehende Wahl zur Kammerversammlung aufgefordert. Nicht zuletzt auf das Engagement der nachwachsenden Ärztegenerationen in der Selbstverwaltung wird es ankommen, wenn die Ärztekammer in ihrer Doppelfunktion als Körperschaft öffentlichen Rechts und als Interessenvertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein weiterhin erfolgreich auf Kurs bleiben soll. Gut wäre es, wenn dieses EngaSpezial 24. Mai bis 28. Juni 2024 Selbstverwaltung seit vielen Jahren Ärztliche Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn sich viele Ärztinnen und Ärzte - wie hier bei der Kammerversammlung 2023 – engagiert in die Arbeit der Kammer einbringen. Oben links ist ein Auszug aus der Verordnung, betreffend die Errichtung einer ärztlichen Standesvertretung, vom 25. Mai 1887 zu sehen, oben rechts ein Briefumschlag-Vordruck der rheinischen Ärztekammer mit Stempel vom 30. März 1904. Das Foto rechts stammt von der Begrüßung der frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2019 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Fotos: Jochen Rolfes

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