Rheinisches Ärzteblatt 10/2023

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2023 9 Auf Einladung von Bundesärztekammer und Ärztekammer Nordrhein fand vom 7. bis zum 9. September das sogenannte ZEVA-Symposium der mittel- und osteuropäischen Ärztekammern im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf statt. Im Mittelpunkt der einmal im Jahr jeweils in einem anderen Gastgeber- land stattfindenden Treffen standen Aufbau, Weiterentwicklung und Festigung der Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung. „Wir haben ähnliche Kammersysteme und können im Austausch voneinander lernen“, betonte Dr. Ramin Parsa-Parsi, Leiter des Dezernats für internationale Angelegenheiten der Bundesärztekammer, vor den Delegierten aus 16 geladenen Nationen. Ehrengäste waren die Mitglieder einer Abordnung aus der Ukraine. Viktoriia Tymoshevska, Public Health Program Director, skizzierte die Geschichte der ärztlichen Selbstverwaltung in der Ukraine und beschrieb die Fortschritte beim Aufbau des dortigen Kammersystems. Weitere Schwerpunktthemen waren in diesem Jahr unter anderem die Krankenhausplanung in NRW sowie Chancen und Herausforderungen neuer medizinischer Assistenzberufe. Darüber hinaus wurde das Treffen der Länder am Rande auch genutzt, um Migrationsfragen zu besprechen und beispielsweise die Suche nach Ansprech- partnern im Bereich der Anerkennung von Berufsbezeichnungen und Facharzttiteln zu erleichtern. Die Bundesärztekammer hat es sich nach eigener Aussage nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 zur Aufgabe gemacht, die Ärztekammern in Mittel- und Osteuropa, die historisch denen in Deutschland und Österreich sehr ähnlich sind, ideell und programmatisch zu unterstützen. MST sam zu vertreten.“ (siehe auch „Nahe am Beruf entscheiden“ auf Seiten 15 ff.). Am Donnerstag, den 14. März 2024 um 16 Uhr schließen die Wählerverzeichnisse. Bis dahin sollten alle Kammermitglieder – möglichst über das Portal www.meineaekno. de – prüfen, ob ihre Meldedaten noch aktuell sind und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Das ist für die Zustellung der Wahlunterlagen im Mai 2024 unerlässlich. Korrekte Daten sind ebenfalls die Grundlage für die eigene Kandidatur und zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die Frist hierfür endet am Freitag, 5. April 2024 um 18 Uhr. ÄkNo Terminhinweis Aufklärung über den Menschen Naturwissenschaftliche Forschung begründet eine Verbesserung von Lebensqualität und Lebenserwartung, die prämodern unvorstellbar erschien, und einen technischen Fortschritt, der Entlastung von Arbeit, kreative Freizeitgestaltung und kulturelle Teilhabe für die meisten Menschen ermöglicht. Doch je weiter der wissenschaftliche Kenntnisstand entwickelt ist, desto bewusster wird auch das Wissen über das Nichtwissen. Entsprechend geht der technische Fortschritt mit einer zunehmenden Unübersichtlichkeit und Komplexität einher, mit Nebenwirkungen und Kontrollverlust. Es entsteht der Eindruck, dass nichts mehr sicher ist: Was können wir wissen, wem können wir vertrauen, was sollen wir tun? Statt sich irrationalen Mythen und Verschwörungstheorien zu überantworten oder im postmodernen Transhumanismus die Überwindung menschlicher Übel zu erwarten, tut eine neue Aufklärung über den Menschen not. Das 26. Euskirchener Gespräch widmet sich diesen Fragen in einem interdisziplinären Austausch. Die mit vier Punkten von der Ärztekammer Nordrhein anerkannte Hybridveranstaltung findet statt am Samstag, 28. Oktober 2023 von 10 bis 14 Uhr in der Aula der Marienschule, Basingstoker Ring 3, 53879 Euskirchen, und online als Webinar. Die Teilnahme ist kostenfrei. Informationen und Anmeldung unter www.aekno.de/euskirchener- gespraech usa Treffen der mittel- und osteuropäischen Ärztekammern Im Fokus: der Wert der ärztlichen Selbstverwaltung Kammerwahlen 2024 Ärztinnen und Ärzte können vom 24. Mai bis 28. Juni ihre Stimme abgeben 24. Mai bis 28. Juni 2024 Im Sommer 2024 stehen in der Ärztekammer Nordrhein Wahlen an: Vom 24. Mai bis zum 28. Juni 2024 um 18 Uhr können die rund 69.000 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein ihre Stimme abgeben und damit den Kurs der Kammer für die Legislaturperiode 2024–2029 bestimmen. Gewählt werden das „rheinische Ärzteparlament“ sowie die 27 Vorstände der Kreisstellen. Informationen über den Ablauf der Wahl finden sich unter https://www.aekno.de/ aerztekammer/wahlen2024. „Ärztinnen und Ärzte tragen mit ihrer Kandidatur und ihrer Stimmabgabe nicht nur dazu bei, ein klares Zeichen für die ärztliche Selbstverwaltung zu setzen und das zukünftige Wirken der Ärztekammer Nordrhein aktiv mitzugestalten“, sagte Kammerpräsident Rudolf Henke. „Sondern ihnen bietet sich auch generell die Möglichkeit, die Interessen des Berufsstandes wirk­

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