Rheinisches Ärzteblatt 10/2024

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2024 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 9. Dezember bis 13. Dezember 2024. Anmeldeschluss: Mittwoch, 23. Oktober 2024 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Nordrhein Fortbildungen für Weiterbilder Für weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte bietet die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) eine Fortbildung an, zu den Rechten und Pflichten der Weiterbilder. Die Fortbildung kann entweder an einem ausgewählten Termin in Präsenz oder jederzeit als Online-Fortbildung unter www.aekno.de/cme absolviert werden. Für die OnlineFortbildung wird ein kostenfreies Benutzerprofil auf www.aekno.de benötigt. Die erstmalige Registrierung erfolgt unter Angabe von E-Mail-Adresse, Name, EFNNummer sowie der Arztnummer (Mitgliedsnummer der ÄkNo) auf www.aekno.de/ service-presse/login-registrierung. Die Anmeldung zu einer der Präsenzveranstaltungen erfolgt über den Hinweis im oberen Drittel der Startseite auf www.aekno.de. MST Nordrhein-Westfalen Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung Das Land Nordrhein-Westfalen hat kürzlich die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ erlassen und damit die finanzielle Unterstützung solcher Kooperationen auf eine neue Grundlage gestellt. Nach der Richtlinie fördert das Land lokale oder regionale Kooperationen zur anonymen Spurensicherung (ASS) oder im Aufbau befindliche Zusammenschlüsse mit bis zu 12.500 Euro pro Jahr. ASS ermöglicht es, notwendige Beweismittel nach sexualisierter Gewalt zu sichern. NRW unterstützt solche Kooperationen, an denen regelmäßig auch Ärztinnen und Ärzte in Klinik oder Praxis beteiligt sind, seit 2015. Die Förderung verfolgt das Ziel, die bereits bestehenden Netzwerke zur ASS zu unterstützen und neuen ASS-Angeboten unter die Arme zu greifen. In Nordrhein-Westfalen existierten derzeit mehr als 30 regional agierende Netzwerke zur ASS, die überwiegend aus Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, Frauenberatungsstellen, Opferschutzeinrichtungen, rechtsmedizinischen Instituten, Klinken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestehen, wie das NRW-Familienministerium auf seiner Homepage mitteilt. Ärztinnen und Ärzte in Kliniken oder in ambulanten Einrichtungen dokumentieren Spuren der Gewalttat und sichern diese anonym gerichtsfest. Ebenfalls ist es ein Anliegen der Kooperationen, den betroffenen Frauen durch ihre Weitervermittlung an eine Beratungseinrichtung Schutz und Hilfe zu bieten. Anträge auf Zuschüsse werden bei den Landschaftsverbänden Rheinland oder Westfalen-Lippe gestellt. Nähere Informationen unter www.lvr.de und www.mkjfgfi.nrw. bre Foto: vege/fotolia Transformationsfonds Ersatzkassen kritisieren Belastung der Versicherten Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner, bekräftigte die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an den geplanten finanziellen Belastungen der gesetzlichen Krankenkassen durch den Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform und die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen sowie die Unterfinanzierung der sozialen Pflegeversicherung. „Wir reden in der Krankenversicherung von Beitragserhöhungen von 0,5 bis 0,7 Beitragssatzpunkten allein 2025. Durch die geplanten Gesetze kommen nun weitere Belastungen von 0,1 Prozentpunkten hinzu. Dazu kommen 0,2 Beitragssatzpunkte in der Pflege. Und Jahr für Jahr werden es mehr“, kritisierte Elsner die Politik des Bundesgesundheitsministeriums. Kritisch sehe der Verband vor allem die geplante finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft. Um diese zu finanzieren, müssten beitragszahlende Versicherte und Arbeitgeber 2026 bis 2035 insgesamt rund 25 Milliarden Euro aufbringen, so der vdek. Die Finanzierung des Transformationsfonds sei aber eindeutig Sache der Länder. Das habe auch der Bundesrechnungshof deutlich gemacht. Die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern müsse ein Ende haben. Auch bei der Pflegeversicherung müsse der Staat endlich seine Finanzierungsverantwortung wahrnehmen. vt

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