Rheinisches Ärzteblatt 11/2023

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2023 17 Lippe, sei es gelungen, eine Arbeitsgruppe transplantationsbeauftragter Ärztinnen und Ärzte zu bilden. Die Veranstaltung im Haus der Ärzteschaft Ende August war deren erstes Netzwerktreffen, an dem auch pflegerische Transplantationsbeauftragte teilnahmen. „Die Veranstaltung war mit 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus meiner Sicht ein großer Erfolg“, betont Frings. Auch Dimi Christodoulou und Ammar Ghouzi waren zum Treffen der Transplantationsbeauftragten ins Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft gekommen. „Ich habe mich mein ganzes Berufsleben lang für das Thema stark gemacht“, sagt Ghouzi. „Ich bin sozusagen ein Werbeträger für die Organspende.“ Seit seiner zweiten Herztransplantation ist Dimi dabei oft an seiner Seite. „Ich hatte vorher nie etwas über das Thema gehört, weder von meinen Eltern, noch in der Schule“, sagt er. „Deswegen finde ich es wichtig, jetzt etwas zu tun.“ So stellt er sich beispielsweise den Fragen von Ghouzis Studierenden an der Fliedner Fachhochschule in Düsseldorf oder im Haus der Ärzteschaft denen der Transplantationsbeauftragten. „Das Netzwerktreffen hat mir persönlich noch einmal einen Schub gegeben“, sagt Dimi. „Ich würde gerne damit anfangen, das Thema auf Social Media zu bewerben.“ Zurzeit hat er 80 Follower auf Instagram. Aber dabei muss es ja nicht bleiben. Das Online-Register sollte ursprünglich am 1. März 2022 an den Start gehen. Inzwischen geht man in der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, vom 1. Quartal 2024 aus – das Projekt sei komplexer als gedacht, heißt es dort. Und DSO-NRW-Geschäftsführer Grebe warnt vor zu hohen Erwartungen: Selbst wenn es gelinge, den Zugang zum Register niederschwellig und möglichst unbürokratisch zu halten, werde es voraussichtlich Jahre dauern, bis solch ein Online-Register gut gefüllt sei. Das zeigten Erfahrungen aus anderen Ländern. Effekt der Pandemie ist unklar Das Transplantationsgesetz von 2019 hat aus Grebes Sicht genau an den identifizierten Problemstellen angesetzt, um die Voraussetzungen für die Organspende in den Kliniken zu verbessern. Dazu zähle die verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung ebenso wie die verbesserte Vergütung der Entnahmekrankenhäuser. „Bevor sich jedoch ab 2020 erste sichtbare Ergebnisse der Gesetzesnovelle zeigen konnten, hat die Coronavirus-Pandemie die Umsetzung sicherlich erschwert und verzögert“, sagt der DSO-Geschäftsführer. „Wie sich die Pandemie insgesamt auf die bislang kaum spürbaren Effekte des Gesetzes ausgewirkt hat, ist allerdings schwer abzuschätzen.“ Die zunehmenden organspendebezogenen Kontakte zur DSO sieht er als Zeichen dafür, dass aufseiten der Entnahmekrankenhäuser in den vergangenen Jahren die Aufmerksamkeit für das Thema Organspende gewachsen und das Denken an die Organspende zur neuen Routine geworden ist. Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Transplantationsbeauftragten. Sie seien dafür verantwortlich, das Thema Organspende in den Abteilungen präsent zu halten, die Kolleginnen und Kollegen fortzubilden und Verfahrensabläufe zu strukturieren, erklärt Dr. Gero Frings, Chefarzt und Transplantationsbeauftragter am St. Bernhard Hospital in Kamp-Lintfort: „Wir sind die ersten Ansprechpartner für die DSO und die Angehörigen.“ Wichtig ist es, so Frings, beim Thema Organspende auch die Pflegekräfte mit ins Boot zu holen. An seinem Krankenhaus gibt es seit Kurzem neben dem ärztlichen Transplantationsbeauftragten auch eine pflegerische Transplantationsbeauftragte. Der enge Kontakt der Pflegenden zu Patienten und Angehörigen könne dazu beitragen, nicht nur die Spendererkennung, sondern auch die Kommunikation mit den Hinterbliebenen zu verbessern. Der Erfolg scheint Frings Recht zu geben: „Wir haben in diesem Jahr als sogenanntes C-Haus bereits die dritte Organspende realisieren können.“ Das liege nicht zuletzt am vertrauensvollen Miteinander zwischen Ärzteschaft und Pflege und deren guter fachlicher Qualifikation. Um das Thema Organspende im Alltag der Krankenhäuser noch besser zu verankern, setzt Frings auf den fachlichen Austausch. Mit Unterstützung der beiden Ärztekammern des Landes, Nordrhein und WestfalenSpezial Um die Organspende zu fördern, trat im April 2019 das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende in Kraft. Es sieht im Wesentlichen folgendes vor: Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende Analyse der Todesfälle in den Entnahmekrankenhäusern, um die Spendererkennung zu optimieren Stärkung der Position der Transplantationsbeauftragten durch Freistellung und Refinanzierung deutliche Erhöhung der Vergütung für Organentnahmen Einrichtung eines konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes zur Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Nach dem Scheitern der Widerspruchlösung, wonach jeder Mensch als Organspender gilt, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht, verabschiedete der Deutsche Bundestag 2020 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Es trat 2022 in Kraft und sieht im Wesentlichen folgendes vor: Verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit über Organspende und Förderung der Auseinandersetzung mit dem Thema Ansprache und Aushändigung von Infomaterial in Bürgerämtern Schaffung eines Online-­ Registers zur Dokumentation des Spendewillens Hausärzte sollen künftig ihre Patienten alle zwei Jahre ergebnisoffen über die Organ- und Gewebespende beraten. In Nordrhein wurde die entsprechende Ziffer von ihrer Einführung im Frühjahr 2022 an bis zum 1. Quartal 2023 in 362.000 Fällen abgerechnet, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auf Anfrage mitteilte. Kampf gegen den Organmangel

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=