28 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2023 heit festgestellt werden. Es besteht aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Schadensbegrenzung – höhere Sehschärfe und möglicherweise kürzere Behandlungsdauer – für das Kind hätte erreicht werden können. Mitwirkung der Eltern bei der Therapie Die Gutachterkommission geht davon aus, dass die Umsetzung der therapeutischen Auflagen wie konsequentes Tragen der Brille und Okklusionstherapie, offenbar auch wie hier bei Widerstand des Kindes, im Verantwortungsbereich der Eltern liegt und eine mangelnde Therapietreue der Eltern nicht dem Augenarzt angelastet werden kann. Voraussetzung ist insoweit allerdings, dass die Eltern/das Kind vom Augenarzt beziehungsweise in der Sehschule korrekt angeleitet wurden. Dieser Umstand ist den Eltern in Form einer therapeutischen Aufklärung mit aller Deutlichkeit vor Augen zu führen. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum die Eltern des Kindes die bereits 2014 vom erstbehandelnden Augenarzt vermutete Anisometropie entgegen seiner Empfehlung nicht weiter haben altersgerecht abklären lassen. So blieb bedauerlicherweise für das Kind gerade vor Behandlungseintritt beim nachbehandelnden Augenarzt wertvolle Zeit in der Prägungsphase ungenutzt. Möglicherweise haben die Eltern die drohende Gefahr, aber auch die Chance für das betroffene Auge und die ihnen dabei zukommende wichtige Aufgabe zur Entwicklung des Sehvermögens nicht eindringlich genug aufgenommen beziehungsweise verstanden, um die Maßnahmen durchzusetzen. Dr. Cornelia Röckl-Müller ist Stellvertretendes Geschäftsführendes Kommissionsmitglied, Professor Dr. Dieter Friedburg ist ehemaliges Stellvertretendes Geschäftsführendes Kommissionsmitglied, Paul-Heinz-Gröne ist stellvertretender Vorsitzender, Dr. Beate Weber war bis Juni 2023 die für die Dokumentation und Auswertung der Begutachtungen zuständige Referentin der Gutachterkommission Nordrhein. Wissenschaft und Fortbildung – Aus der Arbeit der Gutachterkommission, Folge 140 Videokonferenz am xx, xx , von xx:00 –xx:00 Uhr Videokonferenz: Titel Va Online Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung erforderlich über unsere Homepage www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter: iqn@aekno.de IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2752 oder -2751 iqn@aekno.de Internet www.iqn.de Anmeldung und Information Programmänderung möglich! Begrüßung Dr. med. Karlheinz Großgarten, M.san. Bereichsleiter Medizin und Pharmazie, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Düsseldorf Einführung und Moderation Prof. Dr. med. Jörg Dötsch Direktor Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin Universitätsklinikum Köln Akute Atemwegserkrankungen bei Kindern Prof. Dr. med. Jörg Dötsch Das hustende Kind Dr. med. Thomas Glatzel Praxis für Kinder- und Jugendmedizin, Schwerpunkt Allergologie und Lungenheilkunde Düsseldorf Asthma und Allergie Dr. med. Claudia Suerbaum Niedergelassen in Schwerpunktpraxis Pneumologie Düsseldorf Kinder und Jugendliche im DMP Asthma – Daten und Fakten Arne Weber Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bereich Evaluation und Qualitätssicherung Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Deutschland (ZI) Köln Videosprechstunde -Möglichkeiten und Grenzen Edwin Ackermann Kinder- und Jugendarzt Tönisvorst Schlusswort Dr. med. Martina Levartz, MPH Geschäftsführerin des IQN Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Atemwegserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Mittwoch, 6. Dezember 2023,15:30 –17:45 Uhr, Live Online-Seminar
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