Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2024 17 Wieder gut gemacht? Der Begriff „Wiedergutmachung“ wird gemeinhin verwendet, wenn es um die finanzielle Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus geht. So als hätte das wieder gut gemacht werden können, was ihnen in der NS-Zeit angetan worden war. Auch jüdische Ärzte aus Nordrhein hatten Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Wie dies abgewickelt wurde, zeigen einige Fallbeispiele. von Thomas Gerst An das Schicksal jüdischer Ärztinnen und Ärzte in der NS-Zeit erinnerte im vergangenen Jahr eine Wanderausstellung, die zunächst anlässlich des Deutschen Ärztetags in Essen und danach im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf gezeigt wurde. Das Rheinische Ärzteblatt berichtete. Die Ausstellung „Fegt alle hinweg …“, die bereits seit dem Jahr 2008 in verschiedenen Städten Station gemacht hatte, war anlässlich der Präsentation in Nordrhein um die Biografien von neun jüdischen Ärzten aus dem Gebiet In Akten geronnene „Wiedergutmachung“ Vielen jüdischen Ärztinnen und Ärzten blieb nach 1933 nur die Emigration. Die Abbildung zeigt die Überseekisten einer Hamburger Expeditionsfirma, die 1939 den Umzug einer jüdischen Familie nach New York durchführte. Die meisten der in Deutschland verbliebenen jüdischen Ärzte wurden von den Nationalsozialisten ermordet. Zu jedem Entschädigungsfall gab es eine Akte und vornweg die Auflistung der Geldbeträge, die seit Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes 1956 im Verlauf der oft langwierigen Verfahren an die jüdischen Ärzte oder deren Angehörige gezahlt wurden. Foto groß: Bundesarchiv, Bild 183-E03468/Fotograf(in): o. Ang. Foto klein: Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, BR 3006, Nr. 24298 Spezial
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