Rheinisches Ärzteblatt 11/2024

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2024 Honorarverhandlungen 1,7 Milliarden Euro mehr für die ambulante Versorgung Im nächsten Jahr erhalten die bundesweit knapp 190.000 Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten ein Honorarplus von 1,7 Milliarden Euro. Darauf haben sich Mitte September die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt. Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnen, steigt entsprechend um 3,85 Prozent auf knapp 12,4 Cent. Tarifsteigerungen bei den Medizinischen Fachangestellten werden zudem künftig direkt in den Honorarabschlüssen berücksichtigt. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben der GKV für die ambulante ärztliche Behandlung ihrer Versicherten 2025 auf 49 Milliarden Euro, teilten KBV und Kassen mit. Die Honorareinigung sei kein Grund zum Jubeln, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Sie stehe aber für die gemeinsame Verantwortung von KBV und GKV in einem sehr schwierigen politischen Umfeld und sei ein Signal an den Bundesgesundheitsminister, dass eine gute Gesundheitsversorgung ohne die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unmöglich sei. Mit der Honorarerhöhung habe man auf die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen und auf die äußerst angespannte Finanzlage der Kassen reagiert, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie StoffAhnis. Das Verhandlungsergebnis zeige, dass die Selbstverwaltungspartner auch in schwierigen Lagen handlungsfähig blieben. HK Öffentliches Gesundheitswesen Neuer Beruf startet mit Pilotphase „Vielleicht werden sie einmal in die Geschichte des öffentlichen Gesundheitswesens eingehen“, mutmaßte der Autor einer Meldung in der Ausgabe vom 10. November 1974 des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ). Die ersten 24 sozialmedizinischen Assistentinnen hatten nach einem dreimonatigen Lehrgang der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf ihre Prüfung abgelegt. Die Frauen belegten den ersten von drei geplanten Pilotkursen. Ziel war es, „dem Mangel an gut ausgebildetem Personal in den Gesundheitsämtern abzuhelfen“. Auf dem Lehrplan standen Gesundheitserziehung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfwesen sowie Gesundheitspflege und -hilfe. Daneben wurden die sozialmedizinischen Assistentinnen in Rechts- und Verwaltungskunde sowie Medizinstatistik, Dokumentation und in die elektronische Datenverarbeitung eingeführt. Es bestand großes Interesse an den Kursen. Beide Folgekurse waren bereits lange ausgebucht. In der Rubrik „Neues aus Nordrhein“ war in der gleichen Ausgabe zu lesen: „Fehlende Hausnummern sind trotz wiederholter Klagen der Ärzte noch immer ein weitverbreiteter Mißstand, der sich bei den täglichen Notfalleinsätzen immer wieder nachteilig auswirkt.“ Kostbare Minuten gingen verloren, „wenn sich Ärzte bei ihren Hausbesuchen erst ‚durchfragen‘ müssen“, schreibt das RÄ. Die Ärztekammer Nordrhein empfahl Mietern von Häusern, deren Hausbesitzer ihrer Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, die gemeinsame Anschaffung eines deutlichen Hausnummernschilds, das möglichst auch beleuchtet ist. „An Stadt- und Kreisverwaltungen richtete die Ärztekammer Nordrhein den Appell, künftig verstärkt für eine gute Straßenbeschilderung zu sorgen.“ bre Zi-Umfrage Viele geben ihre Praxis früher ab Von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geht zurzeit nur die Hälfte davon aus, aus Altersgründen aus der vertragsärztlichen Versorgung auszuscheiden. Das hat eine Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Rahmen des Zi-Praxis-Panels 2023 ergeben. Etwa 20 Prozent wollen demnach ihre Praxen vorzeitig abgeben, um in den Ruhestand zu treten. Von diesen gaben der Umfrage zufolge fast zwei Drittel an, dass sie ihre aktuelle Arbeitsbelastung als zu hoch empfinden, jeder Fünfte nannte zu hohe Praxiskosten oder den Fachkräftemangel als Motiv für ein vorzeitiges Ausscheiden. HK RSV-Prophylaxe Vergütung steht fest Die Vergütung für die RSVProphylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen steht fest. Ärztinnen und Ärzte erhalten nach einem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses für die Aufklärung, Beratung und Injektion von Nirsevimab inklusive eines Zuschlags rund 13 Euro, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte. Nach einer Vereinbarung von GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und Deutscher Krankenhausgesellschaft wird die Impfung mit Nirsevimab auch allen Krankenhäusern vergütet. Den Anspruch auf eine RSV-­ Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper regelt eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. HK Insgesamt knapp 50 Milliarden Euro fließen im nächsten Jahr als Honorar an die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte. Foto: MQ-Illustrations/ stock.adobe.com

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