Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2024 9 Kinderärzte Videosprechstunde nun dauerhaft Seit dem 3. Oktober ist die kinderärztliche Videosprechstunde der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ein dauerhaftes Versorgungsangebot im Rheinland. Eltern erkrankter Kinder können sich nun samstags, sonntags und feiertags jeweils zwischen 10 und 22 Uhr online an eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt wenden, um eine ärztliche Erstmeinung zur Erkrankung ihres Kindes zu erhalten. Die Videosprechstunden können entweder über die kostenlose Rufnummer 116117 oder auf der KVNOHomepage angefragt werden. Sollte die Gabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten notwendig sein, kann direkt ein E-Rezept verordnet werden. Informationen unter www.kvno.de/kinder KVNO Studie Langzeitfolgen sexueller Gewalt Die schwerwiegenden Langzeitfolgen von sexualisierter Kriegsgewalt im KosovoKrieg 1998/99 belegt eine gemeinsame Studie der Frauenrechtsorganisationen medica mondiale und Medica Gjakova. 86 Prozent der 200 Befragten erfüllten demnach Kriterien für eine posttraumatische Belastungsstörung, 96 Prozent litten an einer Depression und lediglich sechs Prozent der Frauen bewerteten den eigenen Gesundheitszustand als gut. Gleichzeitig zeigten die Ergebnisse, wie wichtig die Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen für die Überlebenden sei, die deshalb finanziell und politisch gefördert werden müssten. HK NRW rettet Leben Laienreanimation stärken Prüfen, rufen, drücken: Bei der Veranstaltung der Initiative „NRW rettet Leben“ am 26. September in Düsseldorf konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Übungen zur Wiederbelebung teilnehmen. Foto: Marc Strohm Die Ärztekammern Nordrhein und WestfalenLippe setzen sich gemeinsam mit dem Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) in der Initiative „NRW rettet Leben“ dafür ein, Laienreanimationsschulungen flächendeckend in der Öffentlichen Verwaltung zu etablieren. Aktuell überleben dem DRC zu- „Arzneiverordnung in der Praxis“ 50 Jahre unabhängige und evidenzbasierte Informationen Das von der Bundesärztekammer (BÄK) herausgegebene Arzneimittelbulletin „Arzneiverordnung in der Praxis“ (AVP) feiert sein 50-jähriges Bestehen. Die redaktionellen Inhalte der pharmakritischen und evidenzbasierten Arzneimittelinformationen verantworten die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, ein Fachausschuss der BÄK, und das Dezernat 6 „Wissenschaft, Forschung und Ethik“ der BÄK. Mit der AVP wolle man der Informationsüberflutung gepaart mit subtilen Marketingstrategien etwas entgegensetzen, so die BÄK in der Jubiläumsausgabe der AVP. Immer häufiger würden Ärztinnen und Ärzte mit sogenannten Evergreening-Strategien der Pharmaindustrie konfrontiert: Scheininnovationen durch geringfügige Änderungen nicht mehr patentgeschützter Arzneimittel, Indikationserweiterungen für immer kleinere Subpopulationen mit fragwürdigem Nutzen oder neuartige Arzneimittel, die als besonders sicher beworben werden, weil seltene und sehr seltene Nebenwirkungen in relativ kleinen Zulassungsstudien nicht auftreten könnten. Zuverlässige Arzneimittelinformationen seien daher essenziell für eine sichere Verordnungspraxis. Seit 2014 erscheint AVP ausschließlich online und steht allen Interessierten unter www.akdae.de kostenfrei zur Verfügung. HK folge lediglich elf Prozent der Patientinnen und Patienten einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Wenn mehr Laien bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Reanimationsmaßnahmen anwenden würden, könnten jährlich schätzungsweise mehr als 10.000 Menschenleben zusätzlich gerettet werden, erklärte dessen Vorstandsvorsitzender Univ.-Professor Dr. Bernd W. Böttiger Ende September im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Um die Zahl der Menschen zu erhöhen, die bei einem beobachteten Herz-KreislaufStillstand handeln können, setzt das Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ bei den Lehrkräften an. Sie würden didaktisch so geschult, dass sie Wiederbelebungstechniken leichter im Unterricht vermitteln könnten, erklärte Elmar Kugel, Sportdezernent im Regierungsbezirk Köln. Damit Ersthelfer möglichst schnell zu ihrem Einsatzort kommen, würden vermehrt Ersthelfer-Apps eingesetzt, erklärte Professor Dr. Stefan Beckers, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Stadt Aachen. Die dort registrierten Ersthelfer würden im Notfall alarmiert und zum Einsatzort navigiert. Derzeit gebe es eine Vielzahl solcher Apps, die jedoch keine Schnittstellen miteinander besäßen, kritisierte Beckers. MST
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