Rheinisches Ärzteblatt 12/2023

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2023 13 an personelle und technische Mindestvoraussetzungen. Maßstab für eine angemessene und ausreichende Personalausstattung in den Krankenhäusern müsse das Personalberechnungstool der Bundesärztekammer sein, forderten die Delegierten. Neben Mängeln bei der Ausgestaltung der Vorhaltepauschalen sind nach Ansicht der Ärzteschaft bei der anstehenden Krankenhausreform auch die Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung nicht ausreichend bedacht worden. Dabei habe die Weiterbildung eine enorme Bedeutung für die Versorgungsqualität, so Kammerpräsident Henke. Bei stärkerer Spezialisierung der Krankenhäuser werde man die Weiterbildung sehr viel mehr sektorenübergreifend in Weiterbildungsverbünden organisieren müssen. Nach Ansicht der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, in der die Ärztekammern nicht vertreten sind, sollte die Weiterbildung stattdessen schwerpunktmäßig in Häusern der Grundversorgung oder Gesundheitszentren stattfinden. Dort könne aber schwerlich die gesamte Bandbreite eines Fachs vermittelt werden, sagte Henke. Die Klinikreform hängt in der Luft Kritik übte der Kammerpräsident auch am Zeitplan der Krankenhausreform, deren Inkrafttreten Bundesgesundheitsminister Lauterbach für den 1. Januar 2024 angekündigt hatte. „Die Reform hängt in der Luft“, bemängelte Henke. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern schienen festgefahren. „Doch wir brauchen eine zügige Umsetzung“, mahnte er. Ansonsten drohe eine „kalte Strukturbereinigung“. Die Allianz für Krankenhäuser NRW habe bereits im September von der Bundesregierung eine nachhaltige Absicherung der Krankenhäuser gefordert. Ein ausreichender Inflationsausgleich und die vollständige Finanzierung vereinbarter Tarifsteigerungen müssten gesetzlich verankert werden. „Wenn wir hören, dass 60 Prozent der Kliniken das Weihnachtsgeld für ihre Beschäftigten nicht aus vorhandenen Mitteln zahlen können, sondern Zuschüsse vom Träger oder Kredite von den Banken benötigen, dann ist das ein Zeichen, dass wir nicht warten können, bis die Krankenhausreform irgendwann ihre erhofften Effekte entfalten wird“, warnte Henke. Sonst gebe es bald keine flächendeckenden Krankenhausstrukturen mehr, die man noch reformieren könne. Unterstützung für Ärzteproteste Zu einer Gesamtstrategie für eine zukunftssichere medizinische Versorgung gehöre es ohne Frage auch, endlich die Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung so zu gestalten, dass es Ärztinnen und Ärzten wieder möglich sei, sich mit ausreichend Zeit ihren Patienten zu widmen. „Die Endbudgetierung für Haus- und Fachärzte muss kommen“, forderte Henke. „Wir brauchen im ambulanten und stationären Bereich eine tragfähige Finanzierung, die insbesondere Inflation und Kostensteigerungen unmittelbar berücksichtigt.“ Auch der „Bürokratiewahnsinn“ müsse enden und die notwendige Digitalisierung endlich praktischen Nutzen entfalten, statt zusätzlich „Zeit zu fresBenötigt wird eine Gesamtstrategie für eine zukunftssichere Versorgung, kein Potpourri aus Einzelgesetzen, meinte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Foto: Jochen Rolfes Zwischen Oktober 2022 und September 2023 gingen bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler 1.684 Begutachtungsanträge ein, ein Plus von 5,85 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Verfahrensdauer lag im Median bei 10,6 Monaten. Dabei stelle die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung in einem für die Betroffenen überschaubaren Zeitraum ein erklärtes Ziel der Arbeit der Kommission dar, sagte deren Vorsitzender, Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Johannes Riedel. Der Anteil festgestellter Fehler an der Gesamtzahl begutachteter Fälle blieb mit 27,5 Prozent nahezu auf dem Stand des Vorjahres. Ärztinnen und Ärzte der chirurgischen Fachdisziplinen, der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Inneren Medizin und ihrer Schwerpunkte waren am häufigsten von einem Behandlungsfehlervorwurf betroffen. Bericht der Gutachterkommission sen“. An den Bundesgesundheitsminister appellierte Henke, die Proteste der niedergelassenen Ärzte ernst zu nehmen und nicht als „Lobbygeschwätz“ abzutun. Die Kammerversammlung verlieh diesem Appell Nachdruck, indem sie die Anliegen der Aktion „Praxenkollaps“ und des Aktionsbündnisses „Patientenversorgung“ unterstützte (siehe www.aekno.de/entschlies sungen). Seit 20 Jahren warne man davor, dass die

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