Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2023 29 Fortbildung Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, +49 211 4302 2830, www.akademie-nordrhein.de Advance Care Planning, kurz ACP, ist ein Beratungskonzept in der Gesundheitsversorgung. Auf Deutsch wird es z. B. als gesundheitliche Versorgungsplanung, vorausschauende Versorgungsplanung oder Vorausplanung der gesundheitlichen Versorgung bezeichnet. Anhand eines kontinuierlichen, strukturierten Beratungs- und Begleitungsprozesses sollen mögliche Erwartungen eines Patienten an seine zukünftige Behandlung und Pflege festgestellt sowie eindeutig und verständlich formuliert und dokumentiert werden. Damit wird sichergestellt, dass der Patient umfassend informiert und aufgeklärt ist und seine Wünsche dem jeweiligen Behandlungsteam und den Angehörigen und Betreuern bekannt sind. So kann der mutmaßliche Wille der betroffenen Person auch in Situationen vertreten werden, in denen sie selbst nicht mehr in der Lage ist, das weitere Vorgehen in ihrem Sinne zu gestalten. Dabei werden Menschen von speziell ausgebildeten Beraterinnen und Beratern dabei begleitet, wenn sie sich mit ihren Wünschen, Vorlieben und Vorstellungen zur Versorgung bei künftigen gesundheitlichen Krisen auseinandersetzen. Neben medizinischen Behandlungsoptionen werden auch Vorstellungen zur pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Versorgung und Begleitung besprochen. Der Gesprächsprozess richtet sich ganz nach den Wünschen und Bedarfen der Person, die beraten wird; Angehörige und Vertrauenspersonen können in den Prozess einbezogen werden. Rechtliche Vertreter (Vorsorgebevollmächtige oder rechtliche Betreuer) sollten den Willen der vertretenen Person gut kennen. Die beratende Fachkraft fungiert dabei als konstanter Dialogpartner, so dass der Wille des Patienten „nicht nur punktuell festgeschrieben, sondern wiederholt und unter wechselnden Bedingungen erfragt wird“. ACP stellt insofern „eine dynamische Form der Patientenverfügung“ dar. In Einrichtungen der stationären Seniorenpflege sowie der Eingliederungshilfe, die sich für die Einführung von ACP entscheiden, ist die Vergütung sowohl der ACP-Gesprächsbegleitenden als auch der ärztlichen Beteiligung am Gesprächsprozess (EBM-GOP 37400) gemäß § 132g SGB V (Hospiz- und Palliativgesetz 2015) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In Kooperation mit der Fachgesellschaft ACP Deutschland e.V. bietet die Akademie ab Januar 2024 Kurse zur Qualifizierung für Ärztinnen und Ärzte zur Supervision von ACP-Gesprächsbegleitern. Kurse, weitere Informationen und Anmeldung: www.akademie-nordrhein.de Ansprechpartnerin: Agnes Kriete E-Mail: agnes.kriete@aekno.de Tel: 0211 4302-2837 Advance Care Planning Gemeinsame Entscheidungsfindung
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