Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2023 Urteil des Bundessozialgerichts Pool-Ärzte nicht automatisch selbstständig Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober zur Sozialversicherungspflicht eines Pool-Zahnarztes im zahnärztlichen Bereitschaftsdienst sehen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Notdienstversorgung der Patientinnen und Patienten in den sprechstundenfreien Zeiten gefährdet. Sie drängen daher für Pool-Ärzte auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung, wie sie bereits für Notärzte gilt (§ 23c II SGB IV). In der Einzelfallentscheidung hatte der 12. Senat des BSG entschieden, dass allein die Teilnahme am vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit führt. Vielmehr müsse im Einzelfall entschieden werden, ob die Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit gegeben seien, was hier nicht der Fall gewesen sei. Nicht zuletzt wegen der bereits schon länger schwelenden Auseinandersetzung über die Sozialversicherungspflicht von Pool-Ärzten scheint den KVen nach dem BSG-Urteil die rechtliche Grundlage für die weitere selbstständige Beschäftigung von Pool-Ärzten unsicher. Auch zur Vermeidung erheblicher Nachzahlungspflichten stellten einige KVen vorerst die Mitarbeit von Pool-Ärzten zur Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ein. Erst wenn das schriftliche Urteil vorliege, teilt die KV Baden-Württemberg mit, könne der ärztliche Bereitschaftsdienst rechtssicher neu aufgestellt werden. Rund 3.000 Ärzte, die sich bisher freiwillig im ärztlichen Notdienst engagiert hätten, würden vorerst nicht mehr zum Dienst herangezogen. „Bis dahin setzen wir auf interkollegiale Solidarität und gemeinsames Engagement der Niedergelassenen, um die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in der sprechstundenfreien Zeit bestmöglich sicherzustellen.“ tg Kammerversammlung und MFA-Ausbildung Neue Videos auf der Homepage beruf mit Zukunft“ findet sich in der Rubrik „MFA“ in der Unterrubrik „Ein Beruf mit Zukunft“ (www.aekno.de/mfa/ein-beruf-mit- zukunft). Es erläutert, begleitet von Aufnahmen in einer Arztpraxis und einem Statement des Vizepräsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Bernd Zimmer, die Aufgaben, die MFA in Arztpraxen übernehmen und die Verantwortung, die sie bei der Patientenbetreuung tragen. Die beiden Videos dauern knapp zwei Minuten und finden sich neben anderen Videos auch auf dem Youtube-Kanal der Ärztekammer Nordrhein unter www.youtube.com/AekNordrhein. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de finden sich zwei neue Videos. Sie informieren über die Funktion und Arbeit der Kammerversammlung sowie über den Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten (MFA). Das Video „Die Kammerversammlung – Das Parlament der Ärztinnen und Ärzte“ ist in der Rubrik „Ärztekammer“ in der Unterrubrik „Kammerversammlung“ (www.aekno.de/aerztekammer/ kammerversammlung) eingestellt. Die Dreharbeiten fanden unter anderem auf der Kammerversammlung im März 2023 statt. Das Video „Medizinische Fachangestellte – AusbildungsDas Bundessozialgericht urteilte im Fall eines Zahnarztes im Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg, dass er sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Foto: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden Frühe Hilfen Lotsen für bessere Versorgung Lotsendienste im Rahmen der Frühen Hilfen sind ein vielversprechender Ansatz, um in Geburts- und Kinderkliniken die Versorgungsqualität zu verbessern und die intersektorale Kooperation der verschiedenen sozialen Sicherungs- und Unterstützungssysteme zu fördern. Diesen Schluss zogen Expertinnen und Experten aus Medizin, Jugendhilfe, Politik und Forschung vor Kurzem im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Im Rahmen der Lotsendienste bieten Fachkräfte Familien in belastenden Lebenslagen niedrigschwellig Beratung an und verweisen sie bei Bedarf an andere Hilfsangebote weiter. Auf Wunsch werden Eltern bei der Kontaktaufnahme begleitet. Nach Schätzung des Deutschen Krankenhaus-Institutes verfügen derzeit mindestens 53 Krankenhäuser in NRW über einen Lotsendienst, weitere sind in Planung. Wünschenswert ist nach Ansicht der Experten eine stärkere einheitliche Qualitätsentwicklung des Angebots zum Beispiel mit Blick auf die Qualifizierung der Lotsen oder die Finanzierung. Besonders herausgestellt wurde der Wunsch von Pädiatern und Gynäkologen nach einem festen Ansprechpartner, der einen Überblick über Frühe Hilfen-Angebote hat und zeitnah erreichbar ist. Zurzeit erörtert eine Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes, in der das NRW Gesundheits- und das Familienministerium vertreten sind, die Möglichkeiten, wie Lotsendienste rechtlich abgesichert werden können. Informationen www.forum- kinderzukunft.de ÄkNo
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