Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2023 „Eine Reform der ärztlichen Ausbildung ist dringlich und überfällig“, sagt Dr. Bernhard Steinweg. Der Pädiater und Medizindidaktiker ist Geschäftsführer des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn und über verschiedene Arbeitsgruppen auf Bundesebene in den seit rund fünf Jahren laufenden Reformprozess eingebunden. Den Aufschlag machten Bund und Länder Ende März 2017 mit dem „MasterplanMedizinstudium2020“, imNovember 2020 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf dessen Grundlage einen Referentenentwurf zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung vor (siehe Kasten auf Seite 14). Anfang 2021 folgte eine Anhörung der Verbände und imMai 2021machtendie Ländermit einer Bundesratsentschließung deutlich, dass sieweitere Gespräche zu den Inhalten und zur Finanzierung der Reform für erforderlich hielten. Danach wurde es still um das Thema – bis das BMG Ende 2022 ankündigte, „im Frühjahr 2023“ einen überarbeiteten Gesetzentwurf für eine neue Approbationsordnung vorzulegen. „Wir sind froh, dass es jetzt weiterzugehen scheint“, sagt Steinweg dazu. Zwar lieferten der Masterplan und der Referentenentwurf wichtige Anhaltspunkte, welche Neuerungen in Zukunft auf die Fakultäten zukommen. „Wir haben am Standort Bonn schon einige der inhaltlichen Neuerungen im Rahmen von Projekten pilotiert, die dort beschrieben sind“, erklärt er. Denn das Ziel, die Ausbildung praxisorientierter und kompetenzbasiert zu gestalten sowie unter anderem die Allgemeinmedizin und die ambulante Versorgung im Studium stärker abzubilden, sei im Großen und Ganzen unumstritten. Die Fakultäten könnten hier schon einmal Weichen stellen, eine verbindliche Rechtsgrundlage fehle aber, solange die Approbationsordnung nicht angepasst worden sei. Ringen um die Finanzierung Dass der Reformprozess derart ins Stocken geraten ist, liegt nach Ansicht von Steinweg weniger an den spezifischen Inhalten der Reformals an deren Finanzierung. Denn um beispielsweise die ambulante Medizin imStudiumangemessen abzubilden, muss ein umfangreiches Netz von Lehrpraxen geschaffenwerden, die für ihre Lehrtätigkeit angemessenhonoriert werden. Kosten entstehen auch durch die Schaffung neuer Prüfungsformate, für die zusätzliche Prüferinnen und Prüfer rekrutiert werden müssen, oder durch neue Unterrichtsformate in Formvon interprofessionellen Lehrveranstaltungen sowie flächendeckendenAusbildungsstationen. Der Medizinische Fakultätentag geht davon aus, dass die Kosten pro Studienplatz umbis zu 20 Prozent steigen könnten, wenn sämtliche bisher geplantenÄnderungen umgesetzt würden. Das entspräche rund 400 bis 500 Millionen Euro pro Jahr, wobei der Bund bereits klargestellt hat, dass er sich nicht an den durch die Reform entstehendenMehrkosten beteiligenwird. Das hatte die parlamentarische Staatssekretärin imBMG, Sabine Dittmar, in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FrakMedizinstudium: Zähe Reformen Es war still geworden um die grundlegende Reform der ärztlichen Ausbildung. Jetzt will das Bundesgesundheitsministerium einen neuen Anlauf nehmen und im Frühjahr einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen. In Berlin geht man aber nicht mehr davon aus, dass die ersten Studierenden – wie ursprünglich vorgesehen – bereits ab Oktober 2025 nach neuem Curriculum Medizin studieren können. Derweil will das NRW-Gesundheitsministerium im Kampf gegen den Ärztemangel die Zahl der Medizinstudienplätze um rund 450 erhöhen. von Heike Korzilius Foto: skynesher/istockphoto.com
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