Rheinisches Ärzteblatt 02/2023

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2023 13 benötigen“, betont Steinweg. Das bedeute zum einen, dass man ein integriertes Curriculum mit einer Vernetzung zwischen den medizinischen Inhalten erreichen müsse und nicht mehr in Inseln denken könne, sprich Wissen in verschiedenen Fächern erwerbe und dieses lediglich durch entsprechende Leistungsnachweise dokumentiere. Zumanderen könnemanmit diesemAnsatz die zurzeit oft noch große Lücke schließen zwischen dem, was in der Ausbildung vermittelt wurde, und dem, was die ärztlichen Berufsanfänger im Alltag auf der Station erwarte. Mit dem NKLM gebe es ein gutes Rahmenwerk, um diese Ausbildungsziele zu erreichen. Er sei allerdings noch zu umfangreich, so Steinweg. Ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Ärzteausbildung ist für ihn die Befähigung zur interprofessionellen Zusammenarbeit bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten. „Das ist auch einer meiner Arbeitsschwerpunkte hier inBonn“, sagt Steinweg. 2019 hat er gemeinsam mit einem interprofessionellen Projektteam an der Universitätsklinik auf einer kinderkardiologischenNormalstation eine erste Ausbildungsstation implementiert, an der PJ-Studierende imWahlfach Kinderheilkunde mit Pflegeschülerinnen und -schülern im letzten Ausbildungsjahr – begleitet von ärztlichen und pflegerischen Lehrenden – eigenverantwortlich ihre kleinen Patienten versorgen. Durch eine spezielle Förderung der medizinischen Fakultät seien inzwischenneunweitere interprofessionelle Lehrprojekte und Ausbildungsstationen am Standort entstanden, eineweitere befinde sich in Implementierung. Mehr interprofessionelle Ausbildung Warum ihm die Interprofessionalität so wichtig ist? „Patientinnen und Patienten werden ja auch in der Realität im Team versorgt“, sagt Steinweg. Für die Qualität der Versorgung sei es entscheidend, dass diese Teams gut zusammenarbeiteten und das gelinge besser, wenn die Teammitglieder auch in ihrer Ausbildung eine Zeit lang gemeinsam gelernt hätten, sich ihrer spezifischenRollen bewusst seien, ihre Kommunikation untertion der CDU/CSU zum Fortgang der Studienreform am 9. November 2022 mitgeteilt. Dittmar kündigte darin auch die Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Approbationsordnung für dieses Frühjahr an. In konstruktivenGesprächen vonBund und Ländern sei es gelungen, „durch eine teilweise modifizierte Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 die Kostenfolgen deutlich zu verringern und zugleich die Substanz der Reform ganz überwiegend zu erhalten“. Präziser äußert sich das BMG nicht. Inhaltliche Anpassungen und die abschließende Ermittlung der durch die Reform entstehenden Mehrkosten liefen derzeit, heißt es dazu nur. Das Ministerium räumt allerdings dem Rheinischen Ärzteblatt (RÄ) gegenüber ein, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform am 1. Oktober 2025wohl nicht mehr zuhalten ist. „Aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufs erscheint nunmehr ein späteres Inkrafttreten sinnvoll“, erklärt eine Sprecherin schriftlich. Die Fakultäten benötigten ausreichend zeitlichen Vorlauf, um die zur Umsetzung der Reformerforderlichen Maßnahmen ergreifen zukönnen. Die Versorgungsrealität abbilden „Die neue Approbationsordnung muss jetzt bald kommen, sonst verlieren wir unsere Glaubwürdigkeit und die Reformbereitschaft an den Fakultäten nimmt ab“, sagt Medizindidaktiker Steinweg. Verfechtern der „alten Ordnung“, die auf die qualitativ hochwertige Medizinerausbildung an deutschen Hochschulen verweisen, hält er entgegen, es gehe bei der Reform nicht in erster Linie darum, bessere, sondern andere Ärztinnen und Ärzte hervorzubringen. Neben einer soliden wissenschaftlichen Ausbildung müsse das Medizinstudium stärker die Versorgungsrealität abbilden, in der Ärztinnen und Ärzte heutzutage arbeiteten. Für unverzichtbar hält es Steinweg deshalb, dass in der geplantenNovelle der Approbationsordnung die Orientierung des Studiums an Kompetenzen und an einem definiertenAbsolventenprofil erhalten bleibt. „Das darf nicht verwässert werden“, sagt er mit Blick auf den angekündigten überarbeiteten Gesetzentwurf. Das Absolventenprofil des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) und des Gegenstandskatalogs für das Staatsexamen, auf das sich Steinweg bezieht, definiert, was von den ärztlichen Berufsanfängern nach Abschluss ihres Studiums sicher erwartet werden kann. Es beschreibt Ausbildungsziele, auf die während des gesamten Studiums hingearbeitet wird sowie Fertigkeiten und Fähigkeiten, die im Praktischen Jahr (PJ) mit zunehmender Selbstständigkeit in der Patientenversorgung angewendet werden. Das heiße, so Steinweg, dass die Studierenden schon im Studium und dann intensiviert im PJ schrittweise Verantwortung übernehmen müssten. „Wir müssen in der Ausbildung immer aufs Ende gucken. Wir müssen festlegen, welche Kompetenzen die Studierenden am Ende ihres Studiums erworben haben sollen und welches Wissen, welche Fertigkeiten und Haltungen sie dafür „Man darf nicht vergessen, dass zentrale Elemente der Reform einen Kulturwandel darstellen.“ Dr. Bernhard Steinweg, Geschäftsführer des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn Foto: Christoph Kottmann

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