Rheinisches Ärzteblatt 02/2023

Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2023 bildung einbezogen werden. Zu klären sei auch die Frage der Honorierung. Ganz abgesehen von demohnehin schon enormen Arbeitspensum in den Praxen seien die Anforderungen, die der Referentenentwurf an die Ausstattung der Ausbildungsplätze stelle – unter anderem Zugang zu einem Behandlungszimmer mit Bildschirmarbeitsplatz – hoch, ebenso wie die an die Lehre. Da reichten die derzeitigen Tagessätze für die Vergütung der Lehrpraxen nicht aus. Zusätzlich stellt sich für Steinweg die Frage, wieman die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verbindlich in die Staatsprüfung integrieren und für ausreichend ambulante Patienten in den Prüfungen sorgenkann. „Das ist imReferentenentwurf noch nicht ausreichend dargestellt“, meint er. UminZukunft KompetenzenmitWissen, Fertigkeiten und Haltungen der Studierenden zu prüfen, bedarf es nachAnsicht desMedizindidaktikers auch anderer Prüfungsformate wie Parcours-Prüfungen mit (Simulations-)Patienten. Die seien zwar aufwendig, aber für diesen Zweck sehr geeignet, meint Steinweg. An mehreren aufeinander folgenden Stationen könne zumBeispiel geprüft werden, wie Studierende Patienten körperlichuntersuchenoder einAnamnese- oder Aufklärungsgespräch führen. Man könne eine Röntgenaufnahme befunden lassen oder anhand eines Patientenfalls eine strukturiertemündlichePrüfungüber das diagnostische und therapeutische Vorgehen im Sinne der klinischen Entscheidungsfindung abnehmen. „Wenn man diese Prüfungen gut gestaltet, sind sie eine sehr sinnvolle Ergänzung zu den klassischen Klausuren und mündlichen Prüfungen“, sagt Steinweg. Hohe Anforderungen an die Lehre Er teilt die Sicht des BMG, dass der Zeitplan für das Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung nicht mehr zu halten ist, selbst wenn das Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig abgeschlossen würde. „Man muss zunächst die Infrastruktur schaffen, das Curriculum überarbeiten und zusätzliches Lehr- und administratives Personal rekrutieren“, erklärt Steinweg. „Unddann darf man nicht vergessen, dass zentrale Elemente der Reform einen Kulturwandel darstellen.“ Neben der gemeinsamen Ausbildung von Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe zählt er dazu auch die klinisch-praktische Ausbildung unter Supervision, verbunden mit einer schrittweisen Übertragung von Verantwortung an die Lernenden. Das stelle hohe Anforderungen an die Lehre, die bei der derzeitigen Arbeitsverdichtung in Kliniken und Praxen kaum darstellbar seien. „Wir müssen hier klare Anreize setzen, dass sich das Ausbilden lohnt – sei es durch entsprechende Karriereperspektiven oder eine angemessene finanzielle Förderung“, fordert Steinweg. Mit geschätzten 240.000 Euro gehöre dasMedizinstudiumzwar ohnehin schon zu den teuersten Studiengängen. „Aber eine gute Ausbildung kostet nun mal Geld“, sagt Steinweg. Zu den Befürwortern einer zügigen Umsetzung der geplanten Studienreform gehört auch die Bundeseinander abstimmten und das Team als Ressource begriffen. „Nur wenn die Arbeit Hand inHand greift, kann daraus eine gute Patientenbehandlung resultieren“, so Steinweg. Dieser Ansatz schaffe im Übrigen nicht nur ein hohes Maß an Zufriedenheit bei den Lernenden sowie den pflegerischen und ärztlichen Praxisanleitern, sondern auchbei denPatientenund derenAngehörigen. Da ein großer Teil der Patientinnen und Patienten ambulant versorgt wird, hält Steinweg es für sinnvoll, dass die ambulanteMedizin imStudiumeinen größeren Stellenwert erhält. An der Universität Bonn gebe es bereits seit vielen Jahren ein Institut für Hausarztmedizin, das verantwortlich sei für die Rekrutierung von Lehrpraxen und die Qualifizierung der Lehrenden. Der vorhandene Pool an akademischen Lehrpraxenwerde aber nicht ausreichen, wennwie vorgesehen, imPJ einPflichtquartal inder ambulantenVersorgung eingeführt werde. AußerdemmüsstennebendenHausärztinnenundHausärzten auchAngehörige anderer Fachgebiete in die AusDie Neuregelung der ärztlichen Ausbildung, wie sie der Referentenentwurf aus dem November 2020 vorsieht, basiert auf dem „Masterplan Medizinstudium 2020“. Diesen hatten die Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern bereits im März 2017 beschlossen, dessen Umsetzung allerdings unter „Haushaltsvorbehalt“ gestellt. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Ausbildung der Medizinstudierenden mehr an deren künftigen ärztlichen Aufgaben und den dafür notwendigen Kompetenzen zu orientieren. Die Ausbildung soll es den Studierenden ermöglichen, neben Wissen auch Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen zu erwerben. Das Studium soll sich von Beginn an an der Versorgung und den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren. Dazu wird der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlich in der Approbationsordnung verankert. Zudem soll die Ausbildung den wachsenden Stellenwert der ambulanten Versorgung besser berücksichtigen und insgesamt praxisnäher gestaltet werden. Die bisherige Trennung von vorklinischem und klinischem Abschnitt soll aufgehoben, die Ausbildung in Lehrpraxen ausgeweitet und die Allgemeinmedizin weiter gestärkt werden. Diese wird deshalb künftig Prüfungsfach im Staatsexamen. Es ist zudem vorgesehen, das Praktische Jahr nicht mehr in Tertiale, sondern in Quartale zu unterteilen. Neben den Pflichtquartalen Innere Medizin und Chirurgie wird es in Zukunft zwei Wahlquartale in anderen klinisch-praktischen Fächern geben, von denen eines im ambulanten vertragsärztlichen Bereich absolviert werden muss. Auch in den Prüfungen sollen die Studierenden durch neue Formate wie ParcoursPrüfungen mit Simulationspatienten vermehrt praktische Fähigkeiten unter Beweis stellen. Außerdem soll die digitale Lehre fest im Studium verankert werden. Die gemeinsame Ausbildung mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe wie der Pflege soll auf die Arbeit in multiprofessionellen Teams vorbereiten. Um der wissenschaftlichen Arbeit ein größeres Gewicht zu geben, sollen die angehenden Ärztinnen und Ärzte während des Studiums eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen. Mehr Praxisnähe und Patientenorientierung

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