Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2023 27 Forum Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein (GAK) unterstützt Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte bei der außergerichtlichen Klärung der Frage nach dem Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Über die Arbeit des vorangegangenen Jahres (Berichtszeitraum 1.10.2021 bis 30.9.2022) berichtete der Vorsitzende der Gutachterkommission, Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Johannes Riedel, der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 12. November 2022 in Düsseldorf. von Tina Wiesener und Beate Weber Unter Hinweis auf den vorliegenden Tätigkeitsbericht informierte der GAK-Vorsitzende, Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Johannes Riedel, die Delegierten der Kammerversammlung, dass auch im dritten Jahr der COVID-19-Pandemie – imVergleich zu den Antragszahlen von vor der Pandemie – weiterhin eine Zurückhaltung der Patientinnen und Patienten bei der Antragstellung zu verzeichnen war. Allerdings konnte in Nordrhein im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum mit 1.591 Anträgen eine Stabilisierung der Antragszahlen (Vorjahr 1.564Anträge, plus 1,7 Prozent) festgestellt werden, während bundesweit die Anzahl der im Jahr 2021 gestellten Anträge um 12,2 Prozent auf 8.449 Anträge (Vorjahr 9.483) nochmals zurückgegangen war. Gleichzeitig sank in Nordrhein der Anteil festgestellter Fehler an der Gesamtzahl begutachteter Fälle auf einen Tiefstand von 27,1 Prozent (Vorjahr 27,8 Prozent), ein Wert, der zuletzt Anfang der 1980er-Jahre vorlag. Der langjährige Durchschnittswert beträgt 31,27 Prozent. Bundesweit lag die Behandlungsfehlerquote im Begutachtungsjahr 2021 bei 26,6 Prozent (Vorjahr 30,4 Prozent). Von der Möglichkeit, nach Erhalt des erstatteten Gutachtens ein abschließen- des gemeinsames Gutachten durch ein medizinisches und ein juristisches Kommissionsmitglied zu verlangen, machten die Beteiligten imBerichtszeitraummit 48,8 Prozent (vorheriger Berichtszeitraum 41,3 Prozent) in etwas höherem Maße Gebrauch. Verfahrensdauer weiterhin unter einem Jahr Riedel betonte insbesondere, dass die Verfahrensdauer in Nordrhein – wie nunmehr bereits seit zehn Jahren – mit im Median 11,2Monatenweiterhinunter einem Jahr liege (siehe Grafik unten). Er bekräftigte, dass es weiterhin ein wichtiges Ziel der Gutachterkommission sei, häufig langwierige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden und die außergerichtliche Streitbeilegung in einem für die Betroffenen überschaubaren Zeitraum zu befördern. So befinde sich auch der inNordrhein zu verzeichnende Bestand an offenen erstinstanzlichenVerfahrenmit 1.088 Verfahren nahezu unverändert auf demNiveau des Vorjahres (1.075 Verfahren, siehe statistische Übersicht Seite 28). Riedel dankte allen, die die Arbeit der Gutachterkommission im Interesse der Verfahrensbeteiligten an einer möglichst zügigen gutachtlichen Einschätzung zur Überprüfung gestellter Behandlungsfehlervorwürfe so effizient und erfolgreich unterstützen. Die Gutachterkommission werde dabei auch in Zukunft maßgeblich auf die fachgutachtliche Expertise sowohl von niedergelassenenals auch von imKrankenhaus tätigen ärztlichen Kommissionsmitgliedern sowie von externen ärztlichen Behandlungsfehlervorwürfe – erfolgreiche Schlichtung durch die Gutachterkommission Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a. D. und Vorsitzender der Gutachterkommission, dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz in der Kommission. Foto: Jochen Rolfes Verfahrensdauer 13 12,5 12 11,5 11 10,5 10 9,5 12,2 11,8 11,4 11,5 10,8 10,2 10,4 10,4 10,6 11,2 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 11,6
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