Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2023 Ambulante OPs Bessere Vergütung beschlossen Eine bessere Vergütung für aufwendige Operationen, höhere Vergütungszuschläge für ausgewählte Eingriffe wie Leistenbrüche und eine Erweiterung des Katalogs ambulanter Operationen um fast 200 Positionen haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKVSpitzenverband Ende 2022 beschlossen. Auch die Möglichkeiten der Nachbeobachtung nach einer ambulanten Operation seien erweitert worden, teilten die Vertragspartner mit. Die Einigung gilt seit dem 1. Januar. HK Post COVID Keine neue Volkskrankheit Post COVID hat nicht das Potenzial einer neuen Volkskrankheit. Das zeigten vertragsärztliche Abrechnungsdaten, teilte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Ende Dezember 2022 mit. Danach waren zwischen Januar 2021 und Juni 2022 knapp 886.000 Patientinnen und Patienten wegen Symptomen des Post COVID-19-Syndroms bei Haus- und Fachärzten in Behandlung. Bezogen auf die bestätigten Corona-Neuinfektionen lag der Anteil der Post-COVIDPatienten im 4. Quartal 2021 mit 18,6 Prozent am höchsten. Danach folgte der Viruswechsel von Delta auf Omikron mit einem starken Anstieg der Infektionszahlen, der jedoch nicht zu ebenso hohen Erkrankungszahlen an Post COVID führte, so das Zi. Dessen Anteil lag im 1. Quartal 2022 bei 8,2 und im 2. Quartal bei 1,7 Prozent. HK Medizinstudierende Interesse an Gefängnismedizin fördern Um dem Mangel an Ärztinnen und Ärzten in den Justizvollzugsanstalten und imJustizvollzugskrankenhaus in Nordrhein-Westfalen entgegenzuwirken, haben das Justizministeriumdes Landes unddieUniversitätWitten/ Herdecke eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese etabliere die Gefängnismedizin künftig fest imhumanmedizinischen Lehrplan, teiltendieKooperationspartnermit. Neben der Vermittlung theoretischenWissens sollten die Studierenden durch Praktika in denmedizinischen Bereichen der Haftanstalten und im Justizvollzugskrankenhaus NRW einen unmittelbaren Eindruck von der Arbeit im Justizvollzug erhalten können. Bislang sei die Gefängnismedizin weder fester Gegenstand des Medizinstudiums noch der fachärztlichen Weiterbildung, sagte NRWJustizminister Benjamin Limbach zu dem Projekt. Es gehe darum, das Berufsbild des Anstaltsarztes und der Anstaltsärztin imBewusstseindes ärztlichenNachwuchses zuverankern. Entscheidend sei, dass Studierende in ihrer Ausbildung Rollenvorbilder kennenlernten, die ihnen Einblick in verschiedene Fachrichtungen geben, erklärte der Präsident der Universität Witten/Herdecke, Professor Dr. Martin Butzlaff. Die Studierenden könnten sich damit neue Berufsperspektiven erschließen. HK Interessenvertretung 25 Jahre Marburger Bund In der ersten Februar-Ausgabe 1973 des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ) beschäftigte sich der Leitartikelmit dem25. Gründungsjubiläumdes Marburger Bundes (MB) und eines Kongresses in Marburg mit dem Titel „Medizin und gesellschaftlicher Fortschritt“. Dieser Marburger Kongress mit rund 1.500 Teilnehmern fand am gleichenWochenende statt wie die Jubiläumsfeier des MB in Köln. Charakterisiert wurde die Versammlung in Marburg als „Sozialistischer Gesundheitskongreß“, zu dem gewerkschaftlich organisierte Ärzte, Medizinalassistenten bis hin zu Politologen und Gewerkschaftsfunktionären aufgerufen hatten. Das RÄ machte deutlich, dass dieser Kongress mit den Interessen des 1948 in der gleichen Stadt gegründeten MB nichts gemein hatte. Der MB wurde „aus der Not der Nachkriegszeit geboren“ und brachte von Beginn an die große Mehrheit der Ärzte hinter sich. Die anfänglichen Aufgaben waren andere als 25 Jahre später. „Es war damals zum Beispiel für die meisten Krankenhausärzte die Zeit schier unangemessener Arbeitszeiten und in vielenFällen einer ‚Bezahlung‘, die nur in einer vom Krankenhausträger gnädig gewährten Mahlzeit oder – schon besser – in freier Unterkunftmit einemkleinenTaschengeldbestand.“ Das RÄ betonte zur Abgrenzung von demKongress, dass der MB keine „einseitige Standespolitik gegen die Interessen der Bevölkerung, gegen ein möglichst effizientes Gesundheitswesen“ betreibe. Der Boden „unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung“ wurde bei allen Reformvorschlägen nie verlassen. Der damalige Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Friedrich Wilhelm Koch, hielt auf dem 13. Kongress der Deutschen Zentrale für Volksgesundheitspflege ein Grundsatzreferat, das das RÄ in seiner zweiten FebruarAusgabe 1973 imWortlaut abdruckte. Den Text lockert ein Foto auf, das den Präsidenten in einer dynamischen Pose zeigt. In der rechten Hand hält er eine Zigarette. Titel des Referats: „Ärztliche Praxis imUmbruch zur Prävention, ihre Möglichkeiten und Grenzen“. bre In den Haftanstalten Nordrhein-Westfalens werden nach Angaben des Justizministeriums fortwährend Ärztinnen und Ärzte gesucht. Foto: FooTToo
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=