Rheinisches Ärzteblatt 02/2023

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2023 Bundesärztekammer Hallek ist neuer WB-Vorsitzender Professor Dr. Michael Hallek ist der neue Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats (WB) der Bundesärztekammer (BÄK). Der Hämatologe und Onkologe aus Köln wird dem Gremium für die nächsten drei Jahre vorstehen. Er löst Professor Dr. Dr. Peter C. Scriba ab, der das Amt mehr als zwanzig Jahre lang innehatte. Hallek habe seine medizinisch-wissenschaftliche Expertise und Praxiserfahrung bereits seit acht Jahren in die Arbeit des Beirats eingebracht, erklärte die BÄK. Unter seiner Federführung sei unter anderem die geltende Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen sowie eine Stellungnahme zum Post-COVID-Syndrom erarbeitet worden. MST CIRS-Bericht OP-Fehler vermeiden Um das Management bei Operationen effizienter zu gestalten und Fehler im OP zu vermeiden, empfiehlt CIRS NRW die Ausformulierung eines Regelwerks, wie ein OP-Statut oder eine OPGeschäftsordnung. Mithilfe dieses Regelwerks könne der OP-Prozess nicht nur für die Patienten sicherer gestaltet werden, sondern es helfe auch dabei, Wechselzeiten und Überstunden vorzubeugen. Dabei empfehlen die Experten, nicht nur den OP-Prozess an sich, sondern auch die gesamten Vorbereitungsprozesse wie die Prämedikation, Einschleusung, das Notfallmanagement und die Überwachung bei der Erstellung des Regelwerks zu berücksichtigen. MST Breite 57mm aekno 12pt Breite 39mm aekno 12pt Gebührenordnung für Ärzte Bundesregierung räumt Reformbedarf ein Weder die Leistungsbeschreibungen noch die Bewertung der ärztlichen Leistungen in der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bilden das aktuellemedizinische Leistungsgeschehen angemessen ab. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingeräumt. Diese Defizite ließen sich mit den in der GOÄ vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten (analogeBewertung, Möglichkeiten der Steigerung und abweichender Vereinbarung der Vergütung, siehe auch Seite 26) zwar grundsätzlich in Teilen ausgleichen. Dadurch erhöhe sich aber zunehmend das Risiko der Intransparenz und Streitanfälligkeit der Abrechnung, so die Bundesregierung. Außerdem würden technische Leistungen tendenziell besser bewertet als Gesprächsleistungen. Aus Sicht der Regierung lassen die verfügbaren Daten allerdings keine negativenAuswirkungenauf die Erträge der Arztpraxen oder die Versorgung privat versicherter Patientinnen und Patienten erkennen. Die Bundesregierung habe die Vergütung ärztlicher Leistungen so zu regeln, dass die Interessender Ärztinnenundder Ärzte sowie der Patienten berücksichtigt werden, erklärte die Ärztekammer Nordrhein dazu. Dies sei aber nicht der Fall, wenn Leistungen in der GOÄnichtmehr angemessen abgebildet würden. Als Konsequenz müsse die Regierung die Gebührenordnung jetzt reformieren – gerne auf Grundlage der Vorarbeiten der Bundesärztekammer und des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Stattdessen verzögere diese die GOÄ-Reform weiter mit demVerweis aufmöglicheAuswirkungen auf das duale Krankenversicherungssystem. ÄkNo Statistik Weiterbildung und Infos für MFA hoch im Kurs Im Jahr 2022 besuchten über 800.000 User die Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de). Das waren im Schnitt über 67.000 proMonat. Sie haben insgesamtmehr als 3,1 Millionen Seiten aufgerufen. Das sind im Monatsdurchschnitt weit über 250.000. Zu den am häufigsten besuchten Seiten gehörten vergangenes Jahr wieder die Informationen rund um die ärztliche Weiterbildung und die Weiterbildungsordnung (www. aekno.de/weiterbildung). ZumBeispiel riefendie Besucher über 92.000 Mal dieDatenbank derWeiterbildungsbefugten auf und knapp 53.000 Mal die aktuelle Weiterbildungsordnung. Auch die Seitenmit Informationen zur Ausbildung und zum Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) standen 2022 hoch im Kurs (www. aekno.de/mfa). Neben den zur Verfügung gestellten Tarifverträgen für MFA und Arzthelferinnen nutzen die Auszubildenden die Seiten zur Prüfungsvorbereitung und rufen beispielsweise Termine und Hinweise rund um die Zwischenprüfung ab oder informieren sich über die schriftlichen sowie praktischenAbschlussprüfungen. Mehr als 77.000 Mal wurde die Seite angeklickt, über die nordrheinische Ärztinnen und Ärzte den Stand ihres bei der Ärztekammer geführten CME-Punktekontos einsehen können. Die Seite, auf der die Ärztekammer Nordrhein insbesondere für Bürgerinnen undBürger den Leitfaden für die persönliche Vorsorge mit Vordrucken für Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten bereithält, ist imvergangenen Jahr über 42.000 Mal angeklickt worden. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre

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