Valeo 04/2017

Aktuell Beiträge zur Sozialversicherung 2018: Gute Aussichten Während der Rentenbeitrag zum 01.01.2018 um 0,1 % sinkt, bleibt der Beitrag zur Arbeitslosenver- sicherung zum Jahreswechsel unverändert. Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung soll bis 2022 stabil bleiben. Der Basisbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,6 % bleibt eben- falls bestehen. Allerdings steigen die kassenindividu- ellen Zusatzbeiträge, die nur die Mitglieder tragen (kein Arbeitgeberanteil), im Durchschnitt weiter an. Die gute Nachricht: Entgegen dem allgemeinen Trend zur Beitragssteigerung bleibt Ihr Beitrag bei der BKK Achenbach Buschhütten auch zum Jahres- wechsel 2017/2018 stabil bei günstigen 15,7 %. Ermäßigte Beiträge in der GKV Wie bisher gilt für Mitglieder ohne Krankengeldan- spruch grundsätzlich ein ermäßigter GKV-Beitrags- satz (14,0 % zzgl. Zusatzbeitrag). Ausgenommen sind u. a. gesetzliche Rente und Versorgungsbezü- ge. Auch für die studentische Krankenversicherung gilt ein ermäßigter Beitrag, der sich an den BAföG- Neue Rechengrößen: Sozialversicherung 2018 Mit Wirkung zum 01.01.2018 ändern sich wieder Rechengrößen in der Sozialversicherung. Wir haben die wichtigsten Zahlen für Sie zusammengefasst, basierend auf dem Stand bei Redaktionsschluss (30.11.2017). Sätzen orientiert. Anspruch darauf besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder dem 30. Geburtstag. Unsere Mitglieder profitieren von einem stabil nie- drigen GKV-Beitrag von 15,7 % (14,6 % + 1,1 % Zusatzbeitrag) und rund 25 Extraleistungen. Versicherungspflichtgrenze Überschreitet Ihr Bruttoeinkommen in einem Kalen- derjahr die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahres- arbeitsentgeltgrenze genannt (2018: 59.400 €), können Sie unter allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherern (PKV) frei wählen, natürlich auch die Mitgliedschaft bei der BKK Achenbach Buschhütten freiwillig fortsetzen, mit klaren Vortei- len: Sie sind damit auch bei Änderung der Lebens- und Einkommensverhältnisse gesetzlich abgesichert, zahlen bei Gesundheitsrisiken wie Krankheit oder Alter keine erhöhten Beiträge und können gesetz- liche Leistungen wie Krebsvorsorge oder Psycho- therapie in Anspruch nehmen, die in der PKV nicht einheitlich geregelt sind. Weitere Grenzwerte in der GKV (monatlich) Versicherungspflichtgrenze: 4.950 € (Jahr: 59.400 €) • seit 31.12.2002 PKV-versichert: 4.425 € (Jahr: 53.100 €) Mindestbemessungsgrundlage (mindestens zugrunde gelegtes monatliches Bruttoeinkommen für die Beitrags- berechnung freiwillig Versicherter): • allgemein: 1.015,00 € • hauptberuflich Selbstständige: 2.283,75 € • Existenzgründer: 1.522,50 € Versicherungszweig Beitragssatz BBG West BBG Ost jährlich monatlich jährlich monatlich Krankenversicherung 14,6 % (zzgl. 1,1 % Zusatzbeitrag) 53.100 4.425 53.100 4.425 Pflegeversicherung 2,55 % (bzw. 2,8 für Kinderlose ab dem 23. LJ) 53.100 4.425 53.100 4.425 Rentenversicherung 18,6 % 78.000 6.500 69.600 5.800 Arbeitslosenversicherung 3,0 % 78.000 6.500 69.600 5.800 Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen (BBG = Einkommen, das in die Berechnung der Beiträge höchstens einfließt) ab 01.01.2018 in € Regelbemessungsgrenze hauptberuflich Selbstständige: 4.425 € Maximaler Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag (für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch): 323,03 € Geringverdienergrenze: 325 € Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung: 435 € bzw. 450 € bei Minijob Gleitzone (Midijob, reduzierte Beiträge): 450,01–850,00 € Gesetzlicher Mindestlohn (brutto je Zeitstunde): 8,84 €. 13

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