WERDER MAGAZIN Nr. 333

44 WERDER MAGAZIN 333 MITGLIEDER Am 25.08.2016 verständigten sich Marco Bode und Marco Fuchs als Vertreter des Auf- sichtsrats der Werder Verwaltungs GmbH und der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA, Klaus Filbry und Frank Baumann als Vertreter der Geschäftsführung der SV Wer- der Bremen GmbH & Co KGaA, Dr. Huber- tus Hess-Grunewald als Geschäftsführer der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA und Präsident des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e. V. sowie Ehrenpräsident Klaus-Dieter Fischer auf die Einsetzung einer Satzungs- kommission. Die Aufgabe der Kommission bestand in der Überprüfung der bestehenden Strukturen und Regelungen und zudem in der Unter- breitung von Vorschlägen zur Überarbeitung der Satzungen des Vereins und der KGaA sowie des Gesellschaftsvertrags der Werder Verwaltungs GmbH und ggf. des Rechtever- wertungs- und Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Verein und KGaA. Die Kommission wurde von Tarek Brauer (Prokurist und Direktor Recht und Personal der KGaA) geleitet und war mit Vertretern des Präsidiums, des Ehrenrats, der Ge- schäftsführung und des Aufsichtsrats sowie mit externen Experten besetzt. Die Mitglieder der Kommission im Überblick: · Vertreter des Präsidiums: Dietmar Ernst, Jens Höfer, Manfred Jacobi · Vertreter des Ehrenrats: Peter Eilers, Gunnar Lübben-Rathjen · Vertreter des Aufsichtsrats: Marco Fuchs · Vertreter der Geschäftsführung: Klaus Filbry · Externe Experten: Martin Beering, Dr. Burkard Plenge · Leiter der Kommission: Tarek Brauer Gleichsam wurde ein Steuerungsboard eingerichtet, bestehend aus Dr. Hubertus Hess-Grunewald und Marco Bode, an das die Satzungskommission regelmäßig über den Stand der aktuellen Diskussionen be- richtete und von dem es Anregungen und Hinweise aufnahm. Die Satzungskommissi- on konstituierte sich mit erster Sitzung am 25.10.2016 und tagte insgesamt 13 Mal. Zunächst führte die Kommission sogenannte Experteninterviews mit · den ehemaligen Geschäftsführern Klaus-Dieter Fischer, Manfred Müller und Jürgen L. Born · dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Willi Lemke · Dr. Frank Koch (Rechtsanwalt und Partner bei Taylor Wessing, Hamburg) für den Bereich Recht · Frank Schönert (Network Corporate Finance GmbH & Co. KG, Düsseldorf) für den Bereich Finanzen und Investoren · Gabriele Freytag (ehemals Direktorin der Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sport-Bundes) für den Bereich Vereinsstrukturen · Tjalf Hoyer als Vertreter der CSR-Botschafter · Dr. Detlev Reichelt und Dr. Lars Figura Folgende Themen wurden in der Kommission diskutiert: · Rückführung fußballfremder Sportarten in den Verein · Gesellschaftsform: KGaA vs AG · Entsenderecht des Vereins in die Geschäftsführung der KGaA · Anzahl der Geschäftsführer der KG aA · Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsführung · Entsenderecht des Präsidiums in den Auf- sichtsrat und Besetzung des Aufsichtsrats · Kompetenzen des Aufsichtsrats · Vergütung des Aufsichtsrats · Materielle Voraussetzungen für Mitglied- schaft in Gremien des Vereins · Anforderungen an Mitglieder des Ehrenrats · Verbot von Organstellung bei konkurrieren- den Sportvereinen · Besetzung des Wahlausschusses · Rolle des Ehrenpräsidenten · Festschreibung einer 50+1-Regelung in der Vereinssatzung Dabei kam die Kommission zu dem Ergebnis, zu folgenden Themen keine Änderungen vor- zuschlagen: Rückführung fußballfremder Sportarten in den Verein Die Satzungskommission diskutierte dazu ausgiebig die Frage nach dem Zweck der KGaA für den Gesellschafter, außer wirt- schaftlich profitabel zu sein. Definiert man den Unternehmenszweck als „Gewähr- leistung (erfolgreichen) professionellen Fußballs“, so müsse man die anderen Sportarten konsequenterweise in den Verein zurückführen. Soll die KGaA aber nicht nur Fußball, sondern „erfolgreichen Spitzen- sport“ fördern und gewährleisten, sollte eine Rückführung nicht erfolgen. Eine Mehrheit der Kommission sprach sich für die zweite Variante, den erweiterten Unternehmens- zweck, aus. Des Weiteren wurde mehrheitlich die pro- fessionelle Infrastruktur der KGaA als uner- lässlich für die Führung und Betreuung der in der KGaA befindlichen Leistungsmann- schaften der anderen Sportarten angesehen. Die Gründe, die seinerzeit bei der Ausglie- derung eine Rolle für die Entscheidung der Zuordnung zur KGaA gespielt hatten, nämlich insbesondere haftungsrechtliche und steuerrechtliche Erwägungen und die Notwendigkeit professioneller Strukturen, bestehen zudem auch heute noch. Vorschlag der Kommission: Eine Rückfüh- rung der Mannschaften anderer Sportarten aus der KGaA in den Verein sollte nicht erfolgen. Gesellschaftsform Die Frage der am besten geeigneten Gesell- schaftsform des wirtschaftlichen Geschäfts- betriebs wurde darauf reduziert, ob eine Um- wandlung der KGaA in eine AG zielführend und notwendig ist, um die strategischen Unternehmensziele besser zu erreichen und auch zukünftig wettbewerbsfähig zu bleiben. Bericht über die Arbeit der Satzungskommission

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