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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- den gebietsbezogenen Infektionskrankheiten einschließ-lich der Tuberkulose

- der gebietsbezogenen Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich enteraler und parenteraler Ernährung - der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Altersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderun-gen des höheren Lebensalters und deren Therapie - den geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung or-ganbezogener und übergreifender motorischer, emotionel-ler und kognitiver Funktionseinschränkungen

- der Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten einschließlich palliativmedizinischer Maßnahmen - der intensivmedizinischen Basisversorgung

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Echokardiographien sowie Doppler-/Duplex-Untersuchun-gen des Herzens und der herznahen Gefäße

- Mitwirkung bei Bronchoskopien einschließlich broncho-alveolärer Lavage

- Ösophago-Gastro-Duodenoskopien einschließlich interven-tioneller Notfall-Maßnahmen und perkutaner endoskopi-scher Gastrostomie (PEG)

- untere Intestinoskopien einschließlich endoskopischer Blutstillung, davon - Proktoskopien

- Therapie vital bedrohlicher Zustände, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung bedrohter Vitalfunktionen mit den Methoden der Notfall- und Intensivmedizin einschließlich Intubation, Beatmungsbehandlung sowie Entwöhnung von der Beatmung einschließlich nichtinvasiver Beatmungs-techniken, hämodynamisches Monitoring, Schockbehand-lung, Schafung zentraler Zugänge, Defbrillation, Schritt-macherbehandlung

- Selbstständige Durchführung von Punktionen, z. B. an Bla-se, Pleura, Bauchhöhle, Liquorraum, Leber, Knochenmark einschließlich Knochenstanzen

13.2 Facharzt/Fachärztin fr Innere Medizin und Angio­logie

(Angiologe / Angiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-petenz Innere Medizin und Angiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und

- 36 Monate Weiterbildung in Angiologie, davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können - können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abge-leistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-tens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Inhalten der Basisweiterbildung

- der Erkennung, konservativen Behandlung der Gefäß-krankheiten einschließlich Arterien, Kapillaren, Venen und Lymphgefäße und interventionellen Eingrifen und der Re-habilitation

- der physikalischen und medikamentösen Therapie ein-schließlich hämodiluierender und thrombolytischer Verfah-ren

- der lokalen Behandlung ischämisch und venös bedingter Gewebedefekte

- der Behandlung peripherer Lymphgefäßkrankheiten - Mitwirkung und Beurteilung therapeutischer Katheterinter-ventionen, z. B. Intraarterielle Lyse, PTA, Stentimplantati-onen, Atherektomie, interventionelle Trombembolektomie, Brachytherapie

- der Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiographien (Arteriographie, Phlebographie)

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu operativen Eingrifen an den Gefäßen, der präoperativen Abklärung und der postoperativen Nachbetreuung - der intensivmedizinischen Basisversorgung

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - den invasiven und nichtinvasiven Funktionsuntersuchun-gen einschließlich

- Messungen des systolischen Blutdruckes peripherer Arte-rien

- Oszillographien/Rheographien - Kapillaroskopien

- transcutanen Sauerstofdruckmessungen - Venenverschlussplethysmographien - Phlebodynamometrien

- rheologische Untersuchungsmethoden

- ergometrische Verfahren zur Gehstreckenbestimmung - Doppler-/Duplex-Untersuchungen der - Extremitäten versorgenden Arterien, - Extremitäten versorgenden Venen, - abdominellen und retroperitonealen Gefäße, - extrakraniellen hinzuführenden Gefäße, - intrakraniellen Gefäße

- Sklerosierung oberfächlicher Varizen

13.3 Facharzt/Fachärztin fr Innere Medizin und Endo-krinologie und Diabetologie

(Endokrinologe und Diabetologe/Endokrinologin und Diabe-tologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-tenz Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Ba-sisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und

- 36 Monate Weiterbildung in Endokrinologie und Diabetolo-gie, davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

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