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64 | Jahresbericht 2011

Ärztekammer

Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen

Kommission Transplantationsmedizin

Die Kommission Transplantationsmedizin arbeitet als landesweite Kommission nach dem Transplantationsgesetz (TPG) und dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Trans- plantationsgesetz (AG-TPG) bei der Ärztekammer Nordrhein. Sie soll in persönlichen Gesprächen mit der spendewilligen Person überprüfen, ob die geplante Organspende freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist.

2010 wurden 34 Sitzungen der Kommission Transplantation mit 206 Beratungsgesprächen mit Organspendewilligen Personen (187 geplante Nie-ren- und 19 Leberlappenspenden) durchgeführt. Darunter waren zehn Eilsitzungen wegen medi-zinischer Dringlichkeit. Seit Beginn der Tätigkeit der Kommission im Dezember 1999 wurden damit in 1.782 Gesprächen 1.489 geplante Nierenspenden und 293 geplante Leberlappenspenden beraten. Das durchschnittliche Alter und Geschlecht der spendewilligen sowie der organempfangenden Per-sonen sind in T abelle 1 , die Verwandtschaftsverhält-nisse in T abelle 2 aufgelistet. Wie in den vergange-nen Jahren waren insgesamt mehr Frauen bereit, ein Organ zu spenden, als Männer (121 vs. 85). Bei Männern war das höchste Spendealter 77 Jahre, bei Frauen 69 Jahre. Die ältesten Empfängerinnen

waren 64 Jahre alt (Männer: 79 Jahre). Mit circa 14 Prozent bewegte sich der Anteil an spendewilligen Personen, die nicht oder nur weitläufig blutsver-wandt waren (ohne Berücksichtigung von Ehepart-nern) in der gleichen Größenordnung wie in den vergangenen Jahren.

Ergebnis der Beratungen

Neben der landesgesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Anhörung der spendewilligen Person wurden in mehreren Fällen auch die Person befragt, die das Organ erhalten sollte, insbesondere bei nicht oder nur weitläufig blutsverwandten Personen. Bei Spendewilligen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, übersetzte ein vereidigter Dolmet-scher die Beratungsgespräche.

In 2010 musste die Kommission einen Fall ab-lehnen, bei dem die vorgesehene Spenderin über keinerlei Risiken der Organspende informiert war und der Operationstermin so weit in der Zukunft liegen sollte, dass dann die Gültigkeit des Votums der Kommission in Frage stehen könnte. In allen anderen Fällen konnte die Kommission entsprechend dem Gesetzestext des T PG „keine tatsächlichen Anhaltspunkte finden, dass geplan-te Organspenden nicht freiwillig erfolgen oder

Tabelle 2: Verwandtschaftsverhältnisse der Lebendspender 2010 Enge Blutsverwandte

Spender Empfänger Niere Leber Gesamt

Weiblich 75

Mutter Kind 46 13 59 Tochter Elternteil 1 - 1 Schwester Geschwister 15 - 15

Männlich 40

Vater Kind 16 6 22 Sohn Elternteil 3 - 3 Bruder Geschwister 15 - 15

Nicht oder weitläufg Blutsverwandte

Spender Empfänger Niere Leber Gesamt

Weiblich 46

Weitläufg blutsverwandt (z. B. Tante) 3 - 3 Ehefrau Ehemann 36 - 36 Sonstige (z.B. Lebenspartner) 5 - 5 Cross-over 2 - 2

Männlich 45

Weitläufg blutsverwandt (z. B. Onkel) 8 - 8 Ehemann Ehefrau 26 - 26 Sonstige (z.B. Lebenspartner) 9 - 9 Cross-over 2 - 2

Tabelle 1: Anzahl (n) und Alter (Jahre, J) der spendewilligen und organempfangenden Personen 2010

Spendewillige Personen Organempfangende Personen weiblich männlich weiblich männlich Niere n = 109 n = 78 n =64 n =123 53,0 ± 9,2 J 49,1 ± 10,6 J 42,8 ± 14,2 J 42,5 ± 15,8 J Leber n = 13 n = 6 n = 10 n = 9 31,2 ± 5,0 J 37,5 ± 10,0 J 1,2 ± 1,0 J 1,0 ± 0,7 J

Aekno2011_v42_fpp.indd 64 23.08.11

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