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Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Krankenhausplanung
In NRW konkretisieren sich die Arbeiten an einem neuen Krankenhausrahmenplan.
Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein Bundesland
mit vielen Krankenhäusern. Die offizielle Landes-
statistik weist für das Jahr 2010 404 Kranken-
häuser mit über 120.000 Betten und über mehr
als vier Millionen behandelten Kranken aus. Im
Landesteil Nordrhein sind es über 63.000 Betten,
die sich auf 200 Krankenhäuser verteilen
(
siehe
Grafik Seite 27)
.
Für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztin-
nen und Ärzte und alle, die im und mit dem Kran-
kenhaus arbeiten, hängt viel von einer sinnvollen
und zukunftsfähigen Krankenhausstruktur ab.
Die Krankenhausstrukturen werden in Deutsch-
land von den Bundesländern in Landeskranken-
hausplänen vorgegeben. Der für NRWgültige Kran-
kenhausrahmenplan stammt aus dem Jahr 2001. Er
ist also über zehn Jahre alt und muss angesichts der
seitdem eingetretenen Entwicklungen von Medizin
und Versorgungserfordernissen, aber auch ange-
sichts des Vergütungssystems (DRG-Einführung)
und der Weiterbildungsordnung in vielen Bereichen
als überholt gelten. Das Landesgesundheitsministe-
rium hat Mitte 2011 die in den Jahren zuvor mehr-
fach unterbrochenen Beratungen zu einem neuen
Krankenhausplan wieder aufgenommen. Die Ärzte-
kammern wirken dabei im Landesausschuss für
Krankenhausplanung mit Sitz und Stimme mit.
Im November 2011 hat das Gesundheitsministe-
rium dem zuständigen Landtagsausschuss einen
Bericht zur Neuaufstellung des Krankenhausplans
vorgelegt, der unter anderem einen konkreten Zeit-
plan enthält. Danach soll der Krankenhausplan bis
Ende 2012 vorliegen.
Aus Sicht der Ärzteschaft sind dabei die Sicherung
einer flächendeckenden, qualitativ hochstehenden
Versorgung und eine sektorenübergreifende Perspek-
tive wesentlich
(
siehe dazu „Zeit für einen neuen Kran-
kenhausplan in NRW“, Rheinisches Ärzteblatt 5/2012,
S. 15, im Internet verfügbar unter
)
.
Das Landesgesundheitsministerium bekennt sich
in seinem Bericht an den Landtagsausschuss grund-
sätzlich zu einer stärkeren Qualitätsorientierung in
der Krankenhausplanung. Dies setzt jedoch eine
Klärung voraus, in welchem Verhältnis die Landes-
krankenhausplanung zu anderen Regelungskreisen
steht, insbesondere zum DRG-System und zu den
Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
(
G-BA).
Aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo)
dürfen die stationären Versorgungsstrukturen in
NRW nicht in erster Linie durch Bundesvorgaben
aus dem DRG- oder G-BA-System gesteuert werden.
Denn das Bundesland trägt hier aus gutem Grund
die primäre Verantwortung und sollte sie entschie-
den wahrnehmen. Auch in anderen Bereichen hat
die ÄkNo klar Position bezogen und sich beispiels-
weise erneut für eine eigenständige Planung des
Gebietes „Psychosomatische Medizin und Psycho-
therapie“ ausgesprochen.
Die Neuaufstellung des Landeskrankenhaus-
plans wird in der ÄkNo von einer Vorstandskom-
mission unter Vorsitz von Dr. Anja Mitrenga-
Theusinger begleitet. So wird sichergestellt, dass
der Sachverstand und das praktische Versorgungs-
wissen von Ärztinnen und Ärzten aus Klinik und
Praxis in den Beratungen zur Geltung kommt. Au-
ßerdem findet zu allen grundsätzlichen Fragen ein
enger Abstimmungsprozess mit der Ärztekammer
Westfalen-Lippe statt. Eine erfolgreiche Arbeit im
Landesausschuss für Krankenhausplanung setzt
ein gemeinsames Auftreten der beiden Ärztekam-
mern voraus. Zur Frage der künftig erforderlichen
Kapazitäten haben die beiden Ärztekammern in
NRW im Sommer 2012 alle medizinischen Fachge-
sellschaften angehört.
Regionale Planungskonzepte
Unabhängig von den Vorarbeiten zu einem neu-
en Krankenhausplan ist die ÄkNo im vergangenen
Jahr auch zu einer ganzen Reihe konkreter regiona-
ler Planungskonzepte angehört worden. Denn auch
hier gilt: wenn im Landesteil Nordrhein Kranken-
hausabteilungen in ihrer Größe verändert, neu er-
öffnet oder gar geschlossen werden sollen, hat das
Land die ÄkNo als unmittelbar Beteiligte anzuhö-
ren und sich um ein Einvernehmen zu bemühen. In
die Erarbeitung der Stellungnahmen zu regionalen
Planungskonzepten bezieht die ÄkNo regelmäßig
die jeweiligen Bezirksstellenvorsitzenden und bei
Bedarf weitere regionale Mandatsträger ein, um
so das regionale Versorgungs- und Erfahrungs-
Dr. rer. pol.
Wolfgang Klitzsch,
Geschäftsführer der
Ärztekammer Nordrhein.