Gutachtliche Entscheidungen

Allgemeinmedizin Zudem wurde in allen Fällen eine Sicherungsaufklä- rung über die nötige Kontrolle beziehungsweise ein- mal das Aufsuchen eines Urologen bei pathologischen PSA von 10,8 ng/ml versäumt. Für die Aufdeckung der Prostatakarzinome erst im fortgeschritten Stadi- um hatten die fünf Hausärzte jeweils zu haften. Bei zwei Patienten wurde ein Bronchialkarzinom nicht erkannt, da trotz länger bestehendem Husten ohne Besserung unter Antibiotikagabe ein Röntgenthorax unterlassen wurde (Befunderhebungsfehler). Die Dia- gnoseverschleppung um vier Wochen beziehungswei- se sieben Monate hätte am Verlauf der jeweils bereits fortgeschrittenen Tumorerkrankung nichts geändert. Diagnosefehler: Akutes Abdomen Bei 24 Verfahren mit akutem Abdomen fanden sich bei sieben von 15 Hausärzten Fehler bei der Erkennung einer Appendizitis. Mehr als die Hälfte der 24 Patien- ten (13) hatten den Arzt im KV-Notdienst konsultiert; verkannt wurden hier fünf von acht Appendizitiden, zwei Harnleiterkoliken durch Steine, eine inkarzerier- te Nabelhernie und ein Dünndarmileus. Zum Beispiel wurde es vom KV-Notdienstarzt in den frühen Morgenstunden fehlerhaft unterlassen, einen 34-Jährigen, der telefonisch über seit gestern bestehen- de starke Magenkrämpfe und nunmehr Oberbauch- schmerzen und Übelkeit klagte, persönlich in Augen- schein zu nehmen und zu untersuchen. Stattdessen wurde ihm empfohlen, sich Buscopan und Iberogast zu besorgen. Wenige Stunden später wurde der Patient von seinem Hausarzt mit akuter Appendizitis einge- wiesen und sofort operiert, sodass aus der Verzögerung außer Schmerzen und Verunsicherung kein weiterer Gesundheitsschaden entstanden ist. Auch die Bitte um einen Hausbesuch eines 74-Jähri- gen, der über Oberbauchschmerzen, Übelkeit/Erbre- chen, Kopfschmerzen und Kreislaufbeschwerden mit Schwindel seit einer Woche mit Verschlechterungsten- denz und Z. n. Treppensturz berichtet, wurde telefo- nisch durch die Urlaubsvertretung seines Hausarztes abgelehnt. Dank der Angehörigen erfolgte zwei Stun- den später eine Notarztuntersuchung mit Einweisung des exsikkierten, niereninsuffizienten Patienten im re- duzierten Allgemeinzustand mit akuter Cholecystitis. Diagnosefehler: Akutes Koronarsyndrom In neun von 16 Verfahren war der Vorwurf, ein akutes Koronarsyndrom/einen Herzinfarkt verkannt zu ha- ben, begründet (Fehler-Quote 56 Prozent). Beispiels- weise wurde bei einem 45-Jährigem mit seit einer Wo- che neu aufgetreten „leichten linksthorakalen Stichen“ bei spärlicher Anamneseerhebung bei der ersten und zweiten Vorstellung nach fünf Tagen bei „Beschwerde- Behandlungsfehlervorwürfe gegen hausärztlich tätige Ärzte 16 | Gutachtliche Entscheidungen Hausbesuch, Behandlung 8/16, Quote 50 % Hausbesuch, Diagnose 5/11, 45 % KV-Notdienst, Behandlung 3/17, 18 % KV-Notdienst, Diagnose 21/53, 40 % Praxistätigkeit, Behandlung 44/142, 31 % Praxistätigkeit, Diagnose 46/172, 27 % 0 50 100 150 200 0 5 10 15 20 Grafik 2: Häufige Diagnosen mit Fehlerquote in 389 Verfahren gegen hausärztlich tätige Ärzte (120 Behandlungsfehler) Grafik 1: Tätigkeit und Vorwürfe mit Fehlerquote der in einem Verfahren vor der Gutachterkommission in Anspruch genommenen hausärztlich tätigen Ärzte (n=411) Akutes Koronarsyndrom 9/17, 53 % Appendizitis 7/15, 47 % Rückenschmerzen 5/14, 36 % Bronchialkarzinom 2/13, 15 % Herzrhythmusstörungen 3/11, 27 % Kolonkarzinom 2/11, 18 % Diabetes mellitus 6/9, 67 % Schulterschmerzen 2/8, 25 % Apoplex/TIA 1/8, 13 % Beinvenenthrombose 1/8, 13 % Chron. Schmerzen 4/7, 57 % Magenkarzinom 2/6, 33 % Prostatakarzinom 5/5, 100 % Übrige Diagnose 71/257, 28 % DF bejaht DF verneint berechtigt unberechtigt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=