Gutachtliche Entscheidungen
Allgemeinmedizin 18 | Gutachtliche Entscheidungen des DMP mit einemHbA1c von über zehn Prozent über die Jahre fehlerhaft. Zu keiner Zeit sind Fußkontrollen, Absprachen von Zielen zur Verbesserung der Diabetes- einstellung und eine Überweisung in eine diabetolo- gische Schwerpunktpraxis, wie sie bei Nichterreichen von Zielvorgaben gefordert wird, oder die Compliance des Patienten sowie eine Sicherungsaufklärung an ihn über die schlechten Werte dokumentiert. Wenn der Hausarzt das Fehlschlagen seiner Bemühun- gen in der Zusammenarbeit nicht dokumentiert, muss haftungsrechtlich davon ausgegangen werden, dass diese Bemühungen nicht stattgefunden haben und da- durch die diabetische Gangrän entstanden ist. Medikation Durch einen Übertragungsfehler nach einer Kran- kenhausbehandlung wird das Schleifendiruetikum Torasemid in 10-facher Überdosierung, das heißt mit 100mg statt 10 mg täglich bei einem multimorbiden 83-Jährigen mit u. a. zweit- bis drittgradiger Nieren- insuffizienz verabreicht, was am vierten Einnahmetag zu einem Kollaps bei schwerer Exsikkose führte; der Tod am 4. Tag nach dreitägiger Intensivtherapie lässt sich nicht mit gebotener Sicherheit auf die Fehlmedika- tion zurückführen (Organisationsfehler). Durch ein nicht zu klärendes Missverständnis bei der Planung der Dosiserhöhung bei einer 77-Jährigen, die seit zehn Jahren mit Marcumar ® wegen persistieren- dem Vorhofflimmern eingestellt ist, nimmt diese über Wochen eine Überdosis ein: Bei einem Quick von 63 Prozent und INR von 1,23 bei gleichbleibender Dosis zuvor von 0,5 Tabletten pro Tag erfolgte eine Erhöhung laut der Dokumentation auf „je 2 TablettenMontag und Dienstag, dann 1 Tablette Mittwoch und Donnerstag“. Nach fünf Wochen stellt sich die Patientin mit Schmer- zen in beiden Beinen bei ausgedehnten Einblutungen ohne Trauma und Hebeschwäche links wieder vor. Eine Laborkontrolle wird durchgeführt, eine Einwei- sung nach der Dokumentation von der Patientin ab- gelehnt. Nach Erhalt der Laborwerte mit einem Quick von acht Prozent und einem INR von 8,34 ist die Pa- tientin nachmittags telefonisch nicht erreichbar und Grafik 4: Festgestellte Einzelfehler (max. 2 Fehler pro Arzt = 272 Einzelfehler bei 130 hausärztlich tätigen Ärzten mit Fehlern) Anamnese/Untersuchung Risikoaufklärung (darunter 3 bei sonst sachgerechter Behandlung) Sicherungsaufklärung Dokumentation Medikation Injektion Organisation Labor-/Zusatz-U. Diag. Bildgebung Diag. Spiegelung Andere Diagnostik Konsil Notdienst Einweisung Indikation Kons. Therapie 43 40 13 25 12 13 5 16 34 6 5 13 24 15 7 4 Behandlungsfehlervorwürfe gegen hausärztlich tätige Ärzte
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