Gutachtliche Entscheidungen

36 | Gutachtliche Entscheidungen Augenheilkunde ten gegeben worden sind. Fehlen die Fragen nach der Dauer der Schmerzen, nach Schmerzen beim Kauen oder beim Kämmen, so liegt – jedenfalls wenn die Lü- cken in der Summe bestehen – ein Behandlungsfehler durch mangelhafte Anamnese nahe. Entsprechendes gilt zur klinischen Untersuchung, etwa zum allgemei- nen Befinden, zum Druckschmerz in der Schläfenge- gend und zum Schmerz im Kieferbereich. Die magere Dokumentation signalisiert den Haftungsfall aus sich heraus jedenfalls dann, wenn es nicht zur richtigen Diagnose und vor allem nicht zur wirksamen Thera- pie gekommen ist. Sie bietet das Bild eines Schusses ins Blaue, den der Arzt widerlegen müsste, ohne dass sich wirksame Beweismittel aufzeigen ließen. Aber selbst dann, wenn der Arzt die zutreffende Dia- gnose stellt und die richtige Therapie anordnet, ist er noch nicht aus der Pflicht entlassen, weil die Ge- fährlichkeit des Krankheitsbildes weitere fürsorgliche Maßnahmen erfordert: Stellt sich der Patient mit sei- nen Beschwerden in einer Klinik vor, so kann erwartet werden, dass ihm die Leistungskraft des Hauses zur Verfügung steht, um die Erblindung zu verhindern. Beim niedergelassenen Arzt ist die Betreuung zum zuverlässigen Zugang zur leistungskräftigen medizi- nischen Versorgung gefordert, zumindest eine Siche- rungsaufklärung, die darauf ausgerichtet ist, dass der Patient nicht aus Rücksichtnahme oder mangelnder Orientierung zu Schaden kommt, was besonders für die Zeiten eines Wochenendes oder von Feiertagen gilt. Es ist selbstverständlich, dass alle Anordnungen und Hinweise für den Fall, dass sie des Nachweises bedür- fen, dokumentiert sein müssen. Warten auf Biopsie-Ergebnisse darf die Therapie nicht verzögern (Ness et al 2013/2014, Wilhelm und Schiefer 2004). Über Erblindung infolge Wartens auf die Biop- sie-Ergebnisse berichtet Koorey 1984 . Die Wahrschein- lichkeit einer Riesenzellarteriitis ist bei der Symptom-/ Befundkonstellation unter Punkt 3 hoch genug, um die Megadosis-Therapie zu rechtfertigen. Diskussion aus internistischer Sicht Die Risiken einer für einige Tage hochdosierten Corti- son-Therapie (sog. Stoßtherapie mit bis zu 1 g Predniso- lon täglich) für drei bis fünf Tage sind bei der Gefähr- dung des Augenlichtes tolerabel. Die typischen Corti- son-Nebenwirkungen treten bei einer höher dosierten Langzeittherapie auf, kaum aber nach einer Stoßthera- pie von drei bis fünf Tagen mit den genannten Mega- dosen. Bei der im Prinzip empfehlenswerten raschen, aber schrittweisen Reduktion nach dieser hohen Ini- tialtherapie muss bedacht werden, dass eine Rezidivge- fahr besteht. Bei entsprechendem Verdacht muss wie- der eine hochdosierte Stoßtherapie gegeben werden. Diskussion aus juristischer Sicht Das Thema ist juristisch bedeutsam, weil es den Fall aufzeigt, dass ein Arzt auch dann zur Haftung heran- gezogen werden kann, wenn er es versäumt, den Pa- tienten fachübergreifend zu betreuen. In den in der Gutachterkommission vorgetragenen Fällen kam es zu Erblindungen. Es wurden aber nicht nur Augenärzte, sondern auch Hausärzte, HNO-Ärzte und Notärzte er- folgreich mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers belastet. Es ist naheliegend, dass Patienten, die unter ärztlicher Betreuung plötzlich erblinden, Rechtsschutz suchen. In allen Fällen rechtlicher Auseinandersetzungen er- langt die Dokumentation nach § 630f BGB große Be- deutung. Stellt sich der Patient im relevanten Alter von rund fünfzig Jahren und höher mit ungewohnten Kopfschmerzen beim Arzt vor, so sollte die Dokumen- tation erkennen lassen, welche wesentlichen Maßnah- men aus fachlicher Sicht ergriffen worden sind. In dem genannten Gesetz ist die Anamnese besonders erwähnt. Folglich sollte dokumentiert sein, welche anamnestischen Fragen gestellt und welche Antwor- Professor Dr. med. Dieter Friedburg und Professor Dr. med. Klaus Becker sind Stellvertretende Geschäftsführende Kommissionsmitglieder, Vizepräsident des Oberlandesgerichts a.D. Ernst Jürgen Kratz ist Stellvertretender Vorsitzender der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. Kopfschmerzen im Alter: An die gefährliche Riesenzellarteriitis denken

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