Gutachtliche Entscheidungen
Gutachtliche Entscheidungen | 51 Fehlerhafte Primärdiagnostik beim Mammakarzinom Einzelfehler in der Primärdiagnostik Bei 42 der 55 Patientinnen wäre aufgrund der 27-mal fehlerhaft beurteilten Mammographien und der sie- ben Sonographien (einmal lagen erhebliche techni- sche Mängel vor) sowie aufgrund der Anamnese/des Tastbefundes eine weiterführende Diagnostik durch weitere Bildgebung und/oder eine Probebiopsie erfor- derlich gewesen. Die fehlerhaft erhobenen Mammo- graphie-Befunde werden in T abelle 3 den richtigen Be- funden gegenübergestellt. ziert mit der Folge der Haftung für eine Nachbestrah- lung und eine passagere psychische Belastung durch die Krebsdiagnose. Eine fälschlich diagnostizierte Mammakarzinom-Metastase im Sentinellymphknoten bei einer Patientin mit rezidivierenden Papillomen mit gewünschter subkutaner Mastektomie bei einge- schränkt beurteilbarer Mammographie führte zu einer unnötigen Axilladissektion mit Wundheilungsstörun- gen. Fehlerhaft waren auch drei von zehn Verfahren zur Primärdiagnostik bei benignen Veränderungen, die zum Beispiel einmal behandlungsfehlerhaft zu einer nicht indizierten Quadrantenresektion führte. Fehler bei der Primärdiagnostik Für die Einzelfehleranalyse bezogen auf das Be- handlungsjahr wurden zusätzlich 30 Verfahren in die Auswertung einbezogen, deren gutachtliche Be- wertung zur Primärdiagnostik auch den Behand- lungszeitraum 2005 bis 2008 betraf ( T abelle 2) . Wich- tig erscheint hier darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Auswertung nach Behandlungsjahr (noch) nicht alle möglichen Vorwürfe Berücksichti- gung finden können, da die Patientinnen zum Zeit- punkt der Kenntnisnahme einer Brustkrebs erkrankung fünf Jahre lang Zeit haben, um eine Über- prüfung bei der Gutachterkommission Nordrhein zu beantragen. Bei 55 der insgesamt 98 Begutachtungen zum Behand- lungsjahr wurde eine fehlerhafte Primärdiagnostik festgestellt (BF-Quote: 56,1 %). 22 dieser 55 Patientin- nen (40 %) waren im Behandlungsjahr der Fehlerfest- stellung unter 50 Jahre alt, 28 Patientinnen imAlter von 50 bis 69 Jahre alt (50,9 %) und fünf älter als 69 Jahre (9,1 %). Der Vorwurf einer fehlerhaften Screening-Un- tersuchung wurde 15-mal erhoben und war 11-mal begründet. Es zeigte sich ( T abelle 2) , dass die Zahlen der vorgeworfenen Fälle nach Behandlungsjahr stark variieren und daraus keine Tendenzen abzuleiten sind. Unterstellt man, dass es sich bei den überprüften Fällen um die Gesamtzahl der Frauen mit Diagnose vorwürfen handelt, dann wäre bezogen auf die An- zahl der jährlichen Neuerkrankungen in Nordrhein von etwa 9.000 Brustkrebsfällen mindestens von einer Fehlerquote von etwa ein Promille pro Jahr auszuge- hen. Hinzu kämen noch die MDK-Begutachtungen, die Gerichtsverfahren und eine Dunkelziffer. Tabelle 3: Fehlerhafte Mammographiebefunde Mammographie- befunde nach BI-RADS Mammographie- Kontrolle Screening richtig falsch 18 x 9 x 0 1 2 x 3 x 0 2 1 x 1 x 0 3 2 x / 3 1 1 x / 3 2 2 x / 4 1 1 x 4 x 4 2 6 x / 4 3 2 x / 5 2 1 x 1 x Klassifikation der Mammographie-Befundung nach Breast Imaging Reporting an Data System (BI-RADS) nach ACR (American College of Radiology) 0 Unvollständige mammographische Untersuchung, weitere Bildgebung notwendig 1 Negativ 2 Gutartiger Befund (z.B. Fibroadenom, Zyste, Lipom) 3 Vermutlich gutartiger Befund (Malignomwahrscheinlichkeit <2 %), Kontrolluntersuchung empfohlen (in 6 Monaten) 4 Verdächtig; Biopsie empfohlen 5 Hochverdächtig: (Karzinomwahrscheinlichkeit > 95 %). Biopsie notwendig 6 Biopsie erfolgt, Malignität schon nachgewiesen Gynäkologie
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