Gutachtliche Entscheidungen
Gutachtliche Entscheidungen | 75 Innere Medizin Die Notfallkoniotomie kann Leben retten schwierige Intubation bei dem Patienten eindeutig vor- hersehbar gewesen sei. Der Patient habe unauffällige Vitalparameter gezeigt und sei nicht luftnötig gewe- sen. Aus der Anamnese und den vorgelegten Berichten seinen keine Hinweise auf eine problematische Intu- bation zu entnehmen gewesen. Auch habe der Patient keinen Anästhesieausweis besessen. Nach Auffassung der Gutachterkommission blieb es selbstverständlich dem Endoskopiker überlassen, ob er die Hinzuziehung eines Anästhesisten als notwendig erachtete oder nicht. Die Gutachterkommission konnte die Entscheidung, keinen im Management des schwie- rigen Atemwegs erfahrenen Anästhesisten hinzuzu ziehen, zwar nicht nachvollziehen, sah darin jedoch keinen vorwerfbaren Behandlungsfehler. Diese Ent- scheidung impliziert jedoch auch, dass der die Endos- kopie durchführende Arzt die volle Verantwortung für den Patienten und somit auch die Sicherung der Atem wege übernimmt und mit der Diagnose und Therapie eines schwierigen Atemwegs vertraut ist. Allerdings gab es aufgrund des äußeren Aspektes Hinweise auf eine möglicherweise erschwerte Intubation. Ein grober Behandlungsfehler war hingegen dahin- gehend festzustellen, dass die Atemwegssicherung des Patienten nicht beherrscht wurde. Zur Begründung Es muss vorausgesetzt werden, dass in dem Endosko- pieraum bzw. im unmittelbar räumlichen Zusammen- hang wie vorgeschrieben sämtliches Instrumenta- rium und alle Medikamente zur Durchführung einer kardiopulmonalen Reanimation zur Verfügung stan- den [2]. Da an einem endoskopischen Arbeitsplatz, auf- grund der nicht zuverlässig vorhersagbaren Wirkung der Sedativa jederzeit Atemwegsprobleme auftreten können, muss dieser Arbeitsplatz eine entsprechende Ausstattung zur Sicherung der Atemwege und zur Be- atmung haben, wie Beatmungsmasken, Güdel-Tuben, Ambu-Beutel, Larynxmasken, Intubationsbesteck und Koniotomiebesteck in erreichbarer Nähe. Außerdem müssen die dort tätigen Ärztinnen/Ärzte das Manage- ment des schwierigen Atemwegs entweder selbst be- herrschen oder, bei fehlender Fachkenntnis, rechtzei- tig ein entsprechendes Backup sicherstellen. Es muss weiter vorausgesetzt werden, dass das in der Endoskopie tätige ärztliche Personal nachweisbar in- tensivmedizinisch erfahren sein muss, einschließlich aller Maßnahmen zur Intubation und Reanimation. Die Qualifikation zur Beherrschung von Notfallsitua- tionen muss durch regelmäßigen Unterricht und prak- tische Übungen aufrechterhalten werden [2]. Das oben rekonstruierte Vorgehen entspricht in keiner Weise dem in ausnahmslos allen Originalpublikatio- nen, wissenschaftlichen Übersichtsarbeiten, Lehrbü- chern und Leitlinien geforderten Vorgehen [3]. Bei- spielhaft seien hier nur einige Textpassagen aus einem Weiterbildungsartikel von Schälte et al. aus dem Jahr 2007 zitiert [4]: „Ist der schwierige Atemweg unbekannt oder wurde er zuvor nicht erkannt, wurde eine Narkose bereits indu- ziert (respektive liegt eine Bewusstlosigkeit bekannter oder unbekannter Genese vor), ist in klassische Situa- tionen zu differenzieren: • der Patient kann nicht intubiert, jedoch mit Gesichtsmaske beatmet werden, • die „Can not ventilate, can not intubate“-Situation, in der sowohl Gesichtsmaskenbeatmung als auch Intubation unmöglich sind. Letzteres führt zwangsläufig zu einer lebensbedrohlichen Situation, in der nur durch geeignete und in den Algorithmen festgelegte Maßnahmen, die imma- nente Hypoxie abgewendet werden kann.“ „Sowohl bei der elektiven Intubation im Rahmen einer geplanten Allgemeinanästhesie, der Intubation auf der Intensivstation, im Rettungsdienst oder im Rahmen einer Reanimation ist ein erneuter Intubationsversuch erlaubt. Auf eine Muskelrelaxation wird initial in je- dem Fall verzichtet. Parallel sollte unmittelbar nach qualifizierter Hilfe gerufen werden. Scheitert die In- tubation und persistiert der Zustand der Nichtbeat- barkeit, ist die Situation akut lebensbedrohlich. Zur Wiederherstellung eines ausreichenden Atemwegs und einer adäquaten Oxygenierung wird sofort eine supraglottische Beatmungshilfe (Larynxmaske, La- rynxtubus ® , Intubationslarynxmaske Fastrach ® , Easy tube ® , Combitube ® etc.) platziert. Misslingt auch dieses Manöver, ist unverzüglich ein operativer Atemweg zu generieren.“
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