Gutachtliche Entscheidungen

90 | Gutachtliche Entscheidungen Neurologie Betroffenen bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen geregelt ist. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang einfach anzuwendende Scores zur Erfassung des kog- nitiven Leistungsvermögens bereits bei der Aufnahme und im Verlauf der Krankenhausbehandlung [9]. Den Pflegekräften kommt vor allem eine hohe Bedeutung zu, wenn es darum geht, freiheitsentziehende Maß- nahmen beim nicht einsichtsfähigen Patienten zu re- duzieren, ohne auf einen Sturzschutz zu verzichten, beispielsweise durch Niedrigflurbetten. Datenbankanalyse der Begutachtungen Unter den 6.027 Begutachtungen von im Krankenhaus behandelten Patienten durch die Gutachterkommissi- on bei der Ärztekammer Nordrhein aus den Abschluss- jahren 2012 bis 2017 wurden 237 Fälle (Anteil 2,4 Prozent) ermittelt, die auf die abgefragten Stichworte „Awareness, Bettgitter, Delir, Durchgangssyndrom, Distraneurin ® , Fixierung, Haldoperidol, Sturz, Som- nolenz, Unruhe, Verwirrtheit, oder Vigilanzstörung“ ansprachen ( T abelle 1). Die 20 Fälle, in denen zwar ein Sturz berichtet worden war, aber keine Hinweise auf eine Bewusstseinsstörung vorlagen, wurden für die weitere Bearbeitung nicht berücksichtigt. Bei 62 der verbleibenden 217 Fälle handelte es sich um Patienten, die bereits bei der Aufnahme eine vorbe- stehende oder zur Aufnahme führende Störung ihres Bewusstseins hatten (Gruppe 1.1). Bei 155 Patienten trat die Bewusstseinsstörung im Rahmen der überprüften Behandlung zu Tage (Gruppe 1.2). Diese Fälle wurden weiter untergliedert in Fälle mit beziehungsweise ohne Zusammenhang zu einem Eingriff oder einer sonsti- gen Intervention. Zwei Drittel der Patienten waren nach der einschlägigen Literatur Risikopatienten al- lein aufgrund ihres Lebensalters über 64 Jahre. In einem Drittel der 217 Verfahren wurden Diagnose- und/oder Behandlungsfehler festgestellt, was dem langjährigen allgemeinen Durchschnitt der Begut- achtungen entspricht. Bei 30 Patienten wurde das Tabelle 2: Festgestellte Diagnose- und Behandlungsfehler bei 217 Patienten mit Bewusstseinsstörungen Abgeschlossene Verfahren 2012 – 2017 Fehler bejaht n Berichtete Bewusstseinsstörung im Krankenhaus Gruppe 1.1 „vorbestehend“ Gruppe 1.2.1 „ohne Eingriff“ Gruppe 1.2.2 „mit Eingriff“ Anzahl der Fälle, davon 54 17 15 22 Keine zeitgerechte Ursachenabklärung 16 5 6 5 Fehlerhafte Sedierung/Narkose 6 / / 6 Fehlerhafte Medikation 6 2 2 2 Nicht erkanntes Dekubitusrisiko/keine Prophylaxe 6 1 1 4 Nicht erkannte Sturzfolgen 5 4 1 / Keine Sturzprophylaxe 3 2 1 / Fehlerhafte Prozedur mit unerkannter Hypoxie 2 / / 2 Kein Ausgleich einer Elektrolytstörung 3 1 2 / Nicht erkannte Überwachungsnotwendigkeit 3 / 1 2 Nicht indizierte Fixierung 2 1 / 1 Nicht indizierte Transfusion mit Unverträglichkeit 1 / 1 / Keine Mitteilung über Verwirrtheit/Sturzrisiko 1 1 / / Behandlungsfehlervorwürfe bei verwirrten oder bewusstseinsgestörten Krankenhauspatienten

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