Gutachtliche Entscheidungen

92 | Gutachtliche Entscheidungen Neurologie fache der Maximaldosis für vier Tage, dann um das zweifache für weitere zwei Tage mit Reduktion auf die Hälfte und Absetzen an den zwei darauffolgenden Ta- gen. Als Folge hiervon kam es zu einer Desorientiert- heit ab dem zweiten Tag der Verabreichung. Bei einer 84-jährigen Patientin kam es zu einem er- neuten Delir, weil trotz eines bereits durchgemach- ten Morphiumdelirs wiederum Morphium subkutan innerhalb von wenigen Stunden verabreicht worden war, da die Bedarfsmedikation von 3 x 5 mg/Tag nicht geändert worden war. Fehlerhafte Sedierung/Narkose Bei einem 76-jährigen, 1,85 m großen und 83 kg schweren Patienten kam es nach einer im Rahmen ei- ner Anämieabklärung durchgeführten, länger dauern- den Koloskopie mit Entfernung mehrerer Polypen zu einem bis zum Abend andauernden Durchgangssyn- drom. Neben der Sedierung durch Midazolam (2,5 mg) in Kombination mit Butylscopolamin (80 mg) hatte der Patient entgegen der Anwendungsindikation (~ off- label use) und ohne Intubationsbereitschaft eine mit 144 mg (fraktioniert in 23 Einzeldosen) - statt maximal 60 mg – deutlich überdosierte Etomidat-Lipuro-Gabe erhalten. Dies wurde als grober Behandlungsfehler be- wertet, sodass der Arzt für die resultierenden Folgen einzustehen hatte. Bei einem 54-jährigen Schmerzpatienten konnte nach Umlagerung der Venenzugang am Handrücken, über den die totale intravenöse Anästhesie zur Implantation von Neurostimulationselektroden erfolgte, nicht mehr eingesehen werden. Erst bei der OP-Unterbrechung, nachdem der Patient unruhig wurde, konnte erkannt werden, dass es zu einem Paravasat gekommen war. Der Patient war somit nicht ausreichend tief genug nar- kotisiert worden, was postoperativ als traumatisch er- lebte „Awareness“ von ihm geschildert wurde. Bei einer 37-jährigen Patientin wurde bei der totalen intravenösen Anästhesie für eine vaginale Hysterek- tomie eine deutlich zu niedrige Erhaltungsdosis von Propofol verabreicht, was, trotz klinischer Anzeichen für eine „Awareness“, zu spät korrigiert wurde. Nicht erkannte Folgen eines Sturzes Bei einer elektiv aufgenommenen 79-jährigen Schmerz- patientin kam es noch vor dem vorgesehenen Gallen- gangsstentwechsel nach Absetzen des Morphinpflas- ters zu einem deliranten Zustand. Auf Empfehlung der zugezogenen Neurologen erhielt sie Haldoperidol und Promethazin, was jedoch die Symptomatik so verstärkte, dass sie aversiv, agitiert und fremdaggres- siv in die Psychiatrie verlegt werden musste. Nach ab- geklungener Symptomatik wiesen die Psychiater bei der Rückverlegung drei Tage später die in Anspruch genommenen Gastroenterologen explizit mit Zusatz- schreiben auf einen noch abklärungsbedürftigen zwi- schenzeitlichen Sturz mit sich seither entwickelnden mittelgradiger Paraparese mit V. a. Conus Cauda-Syn- drom und nötiger MRT-Diagnostik hin. Vier Tage später führen die Gastroenterologen trotz beklagter Hüftschmerzen behandlungsfehlerhaft zunächst den Stentwechsel durch, wonach sich bis zum Abend eine vollständige Paraparese einstellte bei dann nachgewie- senen frischen Wirbelkörperfrakturen, die erfolgreich operativ behandelt werden konnten. Fehlerhafte Medikation mit nachfolgendem Delir Bei einer 73-jährigen dementen Patientin führte das Weglassen einer Dauermedikation mit Psychophar- maka anlässlich einer Femurhals-Osteosynthese nach Sturz zu einem prolongierten postoperativem Delir. Bei einer 86-jährigen Patientin mit Morbus Parkinson wurde eine Niereninsuffizienz unter Diuretikathera- pie nicht berücksichtigt. Dies führte zu einer überhöh- ten Gabe von Amantadin mit der Folge einer passage- ren Desorientiertheit. Bei einer 49-jährigen Patientin kam es über mehrere Tage infolge eines Übertragungsfehlers zu einer deut- lichen Überdosierung von Baclofen um das Sechsfache der Maximaldosis. Dies führte zu einer erheblichen psychischen Verschlechterung mit nötiger Fixierung, Sedierung sowie Verlegung in die Psychiatrie. Bei einer 70-jährigen, dialysepflichtigen Patientin mit starken Schmerzen bei fortgeschrittener peripherer Verschlusserkrankung wurde neben Hydromorphon retard und Fentanyl nach Großzehenamputation ab dem neunten postoperativen Tag auch Pregabalin in überhöhter Dosis verabreicht, zunächst um das Vier- Behandlungsfehlervorwürfe bei verwirrten oder bewusstseinsgestörten Krankenhauspatienten

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