Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2021 | 107 Rechtsabteilung teilung das Verfahren. Nach § 111 Abs. 2 ArbGG ist die Kammer für Schlichtungen im Ausbildungsbe- ruf der Medizinischen Fachangestellten zuständig. Hierfür hat sie einen Schlichtungsausschuss in Ausbildungsverhältnissen eingerichtet, der dann tätig wird, wenn eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Der Ausschuss ist besetzt mit einem Mitglied der Arbeitgeberseite (Ärztin/Arzt) und einem Mitglied der Arbeitnehmerseite (MFA). Der Ausschuss ist verpf lichtend einzuschalten, bevor eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden kann. Der Ausschuss wird auf Antrag tätig. Die An- zahl der Schlichtungen war im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr erheblich rückläufig. Aufgrund der coronabedingten Schließung des Hauses der Ärzteschaft für den Publikumsverkehr waren die Schlichtungen über längere Zeiträume ausgesetzt. Von Juli 2020 bis Juni 2021 fanden, be- dingt durch niedrige Inzidenzen, lediglich zwei Schlichtungstermine statt. In den anderen weni- gen Fällen wurde darauf hingewirkt, die Verfah- ren schriftlich zu beenden, was im Wesentlichen durch Aufhebungsverträge gelang. Mehr und mehr ist eine Tendenz dahingehend zu erkennen, dass Schlichtungsverfahren noch vor dem Termin durch Aufhebungsverträge beendet werden. Zudem beriet die Rechtsabteilung in zahlreichen Fällen die aus- bildenden Ärztinnen und Ärzte zu schriftlichen Ab- mahnungen sowie Auf lösungsvereinbarungen und darüber hinaus zu den Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung. Bescheinigungen Die Rechtsabteilung erstellt Unbedenklichkeits- bescheinigungen für Kammermitglieder und ehe- malige Kammermitglieder der Ärztekammer Nord- rhein. Darin wird bestätigt, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegenüber der Ärztin oder dem Arzt getroffen oder eingeleitet wurden. Für die Erstellung der Unbedenklich- keitsbescheinigung fordert die Ärztekammer ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O (zur Vorlage bei Behörden) an. Die Unbedenklich- keitsbescheinigung wird in deutscher Sprache aus- gestellt und ist drei Monate gültig. Die Ausstellung ist für Kammermitglieder kostenfrei. Im Berichts- jahr 2020 wurden 360 Unbedenklichkeitsbeschei- nigungen für Ärztinnen und Ärzte von der Rechts- abteilung ausgestellt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein not- wendiges Dokument zur Erstellung eines „Certi- ficate of good standing“, das von der zuständigen Bezirksregierung (Düsseldorf oder Köln) ausge- stellt wird. Das „Certificate of good standing“ berechtigt Ärzte zur uneingeschränkten Berufs- ausübung im Ausland. Die Zuständigkeit der Be- zirksregierung richtet sich nach dem aktuellen Tä- tigkeitsort der Ärztin oder des Arztes. Außerdem benötigt die Bezirksregierung noch einen unter- schriebenen Antrag, einen aktuellen, unterschrie- benen und vor allem lückenlosen Lebenslauf, eine amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkun- de, gegebenenfalls eine amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde sowie ein aktuelles Füh- rungszeugnis der Belegart OB zur Straffreiheitser- klärung. Nähere Informationen sind auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein zu finden: www.aekno.de/wissenswertes/ unbedenklichkeitsbescheinigung. Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 Absatz 3 BO Die Ärztekammer Nordrhein hat im Jahr 2020 insgesamt 19 Ausnahmegenehmigungen für ärzt- liche Tätigkeiten gemäß § 17 Abs. 3 BO erteilt. Die- se Ausnahmegenehmigung, die für die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb der in der Berufsordnung normierten Grundsätze benö- tigt wird, kann schriftlich beantragt werden und wird widerruf lich und befristet auf zwei Jahre aus- gestellt. Parkerleichterung für Ärzte Ärztinnen und Ärzte können bei der für sie zu- ständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Parkerleichterung für Ärzte im Rahmen der von ihnen durchgeführten Hausbesuche stellen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 100 Haus- besuche pro Quartal durchführt werden. Dafür teilt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein) der Ärztekammer Nordrhein die Zahlen der abgerechneten Hausbesuche der letzten Quar- tale mit. Anhand dieser Information antwortet die Ärztekammer Nordrhein der anfragenden Straßen- verkehrsbehörde, ob sie eine Parkerleichterung für Ärzte befürwortet oder nicht. Im Jahr 2020 wurde die Ärztekammer Nordrhein insgesamt 22-mal dies- bezüglich von den Straßenverkehrsbehörden ange- schrieben.

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