Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2021 | 115 Rechtsabteilung Kammerbezirk beim Verwaltungsgericht Köln be- ziehungsweise zweitinstanzlich beim Oberverwa- lungsgericht in Münster. Ein Verfahren vor dem Berufsgericht darf nicht eingeleitet werden, wenn schon ein Strafverfahren gegen den Arzt wegen desselben Verdachts einge- leitet wurde. Wurde das Verfahren vor dem Berufs- gericht zuerst eingeleitet, muss es ruhen, bis eine Entscheidung im Strafverfahren erfolgte. Sowohl über die Erteilung einer Rüge als auch über die Einleitung des berufsgerichtlichen Verfah- rens entscheidet der Vorstand der Ärztekammer. Patientenbeschwerden Im Berichtsjahr gingen rund 1.900 Beschwerden durch Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Angehörige bei der Rechtsabteilung ein, die auf Verletzung berufsrechtlicher Pf lichten zu prü- fen waren. Die Rechtsabteilung hat im Berichtszeitraum den Umgang mit Patientenbeschwerden weiter fortent- wickelt. Zur Prüfung der Beschwerden wurden in der Re- gel Stellungnahmen der betroffenen Kammermit- glieder eingeholt. Je nach Anlass gab es ein persön- liches Gespräch sowohl mit dem Kammermitglied als auch mit dem Beschwerdeführer. Ein berufs- rechtliches Fehlverhalten war nur selten festzustellen. In den Beschwerdeangelegenheiten, in denen die Verletzung berufsrechtlicher Pf lichten festzustel- len war, wurde mit berufsrechtlichen Maßnahmen reagiert. Diese betrafen unter anderem unzulässige Werbung, unkollegiales Verhalten, die Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen, unzulässige Zu- sammenarbeit mit anderen Leistungserbringern, Verstöße gegen die Pf licht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Patientenunterlagen oder ge- gen die Schweigepf licht sowie übergriffiges Ver- halten gegenüber Patientinnen und Patienten. In denmeisten Fällenwarenmahnende Schreiben ausreichend. In selteneren Fällen mussten Rügen, teilweisemit Ordnungsgeld, ausgesprochenwerden. In Ausnahmefällen hielt der Kammervorstand es für angemessen, einen Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens zu stellen. Das medizinische Spektrum, mit dem die in der Rechtsabteilung tätige Ärztin betraut ist, ist viel- fältig. Der Schwerpunkt liegt in der medizinisch- fachlichen Überprüfung von Patientenbeschwer- den. Dies betrifft nahezu alle ärztlichen Fachrich- tungen. Darüber hinaus werden regelmäßig Anfragen be- züglich der Bewertung einer ärztlichen oder nicht- ärztlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beitragspf licht als Kammermitglied oder für die Aufnahme in die Ärzteversorgung gestellt. Dabei ist es notwendig, sich mit oftmals ungewöhnlichen Berufsbildern auseinanderzusetzen, um beurteilen zu können, ob hier die Voraussetzungen für eine als ärztliche Tätigkeit definierte Beschäftigung vor- liegen. Kammerbeitrag Sind Mitglieder mit der Festsetzung des Kam- merbeitrages nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die sich hieraus ergebenden Klagen werden durch die Rechtsabteilung begleitet. Meistens wenden sich die Ärzte gegen eine Veranlagung zum Höchstbetrag, die aufgrund der Nichteinreichung von Unterlagen festgesetzt wurde. Im Berichtszeitraum kam es bei den zwei geführten Verfahren zu keinem Urteil, alle Verfahren konnten durch Klagerücknahme, insbesondere nach Belegvorlage und Neubeschei- dung, erledigt werden; ein Verfahren ist weiterhin anhängig. Kommunikation Behandlungsfehler Praxisorganisation Krankenhausorganisation Rechnung sonstige Berufspflichten n 1.900 20% 20% 30% 10% 10% 10% Patientenbeschwerden 2020 (Schätzung)

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