Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021
Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Jahresbericht 2021 | 19 Appell der Kammerversammlung: Pandemiebekämpfung braucht Solidarität Die Coronapandemie stellt die Gesellschaft im Allgemeinen und das Gesund- heitswesen im Besonderen in Deutschland und weltweit vor eine der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Die beispiellose Einsatzbereitschaft von Ärztinnen und Ärzten und den Angehörigen der Gesundheitsfachberufe haben zusammen mit der breiten, altersgruppenübergreifenden Akzeptanz der Bevölke- rung für die notwendigen Schutzmaßnahmen dazu geführt, dass unser Land bis jetzt vergleichsweise gut durch die erste Welle der Pandemie gekommen ist. Ärztinnen und Ärzte werden auch in den noch bevorstehenden Herbst- und Winter- monaten ihr Möglichstes tun, um die Gesundheit und das Leben ihrer Patientinnen und Patienten, wie auch ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Damit dies gelingen kann, appelliert die Kammerversammlung an die Solidarität der Menschen in unserem Kammerbereich: Bitte setzen Sie die grundlegenden, einfachen Regeln zur Eindämmung der Pandemie konsequent um! Halten Sie Abstand! – Beachten Sie die Hygieneregeln! – Tragen Sie Alltags- masken! – Lüften Sie regelmäßig! – Nutzen Sie die Corona-Warn-App! Die Kammerversammlung bekräftigt die gemeinsame Position von Bundesärzte- kammer, den Landesärztekammern, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und zahlreicher ärztlicher Verbände, dass es für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen schlüssige Belege gibt. Gerade angesichts der Tatsache, dass derzeit Infektionen häufig nicht auf einen klaren Ursprung zurückgeführt werden können, haben diese erwiesenermaßen wirk- samen Maßnahmen größte Bedeutung. Es ist daher sehr wichtig, diese einfachen Regeln zur Infektionsvermeidung zu beherzigen, um selbst gesund zu bleiben, um Risikogruppen wie ältere oder chronisch erkrankte Menschen zu schützen, aber auch, um die Gesamtgesellschaft vor weiteren schweren Belastungen bis hin zu Überforderungen zu bewahren. Die Kammerversammlung appelliert auch an alle Ärztinnen und Ärzte, ihren Einfluss und ihre Vertrauensstellung weiterhin zu nutzen, um die Bevölkerung, und insbesondere Patientinnen und Patienten zur Einhaltung der Infektions- schutzregeln und zur Nutzung der Corona-Warn-App zu motivieren. Strategien für die Pandemie-Bewältigung im Herbst und Winter Angesichts eines kritischen Anstiegs der Infektionszahlen zuletzt auch in den Altersgruppen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe und einer starken Zunahme der Zahl der intensiv- und beatmungspflichtigen Patientinnen und Patienten sind die aktuellen Kontaktbeschränkungen erforderlich, um eine Überlastung der Intensivkapazitäten abzuwenden. Unabhängig vom Erfolg dieser Maßnahmen steht unserem Land jedoch noch eine monatelange Herbst- und Winter- zeit bevor, in der die Pandemie eine erhebliche Herausforderung bleiben wird. Eine erfolgreiche Strategie für diese Monate muss folgende Elemente beinhalten: 1. Grundlegende Verhaltensregeln umsetzen Die grundlegenden Verhaltensregeln (AHA+L+C-Regel) sind weiterhin intensiv zu verbreiten, zu erklären und durchzusetzen. Gesellschaftliche Gruppen, die bisher ungenügend erreicht worden sind, müssen dabei durch geeignete Kommunika- tionsformate stärker als bisher in den Blick genommen werden. Darüber hinaus- gehende Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen müssen möglichst einfach, transparent, einheitlich und nachvollziehbar sein, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. 2. Hygienekonzepte für das gesellschaftliche Leben evaluieren Für eine Vielzahl von Bereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens sind in den vergangenen Monaten Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt worden. Die Wirksamkeit dieser Konzepte ist jedoch oft unzureichend evaluiert. Wenn ein Rückgang der Infektionszahlen eine Rücknahme der geltenden Kontaktbeschrän- kungen in bestimmten Bereichen wieder vertretbar erscheinen lässt, sollte dies wo immer möglich regional unter wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden, um Evidenz für die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewinnen. 3. Infektionserkennung und Kontaktpersonen-Nachverfolgung weiterentwickeln Der Identifikation von Infizierten und der Nachverfolgung der Kontaktperso- nen kommt weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Angesichts der hohen Zahl von Infizierten und Kontaktpersonen stoßen die bisher dazu angewendeten Konzepte jedoch an Grenzen. Mit Blick auf die Nachverfolgung von Kontaktpersonen sind die Möglichkeiten der Digitalisierung deshalb voll auszuschöpfen. Außerdem helfen einfache und einheitliche Regeln den Infizierten und Kontakt- personen dabei, das richtige Verhalten auch schon vor einer Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt umzusetzen. Die Zahl der Tests muss weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden. Dazu ist die schrittweise Wiedereröffnung von Testzentren überall dort sinnvoll, wo aufgrund des hohen Volumens eine Testung allein in den Arztpraxen nicht mehr ausreicht. Da jedoch keine unbegrenzte Steigerung der Tests möglich sein wird, ist immer wieder zu überprüfen, wie die verfügbaren Testungen möglichst gezielt eingesetzt werden können. Ebenso sind auf Basis des kontinuierlichen Erkenntnisfortschrittes die Quarantänevorgaben regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Deswegen sind die Anfang November vom Robert-Koch-Institut vorgenommenen Strategie-Ergänzungen zu begrüßen. Auch in den kommenden Monaten sind die Empfehlungen im Austausch mit den an der Versorgung Betei- ligten immer wieder zu überprüfen und ggf. anzupassen. 4. Risikogruppen besonders schützen Je weiter die Pandemie fortschreitet, desto mehr Gewicht muss auf den beson- deren Schutz von Risikogruppen gelegt werden. Dazu sind Schutzmaterialien verfügbar zu machen, soweit dies der vorrangige Bedarf in der medizinischen und pflegerischen Versorgung zulässt. Außerdem kommt in diesem Zusammen- hang den Schnelltests in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen eine wichtige Bedeutung zu. Auch für Risikopersonen außerhalb von Einrichtungen müssen Wege gefunden werden, den notwendigen Schutz mit dem erforderlichen Maß an sozialem Kontakt in Einklang zu bringen. Schnelltests für Angehörige und Helfer können auch hier eine Rolle spielen. Schnelltests können hierfür allerdings nur Entschließungen der Kammerversammlung ten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zu ihrem Tod beizustehen“, so Hen- ke. „Die Beihilfe zum Suizid gehört damit auch in Zukunft ganz grundsätzlich nicht zu den Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten.“ Es bleibe jedoch zu diskutieren, ob das Verfassungsgerichtsurteil Aus- wirkungen auf das Verbot des assistierten Suizids in § 16 der Berufsordnung haben solle. „Ich halte es für wichtig, dass wir uns auf diese Debatte vor- bereiten und vielleicht tatsächlich einzelne unserer bisher gefassten Positionen überdenken müssen“, sagte dazu Michael Lachmund in der Debatte zum Lagebericht des Präsidenten.
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