Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2021 | 29 Kammerversammlung Medizinstudium: Neue Approbationsordnung 2025 – Nachbesserungen erforderlich Am 17. November 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referen- tenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Appro- bationsordnung für Ärzte und Ärztinnen, ÄApprO) vorgelegt. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt das darin formulierte Ziel, eine qualitativ hochwertige, anspruchsvolle und attraktive Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen auch in Zukunft gewährleisten zu wollen. Die Kammerversammlung erwartet vom Gesetzgeber jedoch Nachbesserungen zu folgenden Punkten: • Keine weitere Ausbildungsverdichtung im Studium u. a. durch Ausweitung des patientennahen Unterrichts ohne gleichzeitige Verkürzung oder Streichung anderer Formate. Insgesamt muss darauf geachtet werden, dass die Ausbildung inhaltlich nicht überfrachtet wird. • Keine Einschränkung der Studierenden bei den Gestaltungsmöglichkeiten der Wahlquartale. • Beibehaltung der vom Wissenschaftsrat als vorbildlich bezeichneten Modell- studiengänge, die eine frühe und intensive Verschränkung von Grundlagen und Klinik zum Ziel haben. • Die Reform bedarf eines soliden Finanzierungsmodells, damit der zu erwartende Mehraufwand, der sich unter anderem aus der praxisnäheren und interprofes- sionellen Ausbildung ergeben wird, ausgeglichen werden kann. Die praktische Ausbildung, auch in ambulanten Praxen und Akademischen Lehrkrankenhäusern, wird nur mit zusätzlichem Personal und entsprechenden Finanzmitteln zu be- wältigen sein. Dabei ist neben der quantitativen auch die qualitative Ver- besserung mittels Qualifizierung für die Lehre zu berücksichtigen. Auch die personalintensiven Prüfungen, insbesondere der dritte Abschnitt der ärztlichen Prüfung am Patienten und die anwendungsorientierte Parcoursprüfung, sowie die geforderte Wissenschaftlichkeit im Studium, sind adäquat zu kalkulieren. • Bei der Ausdifferenzierung der Ausbildungsziele soll „Freiberuflichkeit im Sinne der ärztlichen Unabhängigkeit in fachlichen Entscheidungen“ künftig im Studium verstärkt vermittelt werden, um so einen Kontrapunkt zur Kommerzialisierung des ärztlichen Berufes zu setzen. Auch sollten die für jeden Arzt elementaren Kenntnisse zu Schweigepflicht, Informations-, Aufklärungs- und Dokumenta- tionspflicht sowie der Einwilligung aufgenommen werden. • Eine angemessene Aufwandsentschädigung als Kompensation für die erbrachte Arbeitsleistung von Studierenden im Praktischen Jahr ist vorzuhalten. • Die Reform sollte zu einer Verkürzung des Zeitraumes des Pflegepraktikums führen. Das Pflegepraktikum sollte strukturiert sein und zur Stärkung der Inter- professionalität und Interdisziplinarität im Studium beitragen. • Bei der Festlegung von Anforderungen für Lehrpraxen soll die Verantwortung weiterhin bei den Universitäten verbleiben. • Es darf keine Formulierungen in der neuen Approbationsordnung geben, die das für Nordrhein-Westfalen entwickelte Konzept der Kenntnisprüfung (Simulations- patientinnen und -patienten) konterkarieren. Medizinstudium: Bestandserhebung der Ressourcen für die ambulante Lehre notwendig vor Verabschiedung der neuen Approbationsordnung 2025 Der Referentenentwurf der neuen Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen sieht grundsätzlich in der Ausbildung der Medizinstudenten folgende Abschnitte in der ambulanten Krankenversorgung vor: • eine vierwöchige Famulatur (§ 28), • ein sechswöchiges Blockpraktikum (§ 35) im Bereich der hausärztlichen Versorgung • im Praktischen Jahr (§§ 43-47) ein dreimonatiges Pflicht-Quartal in nieder- gelassenen Lehrpraxen. In dem Referentenentwurf werden die Anforderungen an Lehrpraxen (§§ 13 -16) definiert. Dazu gehören u. a.: • Die Lehre in Lehrpraxen erfolgt durch niedergelassene oder angestellte Fach- ärzte, die von der Universität ausgewählt und auf ihre Tätigkeit in der Lehre vorbereitet werden. • Die Lehrärztin oder der Lehrarzt wendet täglich ein auf die Ausbildung abge- stimmtes Maß an Zeit für den Studierenden oder die Studierende auf. • Mindestens zeitweise sollte ein Sprechzimmer mit Computerausstattung zur Verfügung stehen, in dem unter Aufsicht und Anleitung Patientengespräche durchgeführt und Untersuchungen vorgenommen werden können. • Die Studierenden erhalten Zugang zum elektronischen Praxisverwaltungssystem oder einem entsprechenden System. Außerdem ist im Rahmen des 3. Staatsexamens (§§ 115-118) eine Prüfung an einem Patienten aus dem ambulanten Bereich vorgesehen. Die Prüfung soll zwischen 2 und 6 Stunden dauern und es ist ein Prüfer aus dem Bereich der hausärztlichen Versorgung und ein Hochschullehrer vorgesehen. Die Anzahl der Studierenden in Nordrhein beträgt pro Jahr für die fünf Hochschulstandorte 1.893. Die Kammerversammlung fordert vom Verordnungsgeber und von den Bundes- ländern vor Verabschiedung der neuen Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen eine Klärung der folgenden Punkte durch eine Bestandserhebung: • Wie viele Plätze für Famulaturen in der ambulanten Krankenversorgung, sowie für Blockpraktika im Bereich der hausärztlichen Versorgung und für das Praktische Jahr in ambulanten Lehrpraxen stehen im Einzugsgebiet der hoch- schulmedizinischen Standorte zur Verfügung? • Wie viele der Praxen, die zur Teilnahme bereit wären, können die geforderte Infrastruktur und die zeitlichen Ressourcen garantieren? • Was wäre eine angemessene Vergütung des zeitlichen Mehraufwandes für die Lehrärzte und Lehrärztinnen? • Welche Praxen haben in den Ferienzeiten durchgehend geöffnet, um die Konti-nuität des Quartals im Praktischen Jahr zu gewährleisten? • In welchem Umfang wären Ärzte aus dem Bereich der hausärztlichen Versorgung zu Prüfungen im 3. Staatsexamen bereit und zu welchen Bedingungen? Medizinstudium: Studienplätze erhöhen Die Ärztekammer Nordrhein fordert die Landesregierung von Nordrhein- Westfalen auf, die Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin auch an den fünf Medizinischen Fakultäten Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg-Essen und Köln deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig darf die Qualität der Lehre nicht beeinträchtigt werden. Dafür ist im Vorfeld die Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen, wie zum Beispiel eine ausreichende Anzahl von Praktikumsplätzen, zu klären. In Anbetracht • der sich abzeichnenden großen Zahl der in den nächsten Jahren aus dem Beruf ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, • vieler neuer Teilzeitarbeitszeitmodelle in Praxen, MVZ’s und Kliniken, die eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ermöglichen sollen und • einer Gesellschaft des langen Lebens mit erhöhtem medizinischem Versorgungs- bedarf wird der heute schon verzeichnete Ärztemangel zunehmend gravierender werden. Zwar sollen nach Willen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf Dauer an der neugegründeten Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen in Bielefeld bis 2025 zusätzlich 300 neue Studienplätze entstehen und die Zahl der Medizin- studierenden an der Privatuniversität Witten/Herdecke – von heute 84 auf 168 erhöht werden. Doch reicht diese Kapazitätserhöhung nicht aus, um den erforder- lichen Arztzeitbedarf zu decken. Entschließungen der Kammerversammlung

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