Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021
32 | Jahresbericht 2021 Ärztekammer Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Neuer Krankenhausplan mit neuer Planungssystematik Seit Ende 2019 sind unter Leitung des Ministe- riums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in rund 50 Arbeitsgruppensitzungen des Landesausschusses für Krankenhausplanung, dem auch Vertreter der beiden Ärztekammern des Landes angehören, die Grundzüge für die Neuausrichtung der Kranken- hausplanung erarbeitet worden. Ausgangspunkt waren die Ergebnisse des Gutachtens „Kranken- hauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ aus dem selben Jahr sowie die Empfehlung der Gutachter, eine bedarfsorientierte Leistungsplanung einzu- führen, die auf Leistungsbereichen und Leistungs- gruppen basiert. Als Vorbild dienten die Kranken- hausplanung in der Schweiz (Kanton Zürich) sowie Empfehlungen aus einem Gutachten des Sachver- ständigenrates Gesundheit aus dem Jahr 2018. Nach der neuen Planungssystematik sollen für die einzelnen Leistungsgruppen Qualitätsvorgaben definiert werden. Insbesondere handelt es sich da- bei um Strukturvorgaben zur erforderlichen Perso- nal- oder apparativen Ausstattung. Für bestimmte Bereiche werden auch Mindestfallzahlen vorgege- ben. Auf Basis einer Matrix aus Leistungsgruppen, Anforderungen und gemeinsam vorzuhaltenden Leistungsangeboten sollen sich die Krankenhäuser um das von ihnen angestrebte Leistungsspektrum bewerben und in einem transparenten Verfahren den Zuschlag erhalten oder eben nicht. Zukünftig wird das Versorgungsangebot eines Krankenhauses also eindeutig im Feststellungsbe- scheid ausgewiesen sein. Mit definierten OPS-Codes verschlüsselte Leistungen eines Fachgebietes dürfen dann nur unter Wahrung der zugeordneten Quali- tätskriterien vom Krankenhaus erbracht werden. Notwendige Strukturbereinigung ist unstrittig Innerhalb der Ärzteschaft ist es unstrittig, dass die Krankenhauslandschaft einer Strukturbereini- gung bedarf. Nur dadurch ist es möglich, Mehrfach- strukturen abzubauen, spezialisierte Leistungen an Zentren zu bündeln und gleichzeitig die stationäre Grundversorgung in den ländlichen Regionen sicher- zustellen. Ebenso unstrittig ist allerdings auch, dass die versorgungsrelevanten Krankenhäuser auf Ba- sis ihres Versorgungsauftrages auskömmlich finan- ziert werden müssen. Die Ärztekammer Nordrhein hat sich – gestützt auf Beschlüsse des Vorstandes und der Kammer- versammlung – stets dafür eingesetzt, durch eine sinnvollere Aufgabenteilung und eine verstärkte Kooperation die Spezialversorgung in den Bal- lungsgebieten besser zu strukturieren und dies mit einer Sicherstellung der Regelversorgung in der Fläche in Einklang zu bringen. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt deshalb die Abkehr von einer „Rahmenplanung“ hin zu einer medizinisch-fach- lich differenzierten Planung. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am 14. November 2020 die grund- sätzliche Ausrichtung der neuen Krankenhauspla- nung in NRW begrüßt und die folgenden Voraus- setzungen für deren nachhaltigen Erfolg benannt: • Eine differenzierte Planung erfordert fundierte medizinisch-fachliche Grundlagen und eine sorgfältige Folgenabschätzung. • Mehr Spezialisierung erfordert verbindliche Vorgaben für die Zusammenarbeit der Kranken- häuser bei der Qualifizierung des ärztlichen Nachwuchses. • Die Sicherstellung der f lächendeckenden Ver- sorgung erfordert sektorenübergreifende Koope- rationskonzepte. • Die Bewältigung von Pandemien und anderen Gesundheitskrisen erfordert die Vorhaltung ausreichender Reservekapazitäten. • Eine erfolgreiche Krankenhausplanung erfordert eine nachhaltige Investitionsfinanzierung und eine Reform des DRG-Systems. Die neue Krankenhausplanung in Nordrhein- Westfalen ist auf den Weg gebracht Statt Betten sollen in Nordrhein-Westfalen in Zukunft verstärkt Leistungen geplant werden. Ziel ist es, die Versorgung differenzierter zu steuern und auf diese Weise Überkapazitäten in den Ballungsgebieten abzubauen und gleichzeitig eine flächendeckende Grundversorgung auch auf dem Land zu erhalten. Das Gesundheitsministerium des Landes rechnet damit, dass Anfang 2022 die regionalen Planungs- verfahren beginnen können. Anfang 2023 könnte es die ersten Feststellungsbescheide geben. Dr. med. Christian Köhne, MHBA, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH, Stellv. Geschäfts- führerin der Ärztekammer Nordrhein Den kompletten Entschließungstext zur Krankenhausplanung finden Sie auf Seite 22.
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