Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2021 | 33 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik „Teilgebiete“ werden wieder geplant Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministe- rium, die Krankenkassen und die Krankenhausge- sellschaft des Landes sind in schwierigen und den- noch konstruktiven Verhandlungen dem Vorschlag der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe gefolgt, die neue Planungssystematik für die Kran- kenhäuser an der ärztlichen Weiterbildungsordnung auszurichten. Sie haben sich damit von entscheiden- den Vorgaben des Gutachtens gelöst. Das bedeutet, dass beispielsweise die sogenannten „Teilgebiete“ (Facharztkompetenzen in der Inneren Medizin und Chirurgie) im Gegensatz zum aktuellen Kranken- hausplan NRW 2015 wieder geplant werden. Zudem haben sich die Ärztekammern in NRW erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Leistungsbe- reiche im Krankenhausplan mit den Gebieten der Weiterbildungsordnung übereinstimmen und die Ausstattung mit Fachärztinnen und Fachärzten als zentrale Qualitätsanforderung verankert ist. Eben- falls konnte vereinbart werden, dass in besonders steuerungsrelevanten Bereichen wie beispielsweise in der Endoprothetik, bei Wirbelsäulenoperationen oder der interventionellen Kardiologie eine „Leis- tungsplanung“ auf Basis von OPS- und/oder ICD- Codes erfolgen wird und nicht auf Basis der DRG- Systematik. Für die somatischen und die psychiatrischen/psy- chosomatischen Fachgebiete sind die Zuschnitte der Leistungsgruppen und die Anforderungen an die Strukturqualität festgelegt worden. Dabei standen auch Fragen zur Operationalisierbarkeit der Leis- tungsgruppen, zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit bestimmter Krankenhauseinheiten sowie zu medi- zinisch sinnvollen, praktikablen und auch justitia- blen Qualitätsvorgaben im Fokus der Diskussionen. Lehren aus der Coronapandemie In den neuen Krankenhausplan f ließen auch Er- fahrungen aus der Coronapandemie ein: So sollen Grundversorgung und Intensivmedizin für die Be- völkerung f lächendeckend verfügbar sein. In Zu- kunft sollen außerdem Abteilungen für Lungen- heilkunde, die in der Pandemie eine besondere Rolle gespielt haben, wieder im Krankenhausplan ausgewiesen werden. Gesundheitspolitische Forde- rungen nach einem massiven Abbau von Kranken- hauskapazitäten haben durch die Pandemie einen deutlichen Dämpfer erfahren. Die Vorgaben des neuen Krankenhausplans wur- den in Auswirkungsanalysen überprüft und an verschiedenen Stellen nachgebessert, um eine ein- vernehmliche und für die Versorgungsrealität trag- fähige Lösung zu erreichen. Die Krankenhauskom- mission der Ärztekammer Nordrhein unter Vorsitz von Dr. Anja Mitrenga-Theusinger wird auch wei- terhin den intensiven und kontinuierlichen Aus- tausch aller Beteiligten begleiten. Neue gesetzliche Grundlage zur Krankenhausplanung Die neue Planungssystematik erforderte eine An- passung der gesetzlichen Grundlagen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Kranken- hausgestaltungsgesetz waren auch die Ärztekam- mern Nordrhein und Westfalen-Lippe in einer Anhörung als Sachverständige geladen. Deren ge- meinsame Stellungnahme ist unter www.aekno.de/ krankenhausplanung abrufbar. Am 18. März 2021 trat das Krankenhausgestal- tungsgesetz in Kraft. Es greift eine Reihe von Vor- schlägen der beiden Ärztekammern auf. Dazu ge- hören die bereits erwähnte Orientierung der Leis- tungsbereiche an der Weiterbildungsordnung und die Definition der Leistungsgruppen über OPS- beziehungsweise ICD-Codes. Auch der Erhalt der „ortsnahen“ Versorgung als Ziel der Krankenhaus- planung, die Beibehaltung der Gliederung von Krankenhäusern in Abteilungen, die von nicht weisungsgebundenen Ärztinnen und Ärzten gelei- tet werden, sowie eine zeitnähere Information der Ärztekammern über die regionalen Planungskon- zepte sind nun festgeschrieben. Der neue Krankenhausplan soll nach der Vorlage im Landtagsauschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ende des Jahres 2021 in Kraft treten. An- fang 2022 können dann die regionalen Planungs- verfahren beginnen. Mit den ersten Feststellungs- bescheiden rechnet das NRW-Gesundheitsministe- rium Anfang 2023. Leistungen statt Betten: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann strebt tiefgreifende Reformen der Krankenhauslandschaft an Rhein und Ruhr an.

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