Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

42 | Jahresbericht 2021 Ärztekammer Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik wird aktuell weiterhin intensiv über die gemeinsa- men Bewertungen der einzelnen Leistungen ver- handelt. Die von der Bundesärztekammer auf der Basis einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation erarbeiteten „ärzteseitigen“ Bewertungen des GOÄ neu-Entwurfes liegen bereits seit Ende 2019 vor und wurden mit den ärztlichen Berufsverbänden und Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesell- schaften im Februar 2020 konsentiert. Derzeit diskutieren Bundesärztekammer und PKV-Verband die Leistungsmengen der Gebühren- positionen für die finanzielle Folgenabschätzung des GOÄneu-Entwurfes. Mit einem Abschluss die- ser Erörterungen und einer gemeinsamen Bewer- tungsfindung wird im Herbst 2021 gerechnet. Weitere Unterstützung der nordrheinischen Ärzteschaft Neben dem Informations- und Beratungsangebot führt die Ärztekammer Nordrhein mehrfach jähr- lich Schulungen über die Grundlagen der Abrech- nung nach der GOÄ, insbesondere für niedergelas- sene Ärztinnen und Ärzte und deren Teams, durch. Die GOÄ-Abteilung hat für den Lehrstuhl Me- dizinmanagement der Universität Duisburg-Essen zu dessen Publikation „Die Umsetzung neuer Un- tersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Kollektivversorgung und in die privatärztliche ambulante Versorgung“ ein gebüh- renrechtliches Gutachten erstellt. Es zeigt unter an- derem, dass von 25 innovativen ärztlichen Leistun- gen, die in einem Zeitraum von zehn Jahren in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt wurden, 18 Leistungen bereits zuvor, teilweise seit vielen Jahren, in der privatärztlichen Versorgung etabliert waren. Damit konnte ein wichtiges Argument für die Existenz des dualen Krankenversicherungssys- tems in Deutschland gestützt werden. Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die GOÄ-Abteilung ein gebührenrechtliches Gutachten zur Kostenermittlung ärztlicher Leistungen bei der anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt erstellt und dadurch zu einer angemessenen Vergütung dieser Leistungen beigetragen. Ärztliche Leistungen imAuftrag der Polizei (Blut- entnahmen zur Feststellung von Alkohol, Medika- menten und Drogen im Blut sowie Untersuchungen der Gewahrsamsfähigkeit) werden durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums seit dem 15. April 2021 deutlich besser honoriert. Danach werden alle für diese Leistungen nach der GOÄ berechnungsfähigen Gebührenpositionen jetzt nicht mehr mit dem 1,0-fachen, sondern mit dem 1,5-fachen Satz vergütet. Ausnahmen gelten für Zeit- zuschläge und, aus formalen Gründen, für Nr. 250 GOÄ. Mit dieser Gebührenerhöhung ist eine seit Langem erhobene Forderung der nordrheinischen Ärzteschaft berücksichtigt worden. Bei der gebüh- renrechtlichen Umsetzung der Änderung hatten die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe das Innenministerium auf dessen Bitte hin unter- stützt. Weitere Informationen zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit: www.aekno.de/goae GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer: www.bundesaerztekammer.de unter Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber Informationen zur GOÄ-Novelle: www.bundesärztekammer.de unter unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ Ansprechpartner zur GOÄ Dr. med. Stefan Gorlas: 0211 4302-2131 Dr. med. Anja Pieritz: 0211 4302-2132 Dr. med. Kerrin Prangenberg; 0211 4302-2130 Sekretariat: Gabriele Dorner: 0211 4302-2133 Birte Nitschke: 0211 4302-2135 Simone Pietrowski: 0211 4302-2134 Fax: 0211 4302-5133 E-Mail: goae@aekno.de

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